Recht kompakt: 26-13


Bessere Unterstützung für Betroffene im Strafverfahren!

Information vom

Dilken Çelebi, LL.M., Vorsitzende der Kommission Strafrecht, wird heute als Sachverständige an der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestags zum Gesetzentwurf zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung teilnehmen. Der Gesetzentwurf sieht wichtige Verbesserungen für Betroffene vor, insbesondere Maßnahmen zur Ausweitung, Verfahrensvereinfachung und -verbesserung der Nebenklage und der psychosozialen Prozessbegleitung in Fällen häuslicher und sexualisierter Gewalt. Diese begrüßt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nachdrücklich. Er sieht aber auch Verbesserungsbedarf.

Kritisch ist insbesondere, dass die Beistandsbestellung bei Nebenklage und psychosozialer Prozessbegleitung nur in Fällen häuslicher Gewalt ermöglicht werden soll und dies auch nur, wenn die Betroffenen erhebliche körperliche oder seelische Folgen nachweisen können. Der Anspruch sollte nicht von einem solchen Nachweis abhängen, denn häusliche Gewalt ist stets gravierend; hier droht entgegen dem Gesetzeszweck die sekundäre Viktimisierung der Betroffenen. Die Möglichkeit der Beistandsbestellung sollte auf alle Formen geschlechtsspezifischer Gewalt ausgeweitet werden. Zudem sollte bildbasierte sexualisierte Gewalt stärker berücksichtigt und § 201a StGB in den Nebenklagekatalog des § 395 Abs. 1 StPO aufgenommen werden (dazu die Stellungnahmen des djb hier und hier). Die psychosoziale Prozessbegleitung ist wichtig: Sie braucht nachhaltige strukturelle Förderung und muss flächendeckend verfügbar sein, damit sie ihre Wirkung für Betroffene entfalten kann.

Die Anhörung findet heute um 14:00 Uhr statt und wird im Livestream des Deutschen Bundestages übertragen.