Kommission Reproduktive Gerechtigkeit


Die (Nichtständige) Kommission Reproduktive Gerechtigkeit wurde in der konstituierenden Sitzung des Bundesvorstands für die Amtszeit 2025–2027 eingesetzt und bündelt die Expertise zu einem Kernthema des djb. 

Reproduktive Gesundheit und eine selbstbestimmte Familien- und Nachwuchsplanung bleiben Kernthemen feministischer Rechtspolitik und sind in Deutschland weiterhin nur unzureichend gesichert. Vor einem Schwangerschaftsabbruch müssen sich ungewollt schwangere Personen einer diskriminierenden und entmündigenden Pflichtberatung unterziehen. Darüber hinaus ist die Versorgungslage mit Einrichtungen, die Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland durchführen, defizitär.  

Die Regelung der §§ 218 ff. StGB sind mit internationalen Vorgaben und dem Gedanken der reproduktiven Gerechtigkeit unvereinbar. Deswegen bedarf es einer Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs außerhalb des Strafgesetzbuches, die sich am reproduktiven Selbstbestimmungsrecht und der körperlichen Integrität der schwangeren Person orientiert. 

Bis 2022 wurden Ärzt*innen in § 219a StGB kriminalisiert, wenn sie öffentlich über die von ihnen praktizierten Methoden des Schwangerschaftsabbruchs informiert haben. Der djb hat durch zahlreiche Stellungnahmen und Sachverständigenanhörungen in den vergangenen Jahren wesentlich zur Abschaffung dieser Vorschrift beigetragen. 

Dennoch sehen sich Ärzt*innen und ungewollt schwangere Personen weiterhin mit Angriffen und Belästigungen durch selbsternannte „Lebensschützer*innen“ konfrontiert.  

Der djb nimmt auch die selbstbestimmte Familienplanung durch Reproduktionsmedizin und Gametenspenden in den Blick. Wichtige Gesichtspunkte sind dabei gleichberechtigter Zugang und Kostenübernahme zu reproduktiver Unterstützung insbesondere auch für queere Paare. 

Die Frage der Legalisierung der Eizellspende wurde im djb in einer kommissionsübergreifenden Arbeitsgruppe bearbeitet. Ausgangspunkt der Arbeit war die Entscheidung der Koalitionspartner im Koalitionsvertrag 2021, die Legalisierung der Eizellspende und der altruistischen Leihmutterschaft in einer Kommission überprüfen zu lassen. Die Arbeitsgruppe hat Anfang April 2024 ein Policy Paper zur Eizellabgabe veröffentlicht. 

Kontakt

E-Mail: liane.woerner@djb.de

 

Vorsitzende

Prof. Dr. Liane Wörner, LL.M.

 

Stellvertretende Vorsitzende

Prof. Dr. Dana-Sophia Valentiner

 

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


Aus aktuellem Anlass stellt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in einem Policy Paper klar: Gemischt-konfessionelle Krankenhäuser dürfen… mehr 

Katholische Krankenhäuser weigern sich nicht erst jetzt, sondern schon lange, unter Berufung auf die kollektive Religionsfreiheit… mehr 

Weltweit kämpfen Millionen Frauen, Mädchen und schwangere Personen dafür, selbstbestimmt über ihren Körper und ihr Leben entscheiden zu können. Der… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass der Schleswig-Holsteinische Landtag heute in einer Anhörung des Sozialausschusses über eine… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich bei dem Sozialausschuss des Schleswig-Holsteinischen Landtages für die Gelegenheit zur… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Bundeskanzler Friedrich Merz und seiner neuen Bundesregierung zum Amtsantritt und hat zu diesem… mehr 

Der am 9. April 2025 vorgestellte Koalitionsvertrag[1] von CDU/CSU und SPD kündigt „Verantwortung für Deutschland“ an. Der Deutsche Juristinnenbund… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein Policy Paper… mehr 

A. Einleitung Alle Menschen haben reproduktive Rechte. Reproduktive Rechte sind aber zugleich in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet, der… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat seine Wahlprüfsteine zur Bundestagswahl 2025 veröffentlicht. Darin analysiert der djb die Wahlprogramme… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) ist ein Zusammenschluss von Juristinnen, Volks- und Betriebswirtinnen mit dem Ziel, die Gleichberechtigung und… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) unterstützt den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs und fordert… mehr 

djb in der Presse


Der Deutsche Juristinnenbund (DJB) hat am 13. September 2025 eine bedeutende Neuerung bekannt gegeben: Die Einrichtung der Kommission „Reproduktive Gerechtigkeit“. An deren Spitze steht die renommierte Rechtswissenschaftlerin Liane Wörner von der Universität Konstanz.  Link zur Webseite öffnen

Der Deutsche Juristinnenbund hat am 13. September 2025 eine neue Kommission „Reproduktive Gerechtigkeit“ eingerichtet. Zur deren Vorsitzenden wurde die Rechtswissenschaftlerin Liane Wörner von der Universität Konstanz gewählt. Link zur Webseite öffnen

Im Koalitionsvertrag stehen nur wenige Sätze zum Thema Abtreibung – wie sind sie zu verstehen? Die SPD leitet daraus die Forderung ab, den Strafrechtsparagrafen 218 zu ändern. Die Union widerspricht vehement. Link zur Webseite öffnen

Im Koalitionsvertrag steht nur wenig zum Thema Abtreibungen - aber wie sind die Sätze zu verstehen? Die SPD leitet daraus die Forderung ab, den Strafrechtsparagrafen 218 zu ändern. Die Union widerspricht vehement. Link zur Webseite öffnen

"Soll eine Kostenübernahme von Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungslösung künftig stets durch die Krankenkassen erfolgen, bedarf es einer Anpassung von Paragraf 218a Absatz 1 StGB", erklärt Rechtswissenschaftlerin Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund die rechtlichen Konsequenzen.  Link zur Webseite öffnen

"Alle Menschen haben reproduktive Rechte. Reproduktive Rechte sind aber zugleich in einen gesellschaftlichen Kontext eingebettet, der ihre effektive Wahrnehmung bedingt und sie insbesondere für Frauen mit Behinderung häufig versperrt." Link zur Webseite öffnen

In Deutschland sei der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen nicht ausreichend gesichert, sagt Céline Feldmann vom Deutschen Juristinnenbund. Link zur Webseite öffnen

Mit einem Interview zum Schwangerschaftsabbruch mit Céline Feldmann. Link zur Webseite öffnen

Interview mit djb-Präsidentin Ursula Matthiessen-Kreuder Link zur Webseite öffnen

Vergangene Woche forderten zudem 73 Verbände die Bundestagsabgeordneten auf, den nun vorliegenden Gesetzentwurf zu unterstützen.  Link zur Webseite öffnen

Ein Bündnis aus 26 Verbänden zeigt jetzt mit einem Gesetzentwurf, wie die Regelungen zu Schwangerschaftsabbrüchen reformiert werden könnten. In Politik und Gesellschaft wird der Entwurf, der auf eine Streichung des Paragrafen 218 hinausläuft, unterschiedlich diskutiert. Link zur Webseite öffnen

Am Mittwochabend luden der Humanistische Verband Deutschlands (HVD) und die Humanistische Akademie zu einer Veranstaltung in das "Haus des Humanismus" ein. Es ging um Schwangerschaftsabbrüche, Frauenrechte und die aktuelle Entwicklung in der Politik. Link zur Webseite öffnen

12 Wochen hat eine Frau in Deutschland Zeit, sich für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden. Nur wenn sie eine Pflichtberatung vorweisen kann, dann ist der Abbruch straffrei. Eine Kampagne von 26 Verbänden, darunter Pro Familia und die Gewerkschaft Ver.di, haben dem Bundestag einen Reformentwurf zur Abschaffung des Strafparagrafen 218 vorgelegt.  Link zur Webseite öffnen

Die Versorgungslage für Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland ist schlecht, schreibt Céline Feldmann, Vorsitzende der interkommissionellen Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch im Deutschen Juristinnenbund, im Standpunkt.  Link zur Webseite öffnen

Im Streit um eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts erhöhen Frauenrechtsverbände den Druck auf die Regierung. Mehr als 20 Organisationen legten am Donnerstag gemeinsam einen Gesetzentwurf vor, der Schwangerschaftsabbrüche entkriminalisieren und sicherer machen soll.  Link zur Webseite öffnen

Ein Bündnis aus mehreren Verbänden will die Regelungen zu Abtreibungen reformieren. Unter anderem soll ein Abbruch länger möglich sein - bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Gegen die Vorschläge regt sich bereits Kritik. Link zur Webseite öffnen

Die Ampel kann sich nicht darauf einigen, Abtreibungen zu legalisieren. Nun haben zivilgesellschaftliche Organisationen einen Gesetzentwurf erarbeitet.  Link zur Webseite öffnen

Frauenrechtsverbände haben einen neuen Gesetzentwurf zu Abtreibungen vorgelegt. Strafbar sollen demnach nur Schwangerschaftsabbrüche sein, die ohne Einwilligung der Schwangeren vorgenommen werden. Abtreibungen sollen zudem bis zu 22 Wochen nach Empfängnis möglich sein. Link zur Webseite öffnen

Ein Bündnis von mehr als 20 Organisationen wirbt für eine Legalisierung von Abtreibungen bis zur 22. Schwangerschaftswoche. Link zur Webseite öffnen

Bis zur 22. Schwangerschaftswoche sollen Abbrüche grundsätzlich nicht mehr unter Strafe stehen – das fordert ein breites Bündnis von Verbänden. Die Bundesregierung müsse anlässlich der anhaltenden Debatte endlich handeln. Link zur Webseite öffnen

Im Streit um die Legalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen präsentieren Verbände einen Gesetzentwurf. Damit würden Abbrüche bis zur 22. Woche straffrei bleiben.  Link zur Webseite öffnen

Ein Zusammenschluss von Verbänden will die Abtreibungsregelung aus dem Strafgesetzbuch streichen. Doch mehrere Parteien sind gegen eine Liberalisierung. Link zur Webseite öffnen

Im Streit um eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts erhöhen Frauenrechtsverbände den Druck auf die Regierung. Mehr als 20 Organisationen legten am Donnerstag gemeinsam einen Gesetzentwurf vor, der Abtreibungen entkriminalisieren und sicherer machen soll.  Link zur Webseite öffnen

Das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung macht mit einer Petition Druck auf die Ampel, endlich das Abtreibungsrecht zu reformieren. Link zur Webseite öffnen