Pressemitteilung: 02-10


Zuwanderungsgesetz nichtig - der djb nimmt Stellung

Pressemitteilung vom

"Jetzt sind die Parteien aufgefordert, neu zu verhandeln, damit bald ein neues Zuwanderungsgesetz beschlossen werden kann, das einen wirksameren Schutz vor geschlechtsspezifischer und bei nichtstaatlicher Verfolgung ermöglicht" appellierte die Präsidentin des djb, Margret Diwell, anlässlich der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom heutigen Tag an die Regierungsparteien und die Opposition. Insofern sah Margret Diwell in der Entscheidung des BVerfG auch eine Chance für die Frauen: "Bei diesen Verhandlungen ist darauf zu achten, durch klare Quotenregelungen bei der von allen Parteien für erforderlich gehaltenen Arbeitsmigration Frauen eine wirklich gleichberechtigte Chance auf Zuwanderung zu geben", so Diwell weiter.

Margret Diwell: "Im langfristigen gesellschaftlichen Interesse liegt es, dass nicht nur qualifizierte Männer, sondern auch qualifizierte Frauen nach Deutschland kommen. Für die Integrationsmöglichkeiten der Zuwandernden und eine geschlechtergerechte gesellschaftliche Struktur insgesamt ist es unbedingt notwendig, dass Frauen nicht nur als Familienangehörige oder Engpassarbeitskräfte in niedrig bezahlten Berufssparten zuwandern dürfen." Der djb erwartet, dass bei der Zuwanderung gerade qualifizierte und hochqualifizierte Frauen, die in ihrer Heimat nur wenig Chancen haben, eine ihrer Ausbildung entsprechende Beschäftigung zu finden, ausdrücklich dazu zu ermutigt werden, sich in Deutschland zu bewerben.

Der djb fordert zudem eine menschenrechtliche Asylpraxis, die Frauen, die von geschlechtsspezifischer Verfolgung betroffen sind, den rechtlich sicheren Status als Flüchtlinge im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention zubilligt. Die politische Verfolgung von Frauen reicht von ihrer Entrechtung über sexuelle Gewalt bis hin zur rituellen Tötung. § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz sah daher entsprechend der Forderung des djb klarstellend vor, dass eine Person nicht in einen Staat abgeschoben werden darf, "in dem ihr Leben, ihr Körper oder ihre Freiheit wegen (...) ihres Geschlechts bedroht ist". Auch nichtstaatliche Verfolgung war ausdrücklich in die nun verworfenen Regelungen aufgenommen worden. Diese Regelungen sollten möglichst schnell wieder in das Gesetz aufgenommen werden.


Ansprechpartnerin: Maren Thomsen, djb-Bundesgeschäftsstelle, Tel. 030/443270-0

Berlin, 18. Dezember 2002