Die Strafrechtskommission arbeitet zu allen strafrechtlichen Themen mit gleichstellungspolitischem Bezug. Zentrale Themen sind der effektive (strafrechtliche) Schutz aller Frauen und Mädchen vor allen Erscheinungsformen von geschlechtsbezogener Gewalt sowie die Stärkung ihrer reproduktiven Rechte und sexuellen Selbstbestimmung. Dazu zählen insbesondere die Bereiche häusliche Gewalt, sexualisierte Gewalt, psychische Gewalt, digitale Formen geschlechtsbezogener Gewalt, darunter bildbasierte sexualisierte Gewalt, Femizide sowie weitere Gewaltschutz- und Unterstützungsmaßnahmen. Des Weiteren widmet sich die Kommission Verletztenrechten im Strafverfahren wegen geschlechtsbezogener Gewalt.
Die Arbeit erfolgt in Stellungnahmen, Policy Papers, Interviews, Vorträgen, rechtspolitischen Fachgesprächen und Arbeitsgruppensitzungen sowie auf Konferenzen und Diskussionsveranstaltungen. Sie verfolgt das Ziel, den rechtspolitischen Diskurs mitzuprägen und geschlechtergerecht mitzugestalten.
Die Strafrechtskommission hat sich zuletzt insbesondere mit der Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen, dem strafrechtlichen Umgang mit sexualisierter Gewalt, beispielsweise bei Verwendung von Betäubungsmittel wie K.-o.-Tropfen und dem sog. “Nur Ja heißt Ja”-Modell, sowie dem Gewalthilfegesetzt auseinandergesetzt. Wesentliche Themen waren außerdem bildbasierte sexualisierte Gewalt sowie effektiver Gewaltschutz und Gewaltschutz im Kontext von Flucht und Migration
Wesentlich für die Arbeit der Kommission ist das am 1. Februar 2018 in Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (sogenannte Istanbul-Konvention). Deutschland ist verpflichtet, die Vorgaben der Konvention gegen geschlechtsspezifische Gewalt vollständig umzusetzen. In Themenpapieren hat der djb exemplarisch Umsetzungsdefizite und Handlungsbedarfe der Istanbul-Konvention in mehreren Bereichen erläutert u. a. bei Femiziden, sexualisierter Gewalt, dem Gewaltschutz im Aufenthaltsrecht sowie Strafzumessung und Unterstützung der Betroffenen. Des Weiteren beschäftigt sich die Strafrechtskommission mit der Umsetzung der Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt (EU-Gewaltschutzrichtlinie), welche am 13. Juni 2024 in Kraft getreten ist. Sämtliche Veröffentlichungen der Kommission sind hier nachzulesen.
Materialien der Kommission: