Geschäftsordnung der Regionalgruppe Essen

im Rahmen des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen des Deutschen Juristinnenbundes e.V.

-Vereinigung der Juristinnen, Volkswirtinnen und Betriebswirtinnen-

 

(Stand: 01.03.2022)

 

§ 1

Die Regionalgruppe Essen umfasst im Rahmen des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Deutschen Juristinnenbundes alle Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes im Bezirk des Landgerichts Essen sowie die Mitglieder, die diese Regionalgruppe frei gewählt haben.

 

§ 2

Es gelten die Satzungen des Deutschen Juristinnenbundes und die Geschäftsordnung des Landesverbands Nordrhein-Westfalen des Deutschen Juristinnenbundes in der jeweils gültigen Fassung nach Maßgaben der Änderungen, die sich aus dieser Geschäftsordnung ergeben.

 

§ 3

Organe der Regionalgruppe Essen sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

 

§ 4

(1) Die ordentliche Mitgliederversammlung trifft alle zwei Jahre zusammen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung findet auf schriftlichen Antrag von mindestens 10% der Mitglieder statt oder wenn es der Vorstand mehrheitlich beschließt.

(2) Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von einer Stellvertreterin, mit einmonatiger Frist unter Angabe der Tagesordnung in Textform einberufen und geleitet. An Mitglieder, die keinen E-Mail-Zugang haben, wird die Einladung zur Mitgliederversammlung per Post versandt.

(3) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für die Wahl und Entlastung des Vorstandes, die Änderung der Geschäftsordnung und die Auflösung der Regionalgruppe. Eine 2/3 Mehrheit der in der Mitgliederversammlung abgegebenen Stimmen ist für die Änderung der Geschäftsordnung und der Auflösung der Regionalgruppe erforderlich, für die Wahl des Vorstands und sonstige Beschlüsse genügt die einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder.

 

§ 5

(1) Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, zwei stellvertretenden Vorsitzenden, der Schatzmeisterin sowie bei Bedarf aus bis zu zwei Beisitzerinnen. Der Vorstand gibt sich eine Geschäftsordnung und regelt die Vertretung der Regionalgruppe Essen im Vorstand des Landesverbands Nordrhein-Westfalen.

(2) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Mehrfache Wiederwahl ist für alle Vorstandsposten möglich. Die Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Durchführung einer Neuwahl im Amt.

(3) Die Wahl des Vorstands ist geheim, kann bei Konsens aber auch offen durchgeführt werden.

 

§ 6

Im Regionalgruppenbeirat wird die Regionalgruppe Essen durch die Vorsitzende vertreten, bei Verhinderung durch eine Stellvertreterin.