Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht


Die Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht begleitet die Gesetzgebung und Rechtsprechung zu arbeits- und wirtschaftsrechtlichen Fragen und denen der Gleichstellung der Frauen im Erwerbsleben. Besondere Schwerpunkte sind derzeit die Themen Diskriminierungsfreie Unternehmen, Unternehmensziel Geschlechtergerechtigkeit, Arbeitszeitregulierungen sowie Equal Pay und die Umsetzung der Lohntransparenzrichtlinie.

Die Kommission ist maßgeblich am Fokusthema Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen beteiligt. Sie hat 2021 einen umfassenden Entwurf eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft konzipiert, dessen Elemente auch in einzelnen Gesetzesvorhaben umgesetzt werden können. Enthalten sind konkrete Vorschläge, wie Recht dazu beitragen kann, eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur zu erreichen. Die Konzeption wählt einen ganzheitlichen Präventionsansatz, der mit kontinuierlich-langfristigen Strategien dazu führt, dass eine geschlechtergerechte Unternehmenskultur diskriminierende Strukturen ablöst.

Seit 2021 befasst sich die Kommission mit dem bisher noch unausgeschöpften Potential des  Unternehmensrechts, um Gleichstellungsbelange zu verwirklichen und durchzusetzen. Die international und auf Bundesebene aktuell stark diskutierte sog. sozio-ökologische Transformation verlangt für nachhaltige Effektivität, dass die Wirtschaft und damit die Unternehmen auch hinsichtlich Gleichstellungsfragen verantwortlich gemacht werden. Die Kommission greift nach der heftigen, aber nur punktuellen Debatte um das Führungspositionengesetz und die „Zielquote 0“ grundsätzlich das Verhältnis von Unternehmensrecht und Geschlecht auf und fragt, wo und wie dabei Geschlechtergerechtigkeit relevant gemacht wird oder werden kann. Damit wird auch die Durchsetzung drängend, also wie Unternehmen dazu gebracht werden können, die Maßnahmen zum Abbau der Diskriminierung zu ergreifen und umzusetzen. Daher setzt sich die Kommission auch intensiv mit Berichtspflichten und Sanktionsmöglichkeiten insbesondere im Vergaberecht auseinander. Die Ergebnisse und Diskussionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Beantwortung der Frage, wie die sozio-ökologische Transformation gelingen kann.

Die Kommission war für die Durchführung des 45. Bundeskongresses im September 2023 in Hamburg verantwortlich.

 

Materialien der Kommission:

Infoblatt „Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen“ (2023)
Powerpoint-Präsentation „Wege zur Diskriminierungsfreiheit in Unternehmen“ (2023)
Langfassung der djb-Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft (2021) 
Kurzfassung der djb-Konzeption eines Gleichstellungsgesetzes für die Privatwirtschaft (2021)
Gleichstellungs-Check für Klein- und Mittelbetriebe (2019)
Langfassung der djb-Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes (2015)
Kurzfassung der djb-Konzeption eines Wahlarbeitszeitgesetzes (2015)

Vorsitzende

Prof. Dr. Isabell Hensel

Kontakt: isabell.hensel@djb.de

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


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djb in der Presse


120 Organisationen fordern eine unverzügliche Reform des Antidiskriminierungsrechts. Nur so schütze man Minderheiten wirksam vor dem Rechtsruck. Link zur Webseite öffnen

Mutterschutzregelung lässt Fehl- und Totgebärende außen vor. Betroffene werden mit Situation alleingelassen. Marianne Weg vom Deutschen Juristinnenbund betonte, dass es europarechtlich durchaus möglich sei, einen gestaffelten Mutterschutz einzuführen. Link zur Webseite öffnen

"Jedes Jahr dasselbe", schreibt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) in seiner Pressemitteilung zum Equal Pay Day. Dieser markiert symbolisch den Tag, bis zu dem Frauen arbeiten müssten, um auf das Gehalt zu kommen, das Männer bereits am 31. Dezember erzielt haben. In diesem Jahr ist das der heutige Dienstag, der 7. März. Der Equal Pay Day fällt also fast zusammen mit dem Weltfrauentag, der jährlich am 8. März begangen wird. Link zur Webseite öffnen

Der Deut­sche Ju­ris­tin­nen­bund (djb) mahnt an, die EU-Richt­li­nie zur Ver­bes­se­rung der Ver­ein­bar­keit von Beruf und Pri­vat­le­ben voll­stän­dig um­zu­set­zen. "Ins­be­son­de­re ein ver­gü­te­ter Frei­stel­lungs­an­spruch für den zwei­ten El­tern­teil nach der Ge­burt un­ab­hän­gig von der El­tern­zeit ist längst über­fäl­lig", er­klär­te djb-Prä­si­den­tin Maria Wer­sig. Die Um­set­zungs­frist für die Richt­li­nie war am 02.08.2022 ab­ge­lau­fen. Link zur Webseite öffnen

djb-Vorstandsmitglied Prof. Dr. Heide Pfarr kritisiert die mangelnde politische Unabhängigkeit der geplanten Gleichstellungsstiftung des Bundes. Link zur Webseite öffnen