Geschäftsordnung des Landesverbandes Saarland


§ 1 Gebiet

Dem Landesverband Saarland des djb gehören alle Mitglieder des Deutschen Juristinnenbunds im Saarland an sowie die Mitglieder, die diesen Landesverband frei gewählt haben.

§ 2 Organe

Organe des Landesverbands Saarland sind

a) die Mitgliederversammlung

b) der Vorstand.

§ 3 Mitgliederversammlung

Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet alle zwei Jahre statt. Sie wird mit vierwöchiger Frist unter Angabe der Tagesordnung schriftlich einberufen.

Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl des Vorstands, Änderungen der Geschäftsordnung und Angelegenheiten, die sie durch Beschluss an sich zieht.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Teilnehmerinnen beschlussfähig und fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Änderungen der Geschäftsordnung können mit Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen beschlossen werden.

Über Beschlüsse ist Protokoll zu führen.

§ 4 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht mindestens aus einer Vorsitzenden und zwei Stellvertreterinnen, darunter eine Schatzmeisterin.

Je nach Anzahl und Zusammensetzung der Mitglieder des Landesverbands können weitere Mitglieder mit besonderen Aufgabenbereichen in den Vorstand gewählt werden, insbesondere eine Vertreterin für die Mitglieder in der Ausbildung. Gewählt als Vertreterin für die Mitglieder in der Ausbildung kann nur werden, wer mindestens 6 Monate Mitglied im djb ist.

(2) Der Vorstand wird für eine Periode von zwei Jahren gewählt. Mehrfache Wiederwahlen sind zulässig. Die Wahl ist geheim.

Im übrigen gilt die Satzung des Deutschen Juristinnenbunds in der jeweils gültigen Fassung entsprechend.

Saarbrücken, den 15.9.2008