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Familienrecht
Für ein diskriminierungsfreies Familienrecht!
Das Familienrecht entspricht bis heute nicht verfassungsrechtlich verankerten Diskriminierungsverboten und Gleichberechtigungsgeboten. Dies gilt insbesondere für die Aufteilung von Sorgearbeit, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Folgen von Trennung und Scheidung sowie die Familienplanung in gleichgeschlechtlichen Ehen oder Lebenspartnerschaften.
Die Reform des Unterhaltsrechts aus dem Jahr 2008 trifft beispielsweise geschiedene Frauen und Mütter besonders hart, die während der Ehe – auch aufgrund der Anreize im Steuer- und Sozialrecht – zulasten eigener Erwerbstätigkeit überwiegend für Haushalt und die Betreuung der Kinder zuständig waren. Gerade Alleinerziehende, die nach der Trennung die Betreuung der Kinder ganz überwiegend allein übernehmen, sind finanziell nur unzureichend abgesichert und häufig von Altersarmut bedroht. Der Versorgungsausgleich vermag die Lücken des Unterhaltsrechts häufig nicht zu kompensieren.
Der Kindesunterhalt wird empirischen Untersuchungen zu Folge häufig nur in Höhe des Mindestunterhalts gezahlt und verschärft damit die prekären Verhältnisse von Müttern mit Kindern. Familien- und existenzsichernde Leistungen fangen die finanziellen Unsicherheiten nicht umfassend auf. Zudem sind sie nicht ausreichend mit dem Unterhaltsrecht abgestimmt.
Trotz des verfassungsrechtlichen Verbots von Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung sind gleichgeschlechtliche Eheleute immer noch auf die Stiefkindadoption angewiesen, wenn beide Eheleute als Eltern gelten möchten. Das Verfahren wird vielfach als diskriminierend, langwierig und belastend empfunden.
Eine wirklich gleichberechtigte Gesellschaft kann nur mit einem Familienrecht verwirklicht werden, das sich von geschlechterbezogener Diskriminierung befreit und die Vielseitigkeit heutiger Lebensmodelle umfassend berücksichtigt. Unterhaltsansprüche und Familienleistungen (wie Unterhaltsvorschuss und Kindergeld) müssen daher verschiedene Familien- und Betreuungsmodelle passend abbilden.
Forderungen des djb
Der djb fordert deshalb unter anderem:
- keine Festschreibung bestimmter Betreuungsmodelle als Regelfall und
- eine Reform des Unterhaltsrechts, vorrangig desjenigen der nichtehelichen Mutter;
- eine Harmonisierung der Schnittstelle von Unterhalt/Familienleistungen und Sozialleistungen;
- Anpassung von Familienleistungen an paritätischere Betreuungsmodelle, ohne die Absicherung Alleinerziehender zu gefährden;
- eine Reform des Abstammungsrechts.
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
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djb in der Presse
- Wer profitiert von einer FDP-angeführten Familienrevolution? Ist die Vielfalt der Familien für alle eine super Sache – oder nur für die obere Mittelschicht? Anna Lena Göttsche vom djb prüft im Gespräch mit dem Freitag die Pläne der Bundesregierung auf ihre sozialen Auswirkungen. Link zur Webseite öffnen