- Der bekannt gewordene Entwurf zum Unterhaltsrecht greift zentrale Forderungen des Deutschen Juristinnenbunds e.V. (djb) auf und bringt mehr Klarheit… mehr
Familienrecht
Familienrecht ist ein gesamtgesellschaftlich relevantes Thema, in dem sich Machtfragen entlang der Geschlechter entfalten. Bis heute sind im Familienrecht die verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote noch nicht umfassend umgesetzt. Das gilt insbesondere für das Recht der Eltern-Kind-Zuordnung (Abstammungsrecht), für die ökonomischen Folgen von Trennung und Scheidung und für den Schutz vor und die Prävention von Gewalt in der Partnerschaft.
Der djb setzt sich dafür ein, diskriminierende Strukturen im Familienrecht abzubauen. Auch aktuelle politische Entwicklungen – etwa der Rechtsruck, das vorzeitige Ende der Ampelkoalition und die deshalb zahlreichen nicht abgeschlossenen Reformprojekte im Familienrecht – machen deutlich: Der Einsatz für umfassenden Schutz vor Gewalt, für die rechtliche Anerkennung vielfältiger Familienformen und für finanzielle Gleichberechtigung ist dringender denn je. Deshalb widmet sich der 46. djb-Bundeskongress im September 2025 diesen Themen. Im Mittelpunkt des Kongresses „Recht. Macht. Familie.“ steht das Machtgefälle zwischen den Geschlechtern im Familienrecht und die Frage, wie wir es überwinden können.
1. Eltern-Kind-Zuordnung/Abstammungsrecht
Im Hinblick auf die Verwirklichung eines diskriminierungsfreien Familienrechts bildet das Abstammungsrecht eine zentrale Komponente. Hier wird entschieden, wer rechtlich zu einer Familie gehört. Mit Blick auf Kinder geht es um die Zuordnung der beiden rechtlichen Elternstellen, also die Entscheidung darüber, wer langfristig – sogar über den Tod hinaus – Verantwortung für das Kind trägt. Derzeit kann die zweite Elternposition kraft Gesetzes nur von einem Mann besetzt werden. Im Unterschied dazu kann eine Frau weder als Ehefrau der gebärenden Person, noch wenn sie die Elternschaft anerkennt oder durch gerichtliche Feststellung zweiter Elternteil des Kindes werden. Das bedeutet für Zwei-Mütter-Familien, dass dem Kind nicht von Geburt an zwei rechtliche Elternteile zugeordnet werden können, sondern die Familie erst ein aufwändiges Adoptionsverfahren durchlaufen muss. Diese Rechtslage führt sowohl mit Blick auf die Mütter als auch auf das Kind zu enormer Rechtsunsicherheit und geht mit rechtlichen Nachteilen unter anderem im Unterhalts- und Erbrecht – und damit letztlich auch mit Gefahren für das Kindeswohl – einher. Der djb fordert ein diskriminierungsfreies Abstammungsrecht, das die defizitäre Rechtslage bei der Eltern-Kind-Zuordnung beseitigt und queere Familienkonstellationen genauso absichert wie die Mutter-Vater-Kind-Familie. Dabei muss beachtet werden, dass es im Recht der Eltern-Kind-Zuordnung maßgeblich um die sozial-familiäre Beziehung zwischen Eltern und Kind geht, die genetische Verbindung hingegen eine nachrangige Rolle spielt. Denn diese ist nicht per se mit einer Versorgungsbeziehung verknüpft.
Um vielfältige Familienformen anzuerkennen, fordert der djb insbesondere:
- gelebte Familienverhältnisse und soziale Elternschaft abzubilden, nicht hingegen die genetische Abstammung in den Vordergrund zu stellen
- die Öffnung der zweiten Elternstelle kraft Ehe und Anerkennung für Frauen bzw. die geschlechtsneutrale („Elternteil“) Formulierung des Abstammungsrechts, um die Zuordnung auch für trans, inter, nicht-binäre und geschlechtslose Personen zu ermöglichen
2. Ungleiche Verteilung finanzieller Mittel innerhalb der Familie
Die ungleiche Verteilung finanzieller Mittel – und damit ökonomischer Macht – innerhalb der Familie entlang der Geschlechterdimension ist für den djb ebenfalls ein zentrales Thema. Es sind überwiegend Frauen, die durch die ungleiche Aufteilung von Erwerbs- und Sorgearbeit negativ betroffen sind. Frauen steigen häufiger und länger zugunsten der Familie aus der Erwerbstätigkeit aus und arbeiten anschließend häufiger in Teilzeit. Langfristige Folgen sind geringere Löhne und schlechtere berufliche Aufstiegschancen. Hinzu kommen größere Erbschaften auf Seiten von Männern, weshalb die Einkommens- und Vermögensverteilung statistisch gesehen deutlich zugunsten von Männern ausfällt. Der im Laufe eines Frauenlebens aufgebaute “gender care gap” führt zum “gender pay gap”, der im Alter zum “gender pension gap” wird. Noch stärker wirkt sich die jeweilige Ungleichverteilung zulasten von Alleinerziehenden aus. Mütter sind demzufolge besonders häufig Armutsrisiken ausgesetzt, wenn sie sich trennen bzw. scheiden lassen und wenn sie das Rentenalter erreichen.
Insbesondere das Unterhaltsrecht ist stark reformbedürftig. Es fehlt nicht nur an praktikablen und rechtssicheren Regelungen für Kinder, die von beiden Elternteilen betreut werden, sondern vor allem der Unterhalt der nichtehelichen Mutter ist defizitär geregelt. Bei Reformüberlegungen muss bezüglich des Kindesunterhalts beachtet werden, dass beide Eltern – auch der hauptsächliche betreuende – Unterhalt für ihre Kinder aufbringen. Die Verteilung der Unterhaltslasten darf außerdem nicht zu Lasten des Kindes und des Elternteils gehen, der während des Zusammenlebens der Eltern die Kinderbetreuung übernommen und deswegen im Beruf zurückgesteckt hat. Nichteheliche Mütter müssen endlich einen Unterhaltsanspruch haben, der nicht nur auf ihre vorgeburtlichen Einkünfte beschränkt ist. Stattdessen muss sich ein solcher Anspruch nach längerem Zusammenleben an den Lebensverhältnissen orientieren, die sich die nicht verheirateten Eltern gemeinsam erarbeitet haben. Die Aufteilung von Cash- und Care-Arbeit bei unverheirateten Eltern folgt oft ebenso traditionellen Rollenmustern wie bei verheirateten Eltern. Der jetzige Zustand, nach dem der berufstätige Elternteil sämtliche Früchte seiner Erwerbsarbeit allein behalten darf, obwohl der andere Elternteil ihm mit der Sorgearbeit den Rücken freigehalten und den beruflichen Aufstieg ermöglicht hat, muss beendet werden. Da die finanziellen Einbußen betreuender Eltern auf die Betreuung der Kinder zurückzuführen sind und nicht auf die rechtliche Ausgestaltung der Beziehung der Eltern, sind Ungleichbehandlungen zur Ehe hier nicht zu rechtfertigen.
Zur Verwirklichung finanzieller Gleichberechtigung im Trennungs- und Scheidungsfall fordert der djb insbesondere:
- Novelle des Unterhalts für den betreuenden, nicht-verheirateten Elternteil
- Würdigung kindbezogener Care-Arbeit im Unterhaltsrecht
- Reform des Versorgungsausgleichs zur Verhinderung von geschlechtsspezifischer Altersarmut
3. Partnergewalt
Das bestehende Machtungleichgewicht innerhalb der Familie spiegelt sich auch in den aktuellen Zahlen zu häuslicher Gewalt und Gewalt gegen Frauen wider. Die im Hellfeld erfassten Daten zu geschlechtsbezogener Gewalt im sozialen Nahraum steigen seit Jahren an. Partner- und Trennungsgewalt muss auch im Familienrecht stärker berücksichtigt werden, um Gewaltbetroffene besser zu schützen. Dazu hat sich Deutschland nicht zuletzt mit seinem Beitritt zur Istanbulkonvention verpflichtet. Er beinhaltet die Verpflichtung der staatlichen Institutionen und insbesondere des Gesetzgebers sicherzustellen, dass vorangegangene Partnergewalt bei der Gestaltung des Umgangs- und Sorgerechts berücksichtigt und die Sicherheit von gewaltbetroffenen Familienmitgliedern nicht gefährdet wird. Eine ausdrückliche Umsetzung in nationales Recht hat bisher nicht stattgefunden. Darüber hinaus fehlt es an verpflichtenden Fortbildungen für die in diesen Verfahren beteiligten Berufsgruppen – nicht nur der Justiz, sondern auch Sachverständigen und Verfahrensbeiständen, aber auch Jugendämtern und Polizei. Das führt dazu, dass Partnergewalt in Umgangs- und Sorgerechtsverfahren bisher nur unzureichend berücksichtigt wird. Für die Umsetzung der Istanbulkonvention brauchen jedoch alle Verfahrensbeteiligten Klarheit im materiellen und im Verfahrensrecht.
Zum Schutz vor und zur Prävention von Gewalt fordert der djb insbesondere:
- Sensibilisierung zu und Berücksichtigung von Partnergewalt bereits in den Beratungseinrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe
- Sensibilisierung zu und Berücksichtigung von Partnergewalt in sorge- und umgangsrechtlichen Verfahren
- flächendeckende, verpflichtende Sensibilisierungsmaßnahmen für Richter*innen, Verfahrensbeistände, Sachverständige, Jugendamtsmitarbeitende und ggf. weitere am familiengerichtlichen Verfahren beteiligte Berufsgruppen
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt grundsätzlich den bekannt gewordenen Referentenentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts, insbesondere… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat als Teil des „Leitplankenbündnisses“ zusammen mit der Initiative Nodoption, der Bundesarbeitsgemeinschaft… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Reformentwurf zur Verbesserung des Schutzes von… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt den vom Bundesministerium der Justiz vorgelegten Reformentwurf zur Verbesserung des Schutzes von… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert gemeinsam mit 34 Unterzeichner*innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft in einem Offenen Brief an… mehr
- Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Olaf Scholz, sehr geehrte Frau Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Lisa Paus, sehr geehrter… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) kritisiert in einer aktuellen Stellungnahme den vom Bundesjustizministerium (BMJ) und Bundesinnenministerium… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf „Entwurf eines Gesetzes besseren… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) spricht sich in seiner aktuellen Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei… mehr
- I. Einleitung Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Möglichkeit zur Stellungnahme zum Referentenentwurf „Gesetz zum Schutz… mehr
- Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat sich noch vor Ostern dem Zukunftsforum Familie e. V. (ZFF) und der evangelischen arbeitsgemeinschaft… mehr
djb in der Presse
- Die Regelungen im Unterhaltsrecht, im Kindschaftsrecht und im Abstammungsrecht gehen an der Lebenswirklichkeit vieler Menschen vorbei. Der Deutsche Juristinnenbund sieht daher alle Parteien gefordert, den bestehenden Reformstau im Familienrecht in der nächsten Legislaturperiode zu beheben. Link zur Webseite öffnen
- An dem Entwurf des damals noch FDP-geführten Justizministeriums gab es allerdings Kritik von queeren Organisationen: unter anderem fehle eine rückwirkende Regelung für vor der Reform geborene Kinder. Auch die Elternschaft von trans, inter und nicht binären Personen bliebe weiterhin ungesichert. Dies schrieben die Initiative von Regenbogenfamilien Nodoption, der LSVD+ - Verband Queere Vielfalt, der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) und die Bundesarbeitsgemeinschaft Schwuler Jurist*innen (BASJ) im Oktober in einer gemeinsamen Stellungnahme. Link zur Webseite öffnen
- Lucy Chebout ist Fachanwältin für Familienrecht bei der Berliner Kanzlei Raue und Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes. Link zur Webseite öffnen
- Bereits in der vergangenen Woche hatten 30 Verbände und Unternehmen in einem offenen Brief an die Bundesregierung appelliert, die Familienstartzeit endlich einzuführen. Link zur Webseite öffnen
- Im Koalitionsvertrag der Ampel ist die Einführung einer zweiwöchigen Familienstartzeit vorgesehen. Jetzt fordern Verbände und Unternehmen, diese endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen
- Nach der Geburt eines Kindes sollen Väter zwei Wochen lang bezahlt bei der Familie bleiben dürfen. Der Vaterschaftsurlaub soll 2024 gesetzlich verankert werden. Deutschland kommt bei der Umsetzung allerdings nicht voran. Ein Bündnis verschiedener Verbände hat nun einen offenen Brief an den Bundeskanzler geschrieben. Link zur Webseite öffnen
- Mehrere Verbände und Unternehmen fordern die Bundesregierung auf, die vergütete Zwei-Wochen-Auszeit nach der Geburt eines Kindes wie versprochen einzuführen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und mehrere Kabinettsmitglieder, darunter Familienministerin Lisa Paus (Grüne), dringen die 30 Unterzeichner darauf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen
- In einem eindringlichen Appell fordern zahlreiche Verbände und Unternehmen die Bundesregierung auf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Kabinettsmitglieder, darunter auch Familienministerin Lisa Paus, dringen die 30 Unterzeichner auf zügige Maßnahmen zur Einführung der zweiwöchigen, vergüteten Auszeit nach der Geburt eines Kindes. Link zur Webseite öffnen
- Ein Bündnis aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft appelliert in einem Offenen Brief an die Bundesregierung, die im Koalitionsvertrag vereinbarte sogenannte Familienstartzeit in die Tat umzusetzen. Die geplante zweiwöchige vergütete Freistellung nach der Geburt eines Kindes – für Väter, zweite Elternteile oder Vertrauenspersonen Alleinerziehender – müsse noch in diesem Jahr in Kraft treten, fordern die Initiatoren des Offenen Briefes am Donnerstag in Berlin. Link zur Webseite öffnen
- Das Gesetz zur „Familienstartzeit“ lässt immer noch auf sich warten. In der Gesellschaft trifft das auf Unverständnis. In einem offenen Brief an die Bundesregierung fordern 35 Unterzeichner aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft nun gemeinsam: „Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann!“ Link zur Webseite öffnen
- Ein Bündnis von Institutionen aus Gesellschaft und Wirtschaft setzt sich dafür ein, dass Väter kurz nach der Geburt ihres Kindes zwei Wochen lang bezahlt von der Arbeit freigestellt werden. Der Appell wurde in einem offenen Brief veröffentlicht. Link zur Webseite öffnen
- 35 Unterzeichner:innen aus Zivilgesellschaft und Wirtschaft – vom Großkonzern bis zum kleinen Betrieb – fordern in einem Offenen Brief an die Bundesregierung: "Bringen Sie die angekündigte Familienstartzeit endlich auf den Weg, damit diese wichtige gleichstellungs- und familienpolitische Maßnahme noch in diesem Jahr in Kraft treten kann". Link zur Webseite öffnen
- Sie soll Familien entlasten und für mehr Zeit nach der Geburt eines Kindes sorgen: die Familienstartzeit. Umgesetzt ist das seit langem versprochene Vorhaben noch nicht. Jetzt fordern mehrere Verbände und Unternehmen die Bundesregierung auf, die vergütete Zwei-Wochen-Auszeit nach der Geburt eines Kindes endlich einzuführen. Link zur Webseite öffnen
- Mehrere Verbände und Unternehmen fordern die Bundesregierung auf, die vergütete Zwei-Wochen-Auszeit nach der Geburt eines Kindes wie versprochen einzuführen. In einem offenen Brief an Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und mehrere Kabinettsmitglieder, darunter Familienministerin Lisa Paus (Grüne), dringen die 30 Unterzeichner darauf, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Familienstartzeit endlich umzusetzen. Link zur Webseite öffnen
- Auch Ratingens Gleichstellungsbeauftragte unterstützt einen Offenen Brief an die Bundesregierung, denn der angekündigte Gesetzentwurf zum Familienstartzeitgesetz lässt auf sich warten. Link zur Webseite öffnen
- Zur Veröffentlichung des offenen Briefs von Unternehmen und Zivilgesellschaft an die Bundesregierung „Bringen Sie die Familienstartzeit jetzt endlich auf den Weg!” erklären Maria Klein-Schmeink, Stellvertretende Fraktionsvorsitzende und Dr. Franziska Krumwiede-Steiner, Mitglied im Ausschuss für Familie, Senioren Frauen und Jugend: Link zur Webseite öffnen
- Frauenverbände wie der Deutsche Juristinnenbund, der Deutsche Frauenrat und der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) das Gesetz. Es geht ihnen sogar nicht weit genug: In einer Petition unter dem Titel "Ja zur Selbstbestimmung" hatten sie sich für eine weitergehende Liberalisierung der Geschlechtszuordnung ausgesprochen. Link zur Webseite öffnen
- Die Fachwelt – vom Deutschen Juristinnenbund bis zum Kinderhilfswerk – lehnte das Gesetz überwiegend ab. Es sei für viele Mädchen keine Hilfe, sondern eher ein Schock, wenn ihnen nach der gemeinsamen Flucht der Ehemann weggenommen wird und sie in ein Heim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge kommen. Link zur Webseite öffnen
- Die Berliner Anwältin Lucy Chebout kämpft dafür, dass lesbische Ko-Mütter nicht länger von einem Paragrafen aus dem Jahr 1954 diskriminiert werden. Sie hat damit den Bundesjustizminister zu einem seltenen Schritt bewegt. Link zur Webseite öffnen
- Justizminister Marco Buschmann will Menschen auch abseits der Ehe rechtlich Verantwortung füreinander übernehmen lassen. Unter Juristen sorgt die Idee für Unverständnis. So bemängelt unter anderem der Deutsche Juristinnenbund, dass eine solche Alternative zur Ehe in Deutschland nicht nötig sei. Link zur Webseite öffnen
- Ein Mann würgt seine Partnerin, schlägt oder manipuliert sie. Sie zeigt ihn an - und die Staatsanwaltschaft sagt: kein öffentliches Interesse. Kein Einzelfall: Häusliche Gewalt hat oft keine Konsequenzen für die Täter. Julia Cruschwitz vom MDR recherchiert seit Jahren zu Gewalt gegen Frauen. Link zur Webseite öffnen
- Lucy Chebout, Vizepräsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, erwartet vom Eckpunktepapier, dass es die Diskriminierung beseitigt, „ohne neue Differenzierungen in das Recht der Eltern-Kind-Zuordnung einzuführen“, etwa was die Art der Samenspende angeht. Link zur Webseite öffnen
- DER SPIEGEL würdigt die Arbeit der Anwältin Lucy Chebout und widmet der Juristin einen Beitrag in der Serie „Helden des Alltags“. Lucy Chebout setzt sich als Juristin insbesondere für die Rechte queerer Menschen und Familien ein. Link zur Webseite öffnen
- Anna Lena Göttsche, Vorsitzende der djb-Kommission Familien-, Erb- und Zivilrecht, wird in diesem Film zu Gewaltschutz im Familienrecht interviewt. Link zur Webseite öffnen