Geschäftsordnung des djb-Landesverbandes Baden-Württemberg


Geschäftsordnung des Landesverbandes Baden-Württemberg des
Deutschen Juristinnenbundes in der Fassung vom 09. Mai 2003
(§ 3 Abs. 4 der Satzung des djb)

 

1. Der Landesverband Baden-Württemberg des djb besteht aus den Regionalgruppen Bodensee, Freiburg, Karlsruhe und Stuttgart. Die Mitglieder der Regionalgruppen gehören auch dem Landesverband an. Im Einverständnis mit dem Vorstand des Landesverbandes können sich weitere Regionalgruppenbilden.

2. Der Landesverband wird durch den Vorstand vertreten. Der Vorstand besteht aus jeweils seiner Vertreterin der Regionalgruppen und der Vorsitzenden des Landesverbandes, sofern nicht eine Vertreterin der Regionalgruppen dieses Amt wahrnimmt.

 

Die Vertreterinnen im Landesverband sollen dem Vorstand ihrer Regionalgruppe angehören.

 

Die Vertreterinnen wählen die Vorsitzende, die Mitglied des Landesverbades sein muss. Für die Wahl genügt die Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Einverständnis kann das Wahlverfahren schriftlich erfolgen. Die Amtszeit der Vorsitzenden endet nach Ablauf von zwei Jahren oder durch eine vorzeitige Neuwahl.

3. Der Vorstand tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.

 

Er regelt die Angelegenheiten des Landesverbandes. Insbesondere benennt er die Delegierten des djb für andere Frauenverbände auf Landesebene.

 

4. Der Landesverband erhält von den Regionalgruppen die für seine Arbeit erforderlichen Geldmittel, die entsprechend der Mitgliederzahl aufzubringen sind. Die Regionalgruppen, vertreten durch ihre Schatzmeisterin, übernehmen im vierjährigen Wechsel die Verwaltung der Finanzen des Landesverbandes.

 

5. Der Vorstand hat eine Versammlung des gesamten Landesverbandes einzuberufen, wenn 5 % der Mitglieder des Landesverbades dies schriftlich beantragen.