Nichtständige Kommission Digitales


Die nichtständige Kommission Digitales, hervorgegangen aus einem 2016 eingesetzten Arbeitsstab Internet, hat ein Stück Pionierarbeit geleistet: Es galt nicht nur, sich völlig neuen Technologien und ihren gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen zuzuwenden, sondern dabei auch noch die besondere Geschlechterrelevanz herauszuarbeiten. Die federführende fachliche Gestaltung des Bundeskongresses des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb) 2019, die sich mit den rechts- und frauenpolitischen Herausforderungen der Digitalisierung beschäftigte, hat der Diskussion im Verband wichtige Impulse gegeben. Auch darüber hinaus haben Positionen der Kommission den rechts- und frauenpolitischen Diskurs mit beeinflusst: so finden sich nicht wenige ihrer Forderungen in den Empfehlungen des Gutachtens zum Dritten Gleichstellungsbericht wieder. Neben der frauenpolitischen und rechtlichen Begleitung gesetzgeberischer nationaler und europäischer Prozesse sieht die Kommission in der Ausrichtung von Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit NGOs wichtige Aktionsformen, die sie intensiv nutzt.

Um nicht völlig von der Fülle der Materie und der Dynamik der Entwicklung überwältigt zu werden, hat sich die Kommission auf einige wichtige Themen fokussiert:

So ist Persönlichkeitsschutz im Netz ein bedeutsamer Schwerpunkt, bei dem sie eng mit der Kommission Strafrecht kooperiert. Hatespeech als digitale Gewalt gegen Frauen und als Demokratie gefährdendes Phänomen muss auf allen Ebenen bekämpft werden. Einen besonderen Blick richtet die Kommission auf die Rolle des Internets als „antifeministische Radikalisierungsmaschine“, die Frauenhass eine neue Qualität und Wucht verleiht, extremistische Haltungen begünstigt und potenziert und sogar zu Terrorakten führen kann. Bei der Erarbeitung von rechtlichen Interventionsstrategien kam der fachlichen Begleitung von Gesetzen wie dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ oder dem „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ besondere Bedeutung zu. Auch das Thema der Regulierung von Algorithmen entfaltet in diesem Kontext Relevanz. Aktuell geht es darum, bei der Umsetzung des auf europäischer Ebene verabschiedeten Digital Services Act die Geschlechterperspektive einzubringen und nicht hinter den Standard des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zurückzufallen.

Dass Technik keineswegs neutral ist, zeigt die Beschäftigung mit Algorithmen, die strukturelle Diskriminierung widerspiegeln, perpetuieren und potenzieren. Die Kommission hat sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt am rechtlichen Diskurs beteiligt, etwa durch ihre Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Konsultation zum Weißbuch der Europäischen Kommission zur Künstlichen Intelligenz oder durch eine Positionierung zur EU-KI-Verordnung als einziger frauenpolitischer Verband bei einem Stakeholder Gespräch im BMJV. Zum den europäischen Entwürfen einer KI-Verordnung und eines Datengesetzes (DataAct) hat die Kommission Stellungnahmen vorgelegt. Für die Regulierung von Algorithmen und künstlicher Intelligenz werden in den nächsten Jahren wichtige Weichenstellungen auf europäischer Ebene erwartet.

Vorsitzende

Anke Stelkens

Kontakt: anke.stelkens@djb.de

 

Stellvertretende Vorsitzende

Verena Haisch

Kontakt: verena.haisch@djb.de

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


„Enttäuschend“, kommentiert die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V., Prof. Dr. Maria Wersig, die Ergebnisse der Sondierungsgespräche… mehr 

Mit Blick auf die beginnende zweite Phase der Sondierungsgespräche zwischen CDU, CSU, FDP und Bündnis  90/Die Grünen stellt die Präsidentin des… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e. V. (djb) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben, mit dem NetzDG die Rechtsdurchsetzung gegenüber sozialen Netzwerken zu… mehr 

djb in der Presse


Prof. Dr. Nikolaus Forgó von der Universität Wien spricht mit Anke Stelkens. Sie ist Rechtsanwältin in München und Vorsitzende der Kommission Digitales des Deutschen Juristinnenbundes. Der Deutsche Juristinnenbund hat sich in einer Stellungnahme ausführlich mit der Digitalisierungsstrategie der deutschen Bundesregierung befasst und dabei insbesondere Fragen der Geschlechtergerechtigkeit in den Blick genommen. Link zur Webseite öffnen

Der Deutsche Juristinnenbund fordert Genderkompetenz beim Aufbau von Strukturen für Open Data sowie mehr geschlechtsbezogene Datenerfassungen und -analysen. Nur so ließen sich die Chancen nutzen, die Digitalisierung für Geschlechtergerechtigkeit bietet. Die Juristinnen argumentieren: Wenn datenbasierte Entscheidungen getroffen werden, für die geschlechts bezogene Daten relevant sind, diese aber nicht zugrunde liegen, dann werden die Lebenswirklichkeit und die Bedürfnisse von Frauen nicht berücksichtigt. So werden im Gesundheitswesen, in der Pflege oder auch bei der Polizeilichen Kriminalstatistik, beispielsweise im Bereich Hasskriminalität, Daten noch nicht ausreichend nach Geschlecht erfasst. Werden dagegen datenbasierte Entscheidungen getroffen, für die geschlechtsbezogene Daten keine Relevanz haben dürfen, bei denen die Daten aber den Gender-Bias unsichtbar in sich tragen, wird Diskriminierung bestätigt und fortgeschrieben – ein bekanntes Problem im Bereich Arbeits- und Personalrecht. Link zur Webseite öffnen

"Frauen werden, anders als Männer, typischerweise sexistisch angegriffen, pornografisch angepöbelt und riskieren - neben den sonst üblichen Drohungen - explizite und detaillierte Vergewaltigungsankündigungen" – ein Bericht über die djb-Stellungnahme zur geplante Reform des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes vom 17. Januar 2020. Link zur Webseite öffnen