Kommission Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich


In der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte wurde schon 1948 festgeschrieben, dass jeder Mensch als Mitglied der Gesellschaft das Recht auf soziale Sicherheit hat. Über 70 Jahre später sieht die Realität für Frauen in Deutschland immer noch anders aus: Sie leisten einen Großteil der unbezahlten Sorgearbeit, sehen sich mit gravierenden im Steuer- und Sozialsystem angelegten Erwerbshürden konfrontiert, verdienen weniger und sind häufiger von Altersarmut betroffen.  Alleinerziehende sind dabei besonderen sozialen Unsicherheiten ausgesetzt. Das Steuerrecht trägt zudem dazu bei, dass Einkommensunterschiede verstärkt und Sozialleistungen, wie das Eltern- oder Arbeitslosengeld bei Frauen häufig geringer ausfallen. 

Nicht zuletzt können sich diese Nachteile verstärken, wenn Frauen auf Grund ihrer Herkunft, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer körperlichen Voraussetzungen diskriminiert werden. Zu einer gleichberechtigten Gesellschaft gehört nicht nur eine eigenständige Existenzsicherung von Frauen, sondern eine gleichstellungsgerechte Ausgestaltung von sozialen Leistungen und steuerlichen Entlastungen.

Die Kommission befasst sich mit sehr vielfältigen sozial- und steuerrechtlichen Themen. Schwerpunkt im Bereich der sozialen Sicherung sind unter anderem der Ausbau der Kinderbetreuung und der Rechtsanspruch auf einen Kindergarten- oder Hortplatz, die sozialrechtlichen Aspekte des Wechselmodells, die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie im deutschen Recht, die Alterssicherung von Frauen, die Berücksichtigung von Pflege- und Betreuungszeiten in den Sozialversicherungen, die soziale Sicherung von geflüchteten und asylsuchenden Frauen oder auch die flächendeckende Versorgung mit Hebammen.

Steuerrechtliche Themen sind neben der Reform des Ehegattensplittings und des Lohnsteuerverfahrens, einschließlich daran anknüpfender Lohnersatzleistungen, die Gemeinnützigkeit von Frauenverbänden sowie die Ausgestaltung von Steuerformularen. Zudem befasst sich die Kommission mit institutionellen Mechanismen, zum Beispiel der Durchsetzung einer gleichstellungsorientierten Gesetzesfolgenabschätzung oder der Einführung eines Bundesinstituts für Gleichstellung.

Vorsitzende

Dr. Franziska Vollmer

Kontakt: franziska.vollmer@djb.de

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) fordert einen wirksamen Mutterschutz für schwangere und frisch entbundene Selbstständige. „Existenzsorgen bis… mehr 

1. Mutterschutz für Unternehmerinnen und freiberuflich Tätige[1] Stand der Debatte in Politik und Öffentlichkeit Gleichwertiger Mutterschutz für… mehr 

Mit großem Unverständnis nimmt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die Nachricht zur Kenntnis, dass die Bundesregierung die zweiwöchige bezahlte… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) begrüßt, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorgelegt hat, mit dem Teilbereiche des SGB II erneuert… mehr 

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Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) hat im Rahmen der arbeits- und sozialrechtlichen Abteilung des 73. Deutschen Juristentages 2022 eine Stellungn… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme zum Thema „Altersvorsorge und Demographie –… mehr 

Die Umsetzungsfrist der Richtlinie (EU) 2019/1158 zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben für Eltern und pflegende Angehörige ist am 2. August… mehr 

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Heute wird im Familienausschuss des Bundestages über einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion debattiert, der das Ziel verfolgt angesichts der aktuellen… mehr 

Der Antrag der Bundestagsfraktion CDU/CSU vom 5.4.2022 (BT-Drs. 20/1334) zielt auf kurzfristig einzuführende Maßnahmen im Steuer- und Sozialrecht, um… mehr 

zum Referentenentwurf des BMFSFJ „Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1158 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.… mehr 

djb in der Presse


Der Deutsche Juristinnen­bund spricht deshalb von einer komplizierten und teuren Verwaltungs­reform, die Kinder noch dazu nicht vor Armut schütze. Tatsächlich darf man fragen, ob das geringe Gesamt­volumen Umbau­arbeiten in der Größen­ordnung rechtfertigt. Link zur Webseite öffnen

Die damalige Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, wertete den Gesetzentwurf kürzlich als komplizierte und teure Verwaltungsreform, die weder Kinder vor Armut schützen noch faire Startchancen schaffen könne.  Link zur Webseite öffnen

Die Kindergrundsicherung stößt bei Wohlfahrts- und Juristenverbänden auf Enttäuschung. Der Deutsche Juristinnenbund spricht von einer komplizierten und teuren Verwaltungsreform zulasten von Familien. Link zur Webseite öffnen

In der taz hat die Juristin Gudrun Lies-Benachib vom Deutschen Juristinnenbund bereits Bedenken geäußert. Denn: Keine Ehe heißt nicht automatisch, dass es keine traditionelle Rollenverteilung gibt. Wenn eine Verantwortungsgemeinschaft aufgelöst wird und ein*e Part­ne­r*in sich vor allem um den Care-Bereich gekümmert hat, steht die­se*r ohne die Sicherungsnetze der klassischen Ehe da. Link zur Webseite öffnen

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, widersprach Christian Lindner (FDP): „Das Ehegattensplitting ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Die Gesetzgebung hat einen Spielraum bei der Ausgestaltung der Ehe- und Familienbesteuerung.“ Link zur Webseite öffnen

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, widersprach Lindners Auffassung, dass das Ehegattensplitting “ein aus dem Grundgesetz abgeleitetes Recht” sei. “Das Ehegattensplitting ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Die Gesetzgebung hat einen Spielraum bei der Ausgestaltung der Ehe- und Familienbesteuerung.” Link zur Webseite öffnen

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, widersprach Lindners Auffassung, dass das Ehegattensplitting "ein aus dem Grundgesetz abgeleitetes Recht" sei. "Das Ehegattensplitting ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Die Gesetzgebung hat einen Spielraum bei der Ausgestaltung der Ehe- und Familienbesteuerung."  Link zur Webseite öffnen

Maria Wersig, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, widersprach der Auffassung Lindners, dass das Ehegattensplitting ein aus dem Grundgesetz abgeleitetes Recht sei und bezeichnete das Splitting als “vergiftetes Geschenk”, da die finanziellen Folgen im Fall von Trennung und Scheidung zu Lasten von Frauen gingen. Link zur Webseite öffnen

Die Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes, Maria Wersig, widersprach Lindners Auffassung, dass das Ehegattensplitting „ein aus dem Grundgesetz abgeleitetes Recht“ sei. „Das Ehegattensplitting ist verfassungsrechtlich nicht geboten. Die Gesetzgebung hat einen Spielraum bei der Ausgestaltung der Ehe- und Familienbesteuerung.“  Link zur Webseite öffnen

Es steht seit Jahrzehnten immer wieder auf der Abschussrampe: Das Ehegattensplitting, gesetzlich verankert Ende der 1950er Jahre, zum Schutz der Ehe und Familie. Dr. Ulrike Spangenberg, Verfassungsrechtlerin und Steuerexpertin, Mitglied im Deutscher Juristinnenbund, im Gespräch. Link zur Webseite öffnen

Der Deut­sche Ju­ris­tin­nen­bund (djb) mahnt an, die EU-Richt­li­nie zur Ver­bes­se­rung der Ver­ein­bar­keit von Beruf und Pri­vat­le­ben voll­stän­dig um­zu­set­zen. "Ins­be­son­de­re ein ver­gü­te­ter Frei­stel­lungs­an­spruch für den zwei­ten El­tern­teil nach der Ge­burt un­ab­hän­gig von der El­tern­zeit ist längst über­fäl­lig", er­klär­te djb-Prä­si­den­tin Maria Wer­sig. Die Um­set­zungs­frist für die Richt­li­nie war am 02.08.2022 ab­ge­lau­fen. Link zur Webseite öffnen

Die Frankfurter Rundschau berichtet über die über die Diskriminierung von Frauen beim Kurzarbeitgeld durch die Steuerklasse und zitiert die Berechnungen des djb, die die finanzielle Schlechterstellung von Frauen beim Bezug vom Kurzarbeitergeld aufzeigen. Link zur Webseite öffnen