Arbeitsstab Ausbildung und Beruf


Der Arbeitsstab Ausbildung und Beruf beschäftigt sich mit Diskriminierung und Ungleichheiten in der juristischen Ausbildung. Wir machen auf Missstände aufmerksam, insbesondere auf die strukturelle Unterrepräsentation von Frauen in der juristischen Ausbildung und Wissenschaft und auf die Benachteiligung von marginalisierten Personen in den juristischen Staatsprüfungen. Wir möchten Lehrende, Lernende und Prüfende im Sinne eines intersektionalen Diskriminierungsschutzes sensibilisieren. Wir bringen uns konstruktiv in Diskussionen um die Reform der juristischen Ausbildung ein und beschäftigen uns u.a. mit der Qualitätssicherung und dem Diskriminierungsschutz im juristischen Prüfungswesen.

Diskriminierung in der juristischen Ausbildung

Diskriminierung in der juristischen Ausbildung sind für Studentinnen und Referendarinnen alltäglich. Häufig enthalten die Ausbildungsfälle sexistische Stereotype und stellen Frauen überwiegend in der Rolle der Hausfrau, der Angestellten oder des Opfers dar, wie eine Studie der Universität Hamburg belegt. Gleiches gilt für andere marginalisierte Gruppen: Sofern sie in Ausbildungsfällen überhaupt auftauchen, dann meist in stigmatisierenden Kontexten, z.B. als kriminelle Migrant*innen.

Der Arbeitsstab Ausbildung und Berufseinstieg stellt auf seinem Instagram-Kanal „üble nachlese“ problematische Fallbeispiele vor. Der Kanal lädt zum kritischen Hinterfragen ein und macht Vorschläge für eine diskriminierungskritische Alternative des Fallbeispiels. Das Team freut sich über Einreichung von Positiv- und Negativbeispielen.

Nicht überall in Deutschland können sich Betroffene von Diskriminierungen an eine unabhängige Anlaufstelle wenden. Mögliche Anlaufstellen können beispielsweise Fachschaften, Landesantidiskriminierungsstelle oder Frauenbeauftragte sein. In vielen Bezirken gibt es Personalräte und Frauenvertreterinnen nur für Referendar*innen. Teilweise besteht im Zweiten Staatsexamen die Möglichkeit, dass ein Mitglied des Personalrats die mündliche Prüfung besucht und vor der Notenvergabe eine Stellungnahme zur Einhaltung des Prüfungsrechts sowie möglicher Diskriminierung zu geben. Diese unabhängige Kontrollmöglichkeit muss sowohl geografisch als auch für das Erste Staatsexamen ausgebaut werden.

Mangelnde Repräsentation in Lehre und Ausbildungsfällen

Der Anteil weiblich besetzter juristischer Lehrstühle liegt bei nur rund 15 Prozent, wenngleich seit über zehn Jahren mehr Frauen als Männer Jura studieren. Auch die überwiegende Zahl der Lehrwerke und Kommentare ist von Männern verfasst. Studierenden fehlen so weibliche Vorbilder, Förderinnen und Prüferinnen. Diskriminierung in den Staatsexamina Eine Studie für das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen stellt fest, dass in den juristischen Staatsexamina Frauen und People of Color schlechter abschneiden als weiße Männer. Auffällig ist auch die Zusammensetzung der Prüfungskommissionen: Aktuell ist nicht einmal gewährleistet, dass in jeder Kommission mindestens eine Frau prüft. Für andere Diskriminierungsperspektiven werden aktuell keine Statistiken erhoben. Das durchschnittlich schlechtere Abschneiden im Examen hat weitreichende Folgen sowohl für den individuellen beruflichen Werdegang als auch für die gesamtgesellschaftliche Verteilung von Macht. Denn in kaum einem anderen Fach ist die Examensnote so entscheidend für die beruflichen Perspektiven. Da die Examensnoten auch Einfluss darauf haben, wer in der Zukunft prüfen darf, kann so keine Veränderung herbeigeführt werden.

Der djb stellt Studie zur Diskriminierung in mündlichen Prüfungen vor

Der Arbeitsstab hat die Justizprüfungsämter zur Ausgestaltung der mündlichen Prüfung befragt und zusätzlich die Ausbildungsgesetze untersucht. Aufgrund der 2022 veröffentlichten Ergebnisse der Studie fordert der djb in Bezug auf das Diskriminierungspotential der mündlichen Prüfungen:

  • Prüfungskommissionen, in denen Frauen und marginalisierte Gruppen repräsentiert sind
  • Verbindliche Bewertungskriterien für die Benotung
  • Vorgespräch und Vornotenkenntnis abschaffen
  • Einrichtung einer zusätzlichen Beschwerde- und Kontrollstelle für Betroffene von Diskriminierung neben Widerspruch und Klage
  • Schulung der Prüfenden in Diskriminierungssensibilität

Keine Diversitykompetenzen in den Lehrplänen

Exklusionsmechanismen spiegeln sich auch in den Lehrplänen wider: Feministische Perspektiven fehlen ebenso wie die Vermittlung von Gender- und Diversitykompetenzen. Es gilt nicht als notwendig, sich als angehende*r Jurist*in kritisch mit Sexismus, Rassismus oder Homophobie auseinanderzusetzen und die eigene Verortung im System zu reflektieren. Im Gegenteil: Jurastudierenden wird ein (illusorisches) Selbstverständnis von Objektivität mittels juristischer Expertise mit auf den Weg gegeben. Jura berührt aber wie kaum ein anderes Fachgebiet grundlegende Gerechtigkeitsfragen. Der Arbeitsstab setzt sich deswegen für die geschlechtersensible Gestaltung der juristischen Lehre und des Lernmaterials sowie die Verankerung intersektionaler feministischer Perspektiven und Genderkompetenzen in der Ausbildung von Jurist*innen ein.

Vorsitzende

Susanna Roßbach

Kontakt: susanna.rossbach@djb.de

 

Nergis Zarifi

Kontakt: nergis.zarifi@djb.de

Pressemitteilungen und Stellungnahmen


1914 wurde der Deutsche Juristinnen-Verein e.V. (DJV) in Berlin gegründet. Dem Gedenken daran war die gemeinsame Veranstaltung des Bundesministeriums… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) gratuliert Prof. Dr. Doris König, Präsidentin der Bucerius Law School in Hamburg zu ihrer gestrigen Wahl als… mehr 

Das Abgeordnetenhaus des Landes Berlin wählte am 8. März 2012 mit Sabine Schudoma die neue Präsidentin und mit Anke Müller-Jacobsen eine neue… mehr 

  Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt die Umstellung des Jurastudiums auf das Bachelor/Master-System und befürwortet Anpassungen des… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) begrüßt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, eine Quote für Aufsichtsratsgremien börsennotierter… mehr 

____________________________________ Stellungnahme von Rechtsanwältin Mechtild Düsing, geladen als Sachverständige zur Anhörung des Rechtsausschusses… mehr 

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) gratuliert Uta Fölster, die am 30. Januar 2008 zur Präsidentin des OLG Schleswig gewählt wurde. Uta Fölster, geb.… mehr 

djb in der Presse


Interview mit Susanna Roßbach und Lilian Langer. Die beiden Juristinnen wollen mit dem Instagram-Account "Üble Nachlese" Diskriminierung aus Fallbeispielen verbannen Link zur Webseite öffnen

In Texten im Jurastudium werden oft Fallbeispiele verwendet, die voll von sexistischen oder rassistischen Klischees sind. Solche Fälle können beim Instagram-Kanal "Üble Nachlese" gemeldet werden. Gespräch mit der Juristin Dana-Sophia Valentiner vom Instagram-Account darüber, was schief läuft an den Fakultäten.  Link zur Webseite öffnen

Frauen sind hysterisch, Männer Chef – und Arbeitslose heißen Kevin oder Jacqueline: Rechtswissenschaftliche Fallbeispiele strotzen vor Klischees und Stereotypen. Drei Juristinnen wollen das ändern.  Link zur Webseite öffnen

Das Projekt „Üble Nachlese“ des Deutschen Juristinnenbundes macht explizit auf derartige Sachverhalte in der Lehre aufmerksam und versucht, ein Bewusstsein hierfür zu schaffen. Als Negativbeispiel hat der djb deswegen auch die Seminarankündigung „Liebschaften am Arbeitsplatz“ auf ihrem Instagram-Kanal vorgestellt. Link zur Webseite öffnen

Der Personalrat der Hamburger Referendar*innen moniert, dass prekäre Verhältnisse nicht nur das Leben erschweren, sondern die Hansestadt auch als spätere Arbeitgeberin unattraktiv machen. Der Artikel zitiert die Stellungnahme des djb zur Änderung des Hamburgischen Juristenausbildungsgesetzes. Link zur Webseite öffnen

Die Forderung nach flexiblen Arbeitszeitmodellen wird auch im juristischen Bereich lauter. Nach Änderung des DRiG müssen die Bundesländer ab dem 1. Januar 2023 ein Referendariat in Teilzeit ermöglichen. Die LTO zitiert die Kritik des djb am niedersächsischen Gesetzentwurf. Link zur Webseite öffnen

Wer Jura studiert, kommt schnell mit rassistischen und sexistischen Übungsaufgaben in Berührung. An den Fakultäten scheint das nur wenige zu stören. U.a. erläutert Helene Evers, Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf in der taz, wo das Problem liegt und was die Forderungen des djb sind. Link zur Webseite öffnen

Nachdem eine Studie im Jahr 2018 die Diskriminierungspotenziale von Frauen in mündlichen Staatsexamensprüfungen aufzeigte, bemühten sich die Bundesländer die Prüfungskommissionen mit mehr Frauen zu besetzen. Mit durchwachsenem Erfolg. Das zeigt auch eine am Dienstag veröffentlichte Untersuchung des Deutschen Juristinnenbundes (djb). Dieser startete zudem gemeinsam mit dem Berliner Senat im Jahr 2019 einen Aufruf, um mehr Frauen für diese Aufgabe zu gewinnen.  Link zur Webseite öffnen

Hast Du Dein Vorbild schon gefunden? Breaking Through porträtiert die beiden Juristinnen, djb-Mitglieder und Moderatorinnen des djb-Podcasts „Justitias Töchter“ Dana Valentiner und Selma Gather. Link zur Webseite öffnen

Strukturelle Benachteiligung in der juristischen Ausbildung: Wie steht es um die Chancengleichheit in den Rechtswissenschaften? In diesem Interview gibt Selma Gather, Vorsitzende des djb-Arbeitsstabs Ausbildung und Beruf, Antworten. Link zur Webseite öffnen

In der Jurist*innenausbildung wird viel Sexismus und Rassismus reproduziert. Ein neues Blog prangert dies an. Ein Bericht des Missy Magazins über das Blog „Juristenausbildung – üble Nachlese". Link zur Webseite öffnen