Pressemitteilung: 15-21


E.ON: "Mit Energie dabei." Auch bei den Karrierechancen von Frauen?

Pressemitteilung vom

Mit der Hauptversammlung der E.ON SE in Essen setzt der Deutsche Juristinnenbund e.V. (djb) die von ihm initiierte Aktion "European Women Shareholders Demand Gender Equality" heute fort. Im Rahmen des Projektes stellt der djb durch Margarete Hofmann, Vizepräsidentin des djb, kritische Fragen zum Anteil der Frauen in Führungspositionen bei E.ON.

Zwei der zwölf Aufsichtsratsmitglieder, knapp 17 Prozent, sind Frauen – beide von Anteilseignerseite bestellt. Mit Blick auf das gerade in Kraft getretene "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" wäre hier nun vor allem die Arbeitnehmerseite gefragt. 30 Prozent müssen es ab 2016 werden. Der Vorstand ist seit Sommer 2013 wieder ohne Frau. Im Unternehmen sind in Deutschland 12,6 Prozent Frauen in Führungspositionen beschäftigt. Angestrebt werden 14 Prozent bis Ende 2016. Das ist ein sehr moderates Ziel: sogar der Belegschaftsanteil ist mit 28,8 Prozent doppelt so hoch. Mit Energie dabei ist das Unternehmen vor allem dann, wenn es um Männer in Führungspositionen geht.

Es sei gut, dass für die neue Gesellschaft Uniper (= Unique Performance) nach dem Konzernumbau mit den Herren Schäfer, Delbrück und Rümmler ein anerkannt starkes Führungsteam benannt werden könne, so der Aufsichtsratsvorsitzende Werner Wenning in einer Pressemitteilung vom 27. April 2015. Dazu Hofmann: "Nein, das ist nicht gut. In keiner der wichtigen Struktur- und Personalentscheidungen wurden Frauen berücksichtigt. Die Herren mögen voll im Zeitplan für die Umsetzung der neuen E.ON-Strategie sein. Aber es mangelt an einer Neuordnung im Bereich Frauen in Führungspositionen. Ein rein männliches Personaltableau ist nicht mehr zeitgemäß. Unique Performance sieht heutzutage anders aus."

Hintergrund

Das am 6. März 2015 im Bundestag verabschiedete "Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst" legt u.a. eine feste Quote von 30 Prozent Frauen für die Aufsichtsräte der circa 100 größten deutschen Unternehmen fest. Der djb begrüßt die Frauenquote grundsätzlich als einen wichtigen ersten Schritt zur Verwirklichung der im Grundgesetz und auf europäischer Ebene garantierten Gleichstellung der Frauen. Die Größenordnung ist aber wenig ambitioniert. Gefordert wird daher weiterhin eine Frauenquote von mindestens 40 Prozent für Aufsichtsräte, Vorstände und alle Führungspositionen.

Dies wird auf europäischer Ebene ähnlich gesehen. Der derzeit verhandelte Entwurf der EU-Richtlinie zur "Gewährleistung einer ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern unter den Mitgliedern der Unternehmensleitung börsennotierter Gesellschaften und über damit zusammenhängende Maßnahmen" sieht die vom djb geforderte Zielquote von 40 Prozent vor. Allerdings wurde mit Art. 4b) dort kürzlich eine "Flexibilitätsklausel" eingefügt, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, diese Zielquote unter bestimmten Bedingungen auszusetzen. Darauf könnte Deutschland sich jetzt berufen, denn dafür soll eine verbindliche Quote von 30 Prozent Frauen in den Aufsichtsräten ausreichen.

Das vom djb initiierte Projekt "European Women Shareholders Demand Gender Equality" erhielt 2014 von der Europäischen Kommission neben 16 weiteren europäischen Projekten den Zuschlag für eine Förderung nach dem PROGRESS-Programm. Es wird kofinanziert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ), dem Ministerium für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt und der Finnischen Handelskammer. Zu den Projektpartnern gehören neben dem djb: die vier Juristinnenorganisationen European Women Lawyers Association (EWLA), EWLA Bulgarien, Association française des femmes juristes (AFFJ), der Ungarische Anwältinnenverband sowie die Finnische Handelskammer und die Universität von Westengland. Die Hochschule Magdeburg Stendal ist für Medienarbeit zuständig.

Derzeit besuchen Juristinnen und andere Fachfrauen in elf EU-Mitgliedstaaten circa 100 Hauptversammlungen großer börsennotierter Aktiengesellschaften. In den Beneluxstaaten, Deutschland, Frankreich, Irland, Italien und Spanien müssen sich die im EURO STOXX 50 notierten Unternehmen den kritischen Fragen der Juristinnen stellen, in Bulgarien, Ungarn und dem Vereinigten Königreich sind es die im BUX-, SOFIX- und FTSE notierten Unternehmen.

Das Projekt schließt an das vom BMFSFJ geförderte deutsche Projekt "Aktionärinnen fordern Gleichberechtigung" an und setzt es europaweit fort. Mitglieder des djb und andere Aktionärinnen haben von 2009 bis 2013 insgesamt 300 Hauptversammlungen börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland besucht und von ihrem Auskunftsrecht Gebrauch gemacht. Die Antworten der Aufsichtsräte und Vorstände auf die Fragen nach den Frauen in Führungspositionen des Unternehmens sind ausgewertet und in vier Studien veröffentlicht worden.