Geschichte

Der Deutsche Juristinnenbund wurde 1948 von engagierten Kolleginnen in Dortmund neu gegründet. Er versteht sich als Nachfolgeorganisation des 1914 gegründeten "Deutschen Juristinnen-Vereins", der die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen erkämpft hatte, nach der Machtergreifung Hitlers aber seine Arbeit einstellen musste.

Zu den Pionierinnen des djb gehören Elisabeth Selbert, die im Parlamentarischen Rat für die Aufnahme des in Art. 3 Abs. 2 GG verankerten Gleichberechtigungsgrundsatzes sorgte, die Bundesverfassungsrichterinnen Erna Scheffler und Wiltraut Rupp v. Brünneck, MdB Elisabeth Lüders und die erste Bundesministerin in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Elisabeth Schwarzhaupt.

Zu unseren heute ca. 2.800 Mitgliedern zählen u.a. Ministerinnen und Senatorinnen, Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts und an den obersten Bundesgerichten sowie zahlreiche in leitenden Positionen tätige Frauen in Wirtschaft, Justiz, Verwaltung und Wissenschaft.

Zum 35. djb-Kongress erschien im September 2003 eine Neuauflage des Sonderheftes der aktuellen informationen "55 Jahre - der djb von 1948 bis 2003". Das Heft lässt die in mehr als einem halben Jahrhundert vom djb geleistete Arbeit und ihre Darstellung nach innen und nach außen Revue passieren.

Die Vorsitzenden bzw. Präsidentinnen des djb:

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