Pressemitteilung: 16-21


Zehn Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Erweiterung des Diskriminierungsschutzes erforderlich

Pressemitteilung vom

Heute vor zehn Jahren trat das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in Kraft, dessen Ziel es ist, Benachteiligungen von Menschen wegen des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen. „Ein damals längst überfälliger Schritt und eine wichtige Errungenschaft aus gleichstellungsrechtlicher Perspektive“, so Ramona Pisal, Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes e.V. (djb), zum Geburtstag des AGG. „Das Gesetz hat dazu beigetragen, die Gesellschaft für das Thema Diskriminierung zu sensibilisieren.“ Es hat es auch möglich gemacht, Diskriminierungen nicht nur allein aufgrund des Geschlechts sondern ebenfalls in Kombination mit rassistischer Diskriminierung oder einer Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft sowie Religion rechtlich greifbar zu machen. „Vor dem Hintergrund aktueller gesellschaftlicher und politischer Fragen in Deutschland ist der rechtliche Diskriminierungsschutz für geflüchtete Frauen und Frauen mit Migrationsgeschichte ein wichtiger Bestandteil, um die Vielschichtigkeit dieser Diskriminierungen aus Geschlechterperspektive sichtbar zu machen und angemessenen Schutz zu bieten“, betont Ramona Pisal.

Der djb sieht aber keinen Anlass, sich auf dem Erreichten auszuruhen. Denn was die rechtliche Durchsetzung der Benachteiligungsverbote betrifft, ist das AGG dringend reformbedürftig. Auch der von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes vorgestellte Evaluationsbericht belegt das eindrucksvoll.

So hält der djb an seiner Forderung fest, der Individualklage eine Verbandsklage an die Seite zu stellen. Die letzten zehn Jahre haben gezeigt, dass es nicht zu einer effektiven Verwirklichung der Gleichbehandlung geführt hat, wenn die Diskriminierten mit der Durchsetzung ihrer Ansprüche allein gelassen werden.

Zehn Jahre nach Inkrafttreten des AGG kommt auch der Evaluationsbericht zu dem Ergebnis, dass sich auf prozessualer Ebene die kurze Frist von zwei Monaten und Beweisprobleme in Gerichtsprozessen für die Rechtsdurchsetzung hinderlich sind. Der djb unterstützt daher insbesondere die Vorschläge, die Beweissituation zu verbessern und die Frist zur Geltendmachung für Schadenersatz und Entschädigung auf sechs Monate zu verlängern.

Darüber hinaus muss ein gesetzlicher Auskunftsanspruch eingeführt werden für Fälle, in denen die Vermutung besteht, dass eine Diskriminierung Ursache für eine Nichteinstellung oder Nichtbeförderung wegen der im Gesetz geschützten Merkmale gewesen ist.

Der djb fordert den Gesetzgeber auf, entsprechend tätig zu werden.