Parität in den Parlamenten


Parität in den Parlamenten

Mehr als 100 Jahre nach Einführung des Frauenwahlrechts gab es noch nie ein paritätisch besetztes deutsches Parlament. Im Bundestag ist der Frauenanteil in der 19. Wahlperiode auf 30,9 Prozent, den Stand der 90er Jahre, zurückgefallen. Auch nach der jüngsten Wahl beträgt er nur knapp 34,7 Prozent. Auf Kommunalebene sieht es noch verheerender aus: In den Parlamenten sitzen nur 25 Prozent Frauen und nur jedes zehnte Rathaus wird von weiblicher Hand regiert.

Ursachen der Unterrepräsentanz von Frauen in Parlamenten

Die Ursachen für die mangelnde Präsenz von Frauen in der Politik liegen in fortbestehenden strukturellen Barrieren und Geschlechterstereotypen, wie auch die UN-Frauenrechtskommission im aktuellen Staatenberichtsverfahren in Bezug auf Deutschland kritisiert. Die deutsche politische Kultur ist noch immer geprägt von starken Männernetzwerken, die Frauen weniger fördern oder gar von Kandidaturen abhalten. Auch übernehmen Frauen 50 Prozent mehr unbezahlte Sorgearbeit, worauf die Arbeitsstrukturen im politischen Ehrenamt nicht ausgerichtet sind: Sitzungen finden zum Beispiel häufig am Abend statt und es fehlt (überwiegend) an Möglichkeiten der Kinderbetreuung sowie Regelungen zur Ermöglichung einer Vereinbarkeit. Auch Stereotype spielen eine Rolle, wie beispielsweise „Frauen interessieren sich nicht für Politik” oder „Frauen haben kein Interesse an Machtpositionen”. Diese wirken entmutigend und können verhindern, dass weibliche politische Talente erkannt und gefördert werden. Hinzu kommen die finanziellen Kosten eines Wahlkampfes: Frauen verfügen meist über weniger eigene und fremde Ressourcen. Zudem sind die Öffentlichkeit und insbesondere das Internet mit seiner Anonymität kein sicherer Raum für Frauen. Frauen, die als Parlamentarierinnen oder in politischen Führungspositionen in der Öffentlichkeit stehen oder sich öffentliche äußern, in besonderem Maße Diffamierungen und Beleidigungen ausgesetzt, was zu einem Rückzug führt.

Ziele des djb

Fest steht: Im 21. Jahrhundert ist eine gerechte Staatlichkeit ohne angemessene Frauenbeteiligung auch in den Schaltstellen der Macht nicht mehr vorstellbar. Die Zukunft kann nur von Frauen und Männern gleichberechtigt gestaltet werden. Und dafür braucht es Paritätsgesetze. Die Entscheidungen der Verfassungsgerichte hat der djb umfassend begleitet und kommentiert. Er sieht sie auch als Chance. Denn sie zeigen Maßstäbe für verfassungskonforme Paritätsgesetze auf. Nun ist die Gesetzgebung gefragt, verfassungskonforme Paritätsgesetze zu entwickeln. Das Ziel des djb ist es, entsprechende Initiativen inhaltlich und argumentativ zu unterstützen sowie darauf hinzuwirken, dass weitere Paritätsgesetze nicht vor den Verfassungsgerichten scheitern. An der verfassungsrechtlichen Debatte beteiligt der djb sich auf vielfältige Weise: Eine Ausgabe seiner Verbandszeitschrift (djbZ, Heft 3/2019 „Gerechte Staatlichkeit, gerechte Teilhabe in den Parlamenten!“) und die 4. Folge des Podcast Justitias Töchter widmen sich dem Thema Parität, ebenso wie das djb-Positionspapier: 11 Irrtümer über Parität. Im Rahmen der Veranstaltung „Parität und Macht: Frauen an den Schaltstellen der Gesellschaft“ wurden weitere Impulse und Erkenntnisse gewonnen, wie eine gleiche Verteilung von Macht verwirklicht werden kann. Gleiches gilt nicht zuletzt für den 44. Bundeskongress zum Thema „Gleichstellung & Demokratie“.

 

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zu den Gesetzentwürfen der Hessischen Landesregierung, der… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) mahnt eine weiterhin paritätische Besetzung im Bundesverfassungsgericht an. Im Juni 2020 ist das höchste… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert weitere Anstrengungen zur Förderung von Chancengleichheit und Transparenz in der Justiz. Im Vorfeld… mehr 

Der Landesverband Nordrhein-Westfalen des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zur Ausgestaltung… mehr 

„Die neue Bundesregierung hat sich mit dem Koalitionsvertrag wichtige Ziele gesteckt, insbesondere im Hinblick auf Entgeltgleichheit, Gewaltschutz,… mehr 

Der von Sexismus geprägte Wahlkampf und die Ergebnisse der Bundestagswahl 2021 machen einmal mehr klar: Wir brauchen verbindliche Weichenstellungen… mehr 

 „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Dass dieser Satz im Grundgesetz verankert ist, verdanken wir vorrangig der Frauenrechtlerin und… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat in seiner heute veröffentlichten Stellungnahme zum neunten Staatenbericht zur UN-Frauenrechtskonvention… mehr 

Vorrangiges Ziel des Deutschen Juristinnenbundes ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen in allen Bereichen der Gesellschaft zu erreichen… mehr 

The primary goal of the German Women Lawyers’ Association is to achieve substantive equality for women in all areas of society and to help realize… mehr 

Zur Bundestagswahl 2021 fordert der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) alle Parteien auf, dem Verfassungsauftrag der faktischen Gleichberechtigung… mehr 

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djb in der Presse


Die Amtszeit von Verfassungsrichterin Gabriele Britz endete bereits am 1. Februar 2023. Für ihre Nachfolge ist der Bundesrat zuständig, das Vorschlagsrecht hat die SPD. Diese hat nun ihren personellen Vorschlag Lars Brocker zurückgenommen. Aktuell besteht das Gericht aus je acht Richterinnen und Richtern. Schon Ende Februar hatte der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gefordert: "Es muss bei einer paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bleiben!" Link zur Webseite öffnen

Momentan laufen im Bundesrat die Beratungen zur Nachwahl der Bundesverfassungsrichterin Gabriele Britz, deren zwölfjährige Amtszeit zu Ende ist. Auch der Deutsche Juristinnenbund (djb) hat sich eingeschaltet. „Es muss bei einer paritätischen Besetzung des Bundesverfassungsgerichts bleiben!“, mahnte djb-Präsidentin Maria Wersig. Link zur Webseite öffnen

Am 23. Oktober 2020 kippte das Brandenburger Verfassungsgericht das dortige Paritätsgesetz. Zum Urteil hat djb-Präsidentin Prof. Dr. Maria Wersig mit Patrizia Hecht über die Entscheidung und die fortlaufenden Kampf für Geschlechtergerechtigkeit im Wahlrecht. Link zur Webseite öffnen