Pressemitteilung: 16-35


Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende – Reform nicht aufschieben

Pressemitteilung vom

 

Der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) nimmt die Nachricht, dass der Kabinettsbeschluss für eine zügige Reform des Unterhaltsvorschusses nach dem Willen der Union nicht wie geplant zum 1. Januar 2017 umgesetzt werden soll, mit Sorge zur Kenntnis. Erst am 16. November 2016 hatte das Bundeskabinett beschlossen, die Höchstaltersgrenze für den Bezug von Unterhaltsvorschuss auf 18 Jahre zu erhöhen und auch die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten zu streichen. So sollen Alleinerziehende besser unterstützt werden, wenn der Kindesunterhalt nicht oder nicht regelmäßig gezahlt wird.

„Der Unterhaltsvorschuss ist eine unbürokratische und wirksame Leistung. Nicht oder nicht in wenigstens minimaler Höhe gezahlter Kindesunterhalt ist für die Mehrheit der Alleinerziehenden ein Problem. Es ist deshalb im Sinne dieser Familien richtig und notwendig, den Unterhaltsvorschuss auszubauen. Der Staat hat die breiteren Schultern und kann im Wege des Rückgriffs zumindest einen Teil der gezahlten Leistungen bei den Unterhaltspflichtigen eintreiben.“, so die Präsidentin des djb Ramona Pisal.

Die Bedenken, der zusätzliche Personalaufwand durch die Reform sei für die Kommunen nicht leistbar, teilt der djb nicht:

Prof. Dr. Maria Wersig, Vorsitzende der djb-Kommission „Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich“: „Die Bearbeitung zusätzlicher Anträge ist kein Grund, die Reform auf die lange Bank zu schieben. Auch die rückwirkende Auszahlung beantragter Gelder ist für die Familien hilfreich und wurde auch in anderen Sozialleistungsbereichen bereits erfolgreich bewältigt. Die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen des Unterhaltsvorschusses ist eher unbürokratisch – weitaus anspruchsvoller und personalintensiver ist der Rückgriff beim unterhaltspflichtigen Elternteil. Wenn jetzt in zusätzliches Personal investiert wird, sollte dieser Bereich nicht zu kurz kommen.“