Pressemitteilung: 15-26


Fünf Jahre Selbstverpflichtung bei der Telekom: revolutionär & innovativ

Pressemitteilung vom

Mit der Hauptversammlung der Deutschen Telekom AG in Köln setzt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die von ihm initiierte Aktion "European Women Shareholders Demand Gender Equality" heute fort. Im Rahmen des Projektes stellt der djb durch Prof. Dr. Angela Kolb, Ministerin für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt, Magdeburg, bei der Telekom kritische Fragen zum Anteil der Frauen in Führungspositionen im Unternehmen.

Im Aufsichtsrat der Telekom sitzen sieben Frauen, mithin 35 Prozent. Damit wird das "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" bereits erfüllt. Im Vorstand ist nur noch eine von sieben Positionen mit einer Frau besetzt; zwischenzeitlich waren es einmal zwei Frauen. Der Frauenanteil an Führungspositionen in Deutschland liegt im Unternehmen derzeit bei 20 Prozent; der weibliche Belegschaftsanteil bei 31,4 Prozent. Bereits Ende 2015 möchte die Telekom weltweit 30 Prozent für das mittlere und oberste Management erreicht haben.

2010 war die Telekom das erste Unternehmen, das sich vor allen anderen und aus eigenem Antrieb eine öffentliche Selbstverpflichtung auferlegte – initiiert durch den damaligen Personalvorstand Thomas Sattelberger. Eine neue Initiative der Telekom ist das im letzten Jahr gestartete Schulungsprogramm für Aufsichtsrätinnen.

Kolb: "Fünf Jahre Selbstverpflichtung der Telekom – zum damaligen Zeitpunkt war dieser Schritt revolutionär. Auch heute handelt die Telekom weiter innovativ. Mit dem Schulungsprogramm für Aufsichträtinnen hat sich das Unternehmen bereits frühzeitig auf das neue Gesetz eingestellt. Es wird keine Probleme haben, Frauen für diese Positionen aus den eigenen Reihen zu rekrutieren. Mit Spannung schauen wir auf die Telekom, ob sie ihre Ziele bis Ende des Jahres erreicht hat und welche neuen Ziele sie sich steckt."

Hintergrund

Das am 6. März 2015 im Bundestag verabschiedete "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" legt u.a. eine feste Quote von 30 Prozent Frauen für die Aufsichtsräte der circa 100 größten deutschen Unternehmen fest. Der djb begrüßt die Frauenquote grundsätzlich als einen wichtigen ersten Schritt zur Verwirklichung der im Grundgesetz und auf europäischer Ebene garantierten Gleichstellung der Frauen. Die Größenordnung ist aber wenig ambitioniert. Gefordert wird daher weiterhin eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent für Aufsichtsräte, Vorstände und alle Führungspositionen.

Dies wird auf europäischer Ebene ähnlich gesehen. Der derzeit verhandelte Entwurf der EU-Richtlinie zur "Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen" sieht die vom djb geforderte Zielquote von 40 Prozent vor. Allerdings wurde mit Art. 4b) dort kürzlich eine "Flexibilitätsklausel" eingefügt, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, diese Zielquote unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. Darauf könnte Deutschland sich jetzt berufen, denn dafür soll eine verbindliche Quote von 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten ausreichen.

Das vom djb initiierte Projekt "European Women Shareholders Demand Gender Equality" erhielt 2014 von der Europäischen Kommission neben 16 weiteren europäischen Projekten den Zuschlag für eine Förderung nach dem PROGRESS-Programm. Es wird kofinanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt und der Finnischen Handelskammer. Zu den Projektpartnern gehören neben dem djb: die vier Juristinnenorganisationen European Women Lawyers Association (EWLA), EWLA Bulgarien, Association française des femmes juristes (AFFJ), der Ungarische Anwältinnenverband sowie die Finnische Handelskammer und die Universität von Westengland. Die Hochschule Magdeburg Stendal ist für Medienarbeit zuständig.

Derzeit besuchen Juristinnen und andere Fachfrauen in elf EU-Mitgliedstaaten circa 100 Hauptversammlungen großer börsennotierter Aktiengesellschaften. In den Beneluxstaaten, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien und Spanien müssen sich die im EURO STOXX 50 notierten Unternehmen den kritischen Fragen der Juristinnen stellen, in Bulgarien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sind es die im BUX-, SOFIX- und FTSE notierten Unternehmen.

Das Projekt schließt an das vom BMFSFJ geförderte deutsche Projekt "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" an und setzt es europaweit fort. Mitglieder des djb und andere Aktionärinnen haben von 2009 bis 2013 insgesamt 300 Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland besucht und von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht. Die Antworten der Aufsichtsräte und Vorstände auf die Fragen nach den Frauen in Führungspositionen des Unternehmens sind ausgewertet und in vier Studien veröffentlicht worden.