- Kontext: Bereits 2011 hat die Bundesrepublik Deutschland das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und… mehr
Kommission Europa- und Völkerrecht
Geschlechtergerechtigkeit ist kein Luxusproblem, sondern gehört zum „Markenkern“ dessen, was die Existenzberechtigung der EU ausmacht. Deutschland hat eine Führungsrolle in der EU, die es aber auch in Bezug auf Gleichberechtigung (insbesondere durch eigenes Vorbild) ausfüllen muss, sei es bei der Vereinbarkeit von Familien- und Berufsleben, gerechten Löhnen, der gleichberechtigten Repräsentation von Frauen oder der Entwicklung ehrgeiziger europäischer Gleichstellungsstandards. Dafür setzt sich die Kommission in europäischen Netzwerken und gegenüber der Bundesregierung unverdrossen ein.
Menschenrechte von Frauen spielen in allen Menschenrechtsverträgen eine wichtige Rolle. Wir wollen uns in der Kommission daher weiterhin in allen Berichtsverfahren engagieren und auch Brücken zwischen internationaler und nationaler Ebene schlagen. Denn menschenrechtliche Modelle und Konzepte sind in der deutschen Rechtspraxis und Rechtspolitik weiterhin zu wenig bekannt und genutzt. Dabei bietet nicht nur CEDAW entscheidende rechtliche Argumente im Kampf gegen Geschlechterrollenstereotype, segregierte Arbeitsmärkte, Gender Pay Gap, Frauenarmut, geschlechtsspezifische Gewalt, weibliche Unterrepräsentation u.v.m.
Insbesondere gemeinsam mit der djb-Kommission Strafrecht begleitet die Kommission Europa- und Völkerrecht überdies Ansätze zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gegen Gewalt gegen Frauen sachkundig und kritisch.
Pressemitteilungen und Stellungnahmen
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