djbZ 2009 Heft 4
Editorial
Migration und Integration werden als zentrale Zukunftsthemen der Politik in Bund, Ländern und Gemeinden sowie in der öffentlichen Diskussion in den letzten Jahren zunehmend debattiert. Auch der Deutsche Juristinnenbund hat sich dieser Thematik im Rahmen seines alle zwei Jahre stattfindenden Bundeskongresses vom 24. bis 27. September 2009 in Karlsruhe angenommen. Der Fokus lag hierbei auf den spezifischen Problemen von Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund und auf der Frage der rechtlichen Rahmenbedingungen und ihre tatsächlichen Auswirkungen im Alltag für ihre Integration in die Gesellschaft.
Gerade dieses Thema bedarf einer sehr differenzierten und sensiblen Behandlung. Die circa 15 Millionen Menschen mit ausländischem Hintergrund – davon etwa die Hälfte Frauen – sind keine homogene Gruppe mit gleichen Bedürfnissen, Eigenarten und Problemen. Sie repräsentieren ganz unterschiedliche Altersgruppen. Manche sind erst vor kurzem eingewandert, aber viele sind bereits in Deutschland geboren. Viele sprechen sehr gut Deutsch, andere haben deutliche Verständigungsprobleme. Sie gehören unterschiedlichen Religionsgemeinschaften an oder sind gar nicht religiös. Bei Ausbildung und beruflichem Erfolg bestehen ganz erhebliche Unterschiede. Vor diesem Hintergrund ist das Ergebnis einer Migranten- Milieu-Studie des Sinus-Instituts aus diesem Jahr nicht überraschend. Danach finden sich Gemeinsamkeiten wesentlich eher zwischen Angehörigen derselben Milieus – unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft – als zwischen homogen ethnisch geprägten Blöcken.
Vorsicht ist auch beim Begriff Integration geboten. Viele Debatten im politischen Raum über „Integration“ verlaufen kontrovers und wenig zielorientiert, weil dieser Begriff mit sehr unterschiedlichen Sachverhalten in Verbindung gebracht wird. Ganz häufig werden diese Debatten auch aus einer sehr einseitigen Perspektive geführt, indem die Gründe für die nach wie vor große Benachteiligung vieler Menschen mit Migrationshintergrund in erster Linie an den Defiziten in den Migrant/ innenmilieus selbst festgemacht werden, wie den vermeintlichen Rückzug in „Parallelgesellschaften“, die generelle Benachteiligung von Frauen in diesen Milieus oder die vermeintlich mangelnde Bildungsaspiration. Richtigerweise muss es um gleichberechtigte Teilnahme am wirtschaftlichen, politischen, kulturellen und sozialen Leben gehen. Integrationsprozesse verlangen immer auch Anpassungsleistungen an die sozialen und kulturellen Standards der aufnehmenden Gesellschaft. Aber auch die aufnehmende Gesellschaft muss sich für die Migrant/innen öffnen und ihre Kultur- und Sozialtechniken anpassen.
Diese Aspekte vor Augen wurde von den Kongressteilnehmerinnen und -teilnehmern das Thema „Integration durch Recht – Frauen mit Migrationshintergrund zwischen Teilhabe und Ausgrenzung“ in drei Themenblöcken – Familie, Bildung und Arbeit, Gesundheit und soziale Rechte – diskutiert und in der abschließenden Podiumsdiskussion die Frage der gesellschaftlichen und politischen Teilhabe von Frauen mit Migrationshintergrund thematisiert. Hierbei erwies sich der Eröffnungsvortrag von Frau Professorin Lübbe-Wolff zum Thema „Integration durch Verfassung“, der noch nicht auf das Thema Migration fokussiert war, als idealer Anknüpfungspunkt für die nachfolgende Tagung.
Diesen Vortrag, der im vollbesetzten Sitzungssaal des Bundesverfassungsgerichts gehalten wurde, die Reden des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Professor Papier und der Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes Jutta Wagner und die Vorträge des ersten Themenblockes Familie finden Sie in diesem Heft. Die Vorträge aus den beiden anderen Themenblöcken Bildung und Arbeit sowie Gesundheit und soziale Rechte, die Ergebnisse der Podiumsdiskussion und der Workshops werden im nächsten Heft der djbZ veröffentlicht.
Dr. Katja Rodi
Vorsitzende der Kommission Öffentliches Recht,
Europa- und Völkerrecht des djb
