Geschäftsordnung der Regionalgruppe Washington


§ 1 Räumlicher Bereich

Die Regionalgruppe Washington umfasst alle Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes in den USA, sowie die Mitglieder, die durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand beitreten.

§ 2 Organe

Organe der Regionalgruppe Washington sind die Mitglieder­versammlung und der Vorstand.

§ 3Mitgliederversammlung

  1. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet statt, wenn der Vorstand es beschließt oder ein Zehntel der Mitglieder der Regionalgruppe Washington es schriftlich bei ihm beantragt
  2. Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von einer Vertreterin, mit einmonatiger Frist unter Angabe der Tagesordnung in Textform einberufen. Ergänzungen zur Tagesordnung sind spätestens zwei Wochen vor der Mitgliederversammlung in Textform bekannt zu geben.
  3. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl und Entlastung des Vorstandes, die Änderung der Geschäftsordnung und die Auflösung der Regionalgruppe. Bei der Abstimmung über die Entlastung hat der Vorstand kein Stimmrecht.
  4. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmerinnen beschlussfähig und fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
  5. Änderungen der Geschäftsordnung können nur nach Ankündigung des wesentlichen Inhaltes in Textform und mit Zweidrittelmehrheit der Anwesenden beschlossen werden.

§ 4 Vorstand

  1. Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, einer Stellvertreterin und der Schatzmeisterin. Weitere Vorstandsmitglieder können von der Mitgliederversammlung gewählt werden.
  2. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Durchführung einer Neuwahl im Amt.
  3. Für die Wahl genügt die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Wiederwahl ist möglich.
  4. Die Mitgliederversammlung wählt alle zwei Jahre eine Kassenprüferin.

 

§ 5 Vertreterin für den Regionalgruppenbeirat

Im Regionalgruppenbeirat wird die Regionalgruppe Washington durch die Vorsitzende vertreten. Ist die Vorsitzende verhindert, kann sie durch ein anderes Mitglied vertreten werden.