Dr. Marie-Elisabeth Lüders


25. Juni 1878 – 23. März 1966, Berlin

Marie Elisabeth Lüders wurde 1878 als sechstes von sieben Kindern der Eheleute Carl Christian und Friederike Laura Lüders in Berlin geboren. Ohne Abitur, “das nichts für Mädchen” sei, wie der Rektor der Technischen Universität ihr zu verstehen gab, ließ sie sich zunächst in der “Schule der Photographischen Lehranstalt” und dann in der “Wirtschaftlichen Frauenschule auf dem Lande” ausbilden.

Erst ab 1905 konnte sie sich privat auf das externe Abitur vorbereiten. 1909 wurde sie mittels einer Sondergenehmigung als eine der ersten beiden Frauen an der Friedrich-Wilhelms-Universität (dem Vorgänger der Humboldt Universität zu Berlin) für Nationalökonomie, Geschichte, Philosophie und Jura immatrikuliert. 1910 bestand sie das Abitur, zwei Jahre später promovierte sie mit einer wirtschaftswissenschaftlichen Dissertation über “Die Fortbildung und Ausbildung der im Gewerbe tätigen Frauen und Mädchen und deren juristische Grundlage”.

Von 1919 bis 1930 war sie Reichstagsabgeordnete für die “Deutsche Demokratische Partei”. Sehr am Herzen lag ihr der Zugang der Frauen zu den juristischen Berufen. Auch durch ihren Einfluss wurde am 11. Juli 1922 das “Gesetz über die Zulassung von Frauen zu den Berufen und Ämtern der Rechtspflege” verabschiedet. 1934 wurde ihr jede schriftstellerische oder rednerische Betätigung verboten, in den folgenden Jahren war sie mehrfach in Haft und wurde auch nach ihrer Entlassung von der Gestapo terrorisiert. Das Kriegsende erlebte sie in Bayern. Sie kehrte nach Berlin zurück, dozierte zunächst an der Universität und nahm ihre politische Arbeit wieder auf. 1947 wurde sie Vorsitzende der Berliner FDP. 1953 wurde sie Bundestagsmitglied und war Mitglied des Rechts- und anderer Ausschüsse. 1953 und 1957 eröffnete sie als Alterspräsidentin den Bundestag. 1961 schied sie auf eigenen Wunsch aus.