Pressemitteilung: 02-08


Juristinnenbund fordert die Umgestaltung des Ehegattensplittings zu einer Individualbesteuerung

Information vom

 

 

SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben das Ehegattensplitting in

ihren Koalitionsverhandlungen erneut auf die Tagesordnung

gesetzt. Der Streit wird erbittert geführt, in der Politik, in

den Medien und unter RechtswissenschaftlerInnen. Die Heftigkeit

ist unverständlich, weil die Alternativen konkret nicht genannt

sind. Eine sachliche Diskussion soll anscheinend im Keim erstickt

werden. Dazu tragen natürlich auch - offensichtlich gezielte -

Verlautbarungen bei, wie die Behauptung des BMF, es ließen sich

durch eine Abschmelzung des Ehegattensplittings nur 100 Mio. Euro

einsparen - und das bei einem Gesamtvolumen des Splittings von

über 20 Mrd. Euro!

 

 

 

 

Der djb hält eine Änderung des Ehegattensplittings für

unproblematisch, wenn sie bestimmte verfassungsrechtliche

Vorgaben beachtet. So müssen insbesondere die gegenseitigen

Unterhaltspflichten berücksichtigt werden. Dies kann typisierend

geschehen. So wird zum Beispiel bei Kindern an das

Existenzminimum angeknüpft, bei Geschiedenen an einen

Unterhaltstransfer von 13.805 Euro. Gesichert sein muss außerdem,

dass Ehepaare nicht schlechter gestellt werden als z.B.

Geschiedene.

 

 

 

 

"Der Juristinnenbund fordert seit langem die Einführung einer

Individualbesteuerung statt des Ehegattensplittings. Zur

Berücksichtigung der Unterhaltspflichten der Eheleute wäre in

Angleichung an die steuerliche Entlastung für Kinder die

Freistellung des Existenzminimums beider Eheleute ausreichend.

Wir begrüßen aber auch andere Einschränkungen des Splittings, die

die Neuorientierung von der Eheförderung zu einer kindbezogenen

Familienentlastung weiter führen.", so djb-Präsidentin Margret

Diwell.

 

 

 

 

Frauen haben ein Recht darauf, dass sich auch ihre

Erwerbstätigkeit lohnt. Das Ehegattensplitting hält jedoch viele

Frauen von einer Erwerbstätigkeit ab, weil der Preis hoch ist. Im

Zusammenspiel mit der Regelung zu den 325 Euro-Jobs, der nur

begrenzten Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten und den

Belastungen in Lohnsteuerklasse V - die die Auswirkung des

Splittings im laufenden Jahr sichtbar macht - verzichten viele

Frauen auf eine Erwerbstätigkeit, die ihnen die wirtschaftliche

Eigenständigkeit und Unabhängigkeit sichert.

 

 

 

 

Berlin, 11. Oktober 2002