Pressemitteilung: 12-17


Betreuungsgeld - Nicht mehr als eine Camouflage. Juristinnenbund bezweifelt die Verfassungsmäßigkeit

Pressemitteilung vom

Der von Bundesministerin Schröder vorgelegte Gesetzentwurf zur Einführung eines Betreuungsgeldes bestätigt alle im Vorfeld geäußerten Bedenken. Die mit dem Betreuungsgeld verbundenen Zielsetzungen sind nicht nur in sich widersprüchlich, sie werden durch die vorgeschlagene Ausgestaltung auch konterkariert. "Wir haben ernsthafte Zweifel, ob für das Betreuungsgeld überhaupt eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes besteht", kritisiert Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes (djb), das geplante Betreuungsgeld.

Die Einführung des Betreuungsgeldes ist nicht notwendig. Der Aufbau öffentlicher Einrichtungen zur Kinderbetreuung produziert nicht die von der Bundesministerin behauptete "Lücke" in der Förderung von Betreuung, die mittels eines bundesweit einheitlichen Betreuungsgeldes geschlossen werden müsste. Die Lücke und der Missstand bestehen vielmehr im Fehlen geeigneter Möglichkeiten zur Betreuung in Kitas und Krippen. Geradezu abwegig ist die Feststellung, ein Betreuungsgeld sei wegen der auseinanderklaffenden Angebotsstrukturen in den Ländern erforderlich. Einheitliche Lebensverhältnisse im Bundesgebiet erfordern einen forcierten Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung, aber keine Verschleierung der Unterversorgung durch ein bundesweites Betreuungsgeld.

Das Betreuungsgeld schafft auch keine "Wahlfreiheit", denn es fördert die Wahlmöglichkeiten junger Eltern nur selektiv. Es subventioniert einkommensstarke, berufstätige Eltern, die sich jede Form der Kinderbetreuung leisten können. Einkommensschwachen Eltern bleibt es hingegen (anders als das frühere Erziehungsgeld im zweiten Lebensjahr des Kindes) versagt. In der mittleren Einkommensgruppe wirkt es einer frühen Erwerbstätigkeit von verheirateten Müttern entgegen, denn zusammen mit Ehegattensplitting, beitragsfreier Ehegattenmitversicherung und Privilegierung geringfügiger Beschäftigung fördert es traditionelle Rollenbilder. Alleinerziehende Eltern - in der Mehrzahl nach wie vor Mütter - werden hingegen vom Betreuungsgeld daher kaum profitieren, da sie häufig auf eigene Erwerbstätigkeit angewiesen sind. Die angebotenen Härtefallregelungen im Falle von Krankheit oder Tod eines Elternteils bleiben ebenfalls hinter den Bedürfnissen der betroffenen Familien zurück.

"Wir fordern den Bundestag und die Bundesregierung auf, stärker in den Ausbau von Kitas und Krippen zu investieren, den künftigen Rechtsanspruch der Kinder auf geeignete Betreuungseinrichtungen zu realisieren und hierdurch die Gestaltungsfreiheit aller Eltern zu erweitern. Des Betreuungsgeldes bedarf es hierfür nicht", so Pisal weiter.