Die Nichtständige Kommission Digitales, hervorgegangen aus einem 2016 eingesetzten Arbeitsstab Internet, hat ein Stück Pionierarbeit geleistet: Es galt nicht nur, sich völlig neuen Technologien und ihren gesellschaftlichen und rechtlichen Auswirkungen zuzuwenden, sondern dabei auch noch die besondere Geschlechterrelevanz herauszuarbeiten. Die federführende fachliche Gestaltung des 43. djb-Bundeskongresses 2019, die sich mit den rechts- und frauenpolitischen Herausforderungen der Digitalisierung beschäftigte, hat der Diskussion im Verband wichtige Impulse gegeben. Auch darüber hinaus haben Positionen der Kommission den rechts- und frauenpolitischen Diskurs mit beeinflusst: So finden sich nicht wenige ihrer Forderungen in den Empfehlungen des Gutachtens zum Dritten Gleichstellungsbericht wieder. Neben der frauenpolitischen und rechtlichen Begleitung gesetzgeberischer nationaler und europäischer Prozesse sieht die Kommission in der Ausrichtung von Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit NGOs wichtige Aktionsformen, die sie intensiv nutzt.
Die Kommission beschäftigt sich ganzheitlich mit dem Thema Digitalisierung.
Persönlichkeitsschutz im Netz ist ein bedeutsamer Schwerpunkt, bei dem die Kommission eng mit der Kommission Strafrecht kooperiert. Hatespeech als digitale Gewalt gegen Frauen und als Demokratie gefährdendes Phänomen muss auf allen Ebenen bekämpft werden. Einen besonderen Blick richtet die Kommission auf die Rolle des Internets als „antifeministische Radikalisierungsmaschine“, die Frauenhass eine neue Qualität und Wucht verleiht, extremistische Haltungen begünstigt und potenziert und sogar zu Terrorakten führen kann. Bei der Erarbeitung von rechtlichen Interventionsstrategien kam der fachlichen Begleitung von Gesetzen wie dem „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ oder dem „Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität“ besondere Bedeutung zu. Aktuell geht es darum, bei der Umsetzung des auf europäischer Ebene verabschiedeten Digital Services Act die Geschlechterperspektive einzubringen und nicht hinter den Standard des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes zurückzufallen.
Auch das Thema der Regulierung von Algorithmen entfaltet in diesem Kontext Relevanz. Dass Technik keineswegs neutral ist, zeigt die Beschäftigung mit Algorithmen, die strukturelle Diskriminierung widerspiegeln, perpetuieren und potenzieren. Die Kommission hat sich bereits zu einem frühen Zeitpunkt am rechtlichen Diskurs beteiligt, etwa 2020 durch ihre Stellungnahme im Rahmen der Öffentlichen Konsultation zum Weißbuch der Europäischen Kommission zur Künstlichen Intelligenz oder 2021 durch eine Positionierung zur EU-KI-Verordnung als einziger frauenpolitischer Verband bei einem Stakeholder Gespräch im BMJV. Zu den europäischen Entwürfen einer KI-Verordnung und eines Datengesetzes (DataAct) hat die Kommission Stellungnahmen vorgelegt. Die Herausforderung, in der digitalen Transformation eine geschlechtergerechte Datennutzung sicherzustellen und Datenqualitätsstandards zu definieren sowie der Diskriminierungsgefahr durch algorithmische Entscheidungssysteme zu begegnen, wird die Kommission aktuell weiter beschäftigen. Für die Regulierung von Algorithmen und künstlicher Intelligenz werden in den nächsten Jahren wichtige Weichenstellungen auf europäischer Ebene erwartet. Mehr Informationen gibt es auch in unserer 2023 veröffentlichten Stellungnahme zur Digitalstrategie der Bundesregierung.
Die Kommission ist maßgeblich am Fokusthema Digitale Gewalt beteiligt.