Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung bestimmt die Verbandspolitik und regelt die Angelegenheiten des Vereins, die sie an sich zieht. Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt alle zwei Jahre zusammen. Sie findet in der Regel im Anschluss an einen Bundeskongress statt. Der Bundesvorstand oder ein Zehntel der Vereinsmitglieder können eine außerordentliche Mitgliederversammlung initiieren.
Die Mitgliederversammlung ist insbesondere ausschließlich zuständig für
- die Entlastung des Bundesvorstands,
- die Wahl des Präsidiums,
- die Wahl der Kommissionsvorsitzenden,
- die Wahl von bis zu zwei Beisitzerinnen im Bundesvorstand, von denen eine die Vertreterin der Mitglieder in Ausbildung ist, sowie die Festlegung des Aufgabenbereichs der anderen Beisitzerin,
- Satzungsänderungen und
- die Festsetzung des Mitgliedsbeitrages
Die nächste Mitgliederversammlung wird im Herbst 2013 in Leipzig stattfinden. Die letzten Termine waren
- Potsdam, 24. September 2011
- Karlsruhe, 26. September 2009
- Erfurt, 22. September 2007
- Trier, 24. September 2005
- Berlin, 27. September 2003
- Hamburg, 8. September 2001
- Göttingen, 17. September 2000 (außerordentliche Mitgliederversammlung zur Satzungsreform (Ergebnisse, Bericht AS verbandsinterne Willensbildung)
