Folge 59 (Juli 2026): Ein Recht auf Verweigerung von Schwangerschaftsabbrüchen?
In Deutschland sind Schwangerschaftsabbrüche gemäß § 218 StGB grundsätzlich verboten. Doch unter bestimmten Voraussetzungen bleibt ein Abbruch straffrei. Die vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebene ELSA-Studie deckt gravierende Defizite in der Beratung und Versorgung ungewollt Schwangerer auf, obwohl Krankenhäuser einen öffentlichen Versorgungsauftrag erfüllen müssen.
So hat das Klinikum Lippstadt seinen Ärzt*innen beispielsweise verboten, Schwangerschaftsabbrüche durchzuführen.
In Folge 59 sprechen Dana und Selma mit Prof. Dr. Anna Katharina Mangold über die Versorgungslage in Bezug auf den Schwangerschaftsabbruch, die rechtlichen Rahmenbedingungen, die Diskrepanz zwischen Anspruch und Realität und die Frage, ob gemischtkonfessionelle Krankenhäuser ihren Ärzt*innen die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen verbieten dürfen.
Shownotes:
- Folge 45 (November 2024): Legalisierung des Schwangerschaftsabbruchs – jetzt!
- Folge 29 (Oktober 2022): Antidiskriminierungsrecht: Warum wir eine Verbandsklage brauchen
- Studie: „Erfahrungen und Lebenslagen ungewollt Schwangerer – Angebote der Beratung und Versorgung“ (ELSA)
- djb-Policy Paper 26-02: Keine Ausnahmen vom Versorgungsauftrag: Gemischt-konfessionelle Kliniken müssen Schwangerschaftsabbrüche ermöglichen
- Hintergrundinformationen: LTO-Artikel „Ein Chefarzt gegen die Kirche”
Feministische Fundstücke: