Geschäftsordnung der Regionalgruppe Nord-Ost-Hessen im Rahmen des Landesverbandes Hessen des Deutschen Juristinnenbundes

(gegründet am 14. September 2021)

§ 1

Die Regionalgruppe Nord- und Osthessen umfasst im Rahmen des Landesverbands Hessen des Deutschen Juristinnenbundes alle Mitglieder des Deutschen Juristinnenbundes aus dem Regierungsbezirk Kassel und die Mitglieder, die diese Regionalgruppe durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand frei gewählt haben.

§ 2

Es gelten die Satzungen des Deutschen Juristinnenbundes und die Geschäftsordnung des Landesverbands Hessen des Deutschen Juristinnenbundes in der jeweils gültigen Fassung nach Maßgabe der Änderungen, die sich aus dieser Geschäftsordnung ergeben.

§ 3

(1) Organe der Regionalgruppe Nord- und Osthessen sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

(2) Der Vorstand besteht aus der Vorsitzenden, einer stellvertretenden Vorsitzenden und einer Schatzmeisterin. Die Vorsitzende und im Verhinderungsfall ihre Stellvertreterin übernimmt die Vertretung der Regionalgruppe Nord- Osthessen im Vorstand des Landesverbands Hessen.

(3) Die Mitgliederversammlung wird von der Vorsitzenden, im Verhinderungsfall von einer Stellvertreterin, mit einmonatiger Frist unter Angabe der Tagesordnung in Textform einberufen und geleitet. An Mitglieder, die keinen E-Mail-Zugang haben, wird die Einladung zur Mitgliederversammlung per Post versandt.

§ 4

(1) Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung für zwei Jahre gewählt. Mehrfache Wiederwahl ist für alle Vorstandsposten möglich.

(2) Die Wahl ist geheim, kann bei Konsens aber auch offen durchgeführt werden.