In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde schon 1948 festgeschrieben, dass jeder Mensch als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit hat. Über 70 Jahre später sieht die Realität für Frauen in Deutschland immer noch anders aus: Sie leisten einen Großteil der unbezahlten Sorgearbeit, sehen sich mit gravierenden im Steuer- und Sozialsystem angelegten Erwerbshürden konfrontiert, verdienen weniger und sind häufiger von Altersarmut betroffen. Alleinerziehende sind dabei besonderen sozialen Unsicherheiten ausgesetzt. Das Steuerrecht trägt zudem dazu bei, dass Einkommensunterschiede verstärkt und Sozialleistungen, wie das Eltern- oder Arbeitslosengeld bei Frauen häufig geringer ausfallen.
Nicht zuletzt können sich diese Nachteile verstärken, wenn Frauen auf Grund ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer körperlichen Voraussetzungen diskriminiert werden. Zu einer gleichberechtigten Gesellschaft gehört nicht nur eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen, sondern eine gleichstellungsgerechte Ausgestaltung von sozialen Leistungen und steuerlichen Entlastungen.
Die Kommission befasst sich mit sehr vielfältigen sozial- und steuerrechtlichen Themen. Schwerpunkt im Bereich der sozialen Sicherung sind unter anderem der Ausbau der Kinderbetreuung und der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Hortplatz, die sozialrechtlichen Aspekte des Wechselmodells, die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im deutschen Recht, die Alterssicherung von Frauen, die Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungszeiten in den Sozialversicherungen, die soziale Sicherung von geflüchteten und asylsuchenden Frauen oder auch die flächendeckende Versorgung mit Hebammen.
Steuerrechtliche Themen sind neben der Reform des Ehegattensplittings und des Lohnsteuerverfahrens, einschließlich daran anknüpfender Lohnersatzleistungen, die Gemeinnützigkeit von Frauenverbänden sowie die Ausgestaltung von Steuerformularen. Zudem befasst sich die Kommission mit institutionellen Mechanismen, zum Beispiel der Durchsetzung einer gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung oder der Einführung eines Bundesinstituts für Gleichstellung.