djbZ 2010 Heft 2
Editorial
Im Oktober 2009 schlossen die neuen Regierungsparteien einen Koalitionsvertrag, dessen Handlungsprogramm auch die Arbeit des Deutschen Juristinnenbundes beeinflusst. Der Koalitionsvertrag (abrufbar z.B. hier) steht deshalb im Fokus dieses Hefts. Die ihm gewidmeten Beiträge nehmen den Topos der „Wahlfreiheit" ins Visier und beleuchten kritisch das unter diese Maxime gestellte Regierungsprogramm. Sie identifizieren die Bausteine (und erste Baumängel) einer Politik, die der Gleichstellung von Frauen und Männern, den Leistungen und Bedürfnissen von Familien und den Anforderungen an eine Politik der Nachhaltigkeit verpflichtet ist. Und sie spiegeln den Koalitionsvertrag im Lichte der Forderungen auf und aus unserem letzten Bundeskongress. Alle, die die Tages- und Wochenpresse bis hin zur 14-tägig erscheinenden „Brigitte" aufmerksam verfolgt haben, wird die Rede von Irmingard Schewe-Gerigk bei der Hauptversammlung der Porsche Automobilholding SE am 29. Januar in Stuttgart besonders interessieren. Das Programm „Frauen in die Aufsichtsräte" läuft ebenso wie die aktiven Aktionärinnen zur Höchstform auf. Frau Schewe-Gerigk und ihre „Kolleginnen" haben auf vielen Aktionärsversammlungen ähnliche Ausführungen gemacht und die gleichen Fragen gestellt. Die Zeit ist reif dafür - wir hoffen und erwarten, die Aufsichtsräte sind es auch.
Zwei weitere Beiträge beleuchten aktuelle Entscheidungen des EuGH zur Altersdiskriminierung und des EGMR zum Sorgerecht nichtehelicher Väter.
Außerdem enthält dieses Heft ein Interview mit der ersten Frau, die gegen die Beförderung eines Kollegen klagte und sich vor Gericht erfolgreich auf § 22 AGG berief. In die Rechtsdogmatik führen zwei Beiträge zum Begriff der „häuslichen Gewalt" und zu Sorgerecht und Adoption im Zusammenhang mit eingetragenen Lebenspartnerschaften.
An dieser Stelle sei schließlich an den vom 21. bis bis 24. September 2010 in Berlin stattfindenden Deutschen Juristentag erinnert. Aus Sicht des Verbandes hat die Sektion Arbeits- und Sozialrecht besondere Relevanz, denn sie widmet sich in diesem Jahr dem „Abschied vom Normalarbeitsverhältnis? - Welche arbeits- und sozialrechtlichen Regelungen empfehlen sich im Hinblick auf die Zunahme neuer Beschäftigungsformen und die wachsende Diskontinuität von Erwerbsbiographien?". Das rein männlich besetzte Panel lässt wünschen, dass in Diskussion und Abstimmung die Juristinnen zahlreich und wortstark vertreten sein werden. Auch die Sektion Zivilrecht mit dem Thema „Erbrecht" dürfte eine Teilnahme wert sein. Gut vertreten ist der Deutsche Juristinnenbund bei einem Forum zum Thema „Geschlecht - kein Thema für das Recht?", das schon deshalb den Besuch des Deutschen Juristentags besonders lohnt.
Prof. Dr. Margarete Schuler-Harms
Vorsitzende der Kommission Recht der sozialen Sicherung,
Familienlastenausgleich des djb
