SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben das Ehegattensplitting in
ihren Koalitionsverhandlungen erneut auf die Tagesordnung
gesetzt. Der Streit wird erbittert geführt, in der Politik, in
den Medien und unter RechtswissenschaftlerInnen. Die Heftigkeit
ist unverständlich, weil die Alternativen konkret nicht genannt
sind. Eine sachliche Diskussion soll anscheinend im Keim erstickt
werden. Dazu tragen natürlich auch - offensichtlich gezielte -
Verlautbarungen bei, wie die Behauptung des BMF, es ließen sich
durch eine Abschmelzung des Ehegattensplittings nur 100 Mio. Euro
einsparen - und das bei einem Gesamtvolumen des Splittings von
über 20 Mrd. Euro!
Der djb hält eine Änderung des Ehegattensplittings für
unproblematisch, wenn sie bestimmte verfassungsrechtliche
Vorgaben beachtet. So müssen insbesondere die gegenseitigen
Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Dies kann typisierend
geschehen. So wird zum Beispiel bei Kindern an das
Existenzminimum angeknüpft, bei Geschiedenen an einen
Unterhaltstransfer von 13.805 Euro. Gesichert sein muss außerdem,
dass Ehepaare nicht schlechter gestellt werden als z.B.
Geschiedene.
"Der Juristinnenbund fordert seit langem die Einführung einer
Individualbesteuerung statt des Ehegattensplittings. Zur
Berücksichtigung der Unterhaltspflichten der Eheleute wäre in
Angleichung an die steuerliche Entlastung für Kinder die
Freistellung des Existenzminimums beider Eheleute ausreichend.
Wir begrüßen aber auch andere Einschränkungen des Splittings, die
die Neuorientierung von der Eheförderung zu einer kindbezogenen
Familienentlastung weiter führen.", so djb-Präsidentin Margret
Diwell.
Frauen haben ein Recht darauf, dass sich auch ihre
Erwerbstätigkeit lohnt. Das Ehegattensplitting hält jedoch viele
Frauen von einer Erwerbstätigkeit ab, weil der Preis hoch ist. Im
Zusammenspiel mit der Regelung zu den 325 Euro-Jobs, der nur
begrenzten Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und den
Belastungen in Lohnsteuerklasse V - die die Auswirkung des
Splittings im laufenden Jahr sichtbar macht - verzichten viele
Frauen auf eine Erwerbstätigkeit, die ihnen die wirtschaftliche
Eigenständigkeit und Unabhängigkeit sichert.
Berlin, 11. Oktober 2002