Equal Pay Day vor Ort
In den beiden Monaten vor dem Equal Pay Day am 7. März 2022 gab es in mehreren Regionalgruppen (virtuelle) Veranstaltungen.
Der Equal Pay Day (EPD), der internationale Aktionstag für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern, macht auf den bestehenden Gender Pay Gap aufmerksam und wird in zahlreichen Ländern an unterschiedlichen Tagen begangen. Der Aktionstag markiert symbolisch die Lohnlücke zwischen Frauen und Männern. So entspricht eine durchschnittliche unbereinigte Entgeltdifferenz von 21 Prozent einem Zeitraum von 77 Kalendertagen im Jahr. Mehr unter: www.equalpay.de.
Equal Pay ist dennoch keine abstrakte Forderung, sondern regelmäßig Gegenstand der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung.
In Deutschland haben bereits vor vierzig Jahren die „Heinze-Frauen“ eine Entscheidung des BAG erreicht, die ihr Recht auf gleiche Bezahlung garantierte (Entscheidung vom 09.09.1981, BAG 5 AZR 1182/79, u.a. abgedruckt in NJW 1982, 461; mehr hier bei lto.de). Dieses Grundsatzurteil war wegweisend für viele weitere Entscheidungen, die folgten.
Leider müssen auch noch heute Frauen für gleiche Entlohnung kämpfen. Nicht immer gelingt eine außergerichtliche Klärung, wie ein Blick in die Entscheidungsdatenbank des BAG verdeutlicht. Kleine Erfolge zeigen sich aber: So hat die Abteilungsleiterin einer Versicherung Anfang 2021 auf gleichen Lohn wie ihre männlichen Kollegen geklagt. Das BAG entschied, dass allein schon aus dem Umstand einer Lohnungleichheit zwischen Mann und Frau eine (vom Arbeitgeber widerlegbare) Vermutung begründet werden könne, die Benachteiligung beim Entgelt sei des Geschlechts wegen erfolgt.
Eine weitere wichtige Entscheidung traf das BAG Mitte 2021. Eine ZDF-Redakteurin klagte vor dem BAG um Auskunft zur Überprüfung der Einhaltung des Entgeltgleichheitsgebots. Das BAG gab der Klage statt, denn in der Tat lag der Lohnunterschied bei ca. 18.000 EUR pro Jahr im Verhältnis zu männlichen Kollegen. Ungeachtet der Tatsache, dass das ZDF zwischenzeitlich die Entgelte veröffentlicht hat, kündigte die obsiegende Klägerin an, auch das BVerfG mit der Frage der Einhaltung von Art. 3 Abs. 2 und 3 GG im Rahmen einer Verfassungsbeschwerde anzurufen.
Die Politik fühlt sich dem Ziel des Equal Pay auf Bundes- und auf europäischer Ebene verpflichtet:
https://ec.europa.eu/germany/news/20210304-gleicher-lohn-gleiche-arbeit_de