djbZ 2009 Heft 3

Editorial

Die vorliegende Ausgabe der djbZ will die bevorstehende Bundestagswahl und die nachfolgenden Verhandlungen zur Regierungsbildung und zum Regierungsprogramm sachdienlich begleiten: im Fokus steht der aktuelle gleichstellungspolitische Handlungsbedarf in zentralen bundespolitischen Themenfeldern. Dabei geht es um Einkommensbesteuerung, Gesundheit, Pflege, Arbeitsmarkt, Entgeltgleichheit, Alterssicherung und die Finanzmarktkrise. Alle diese Themen finden sich auch in den Wahlprogrammen der politischen Parteien wieder – allerdings ohne einen aktuellen gleichstellungspolitischen Handlungsbedarf zu fokussieren. Diesem Bedarf will der djb abhelfen.

Wir gehen auch noch einen Schritt weiter: Wir wollen dazu beitragen, die gleichstellungspolitische Sicht nachhaltig im Regierungshandeln zu verorten und das „Gender Mainstreaming“ handhabbar zu gestalten. Da die Fülle der bereits geltenden Gesetze immer wieder hohen Aktualisierungsbedarf impliziert und dabei auch ständig neue Regelungslücken offenbart, die wiederum durch Gesetze – meist unter Zeitdruck – geschlossen werden wollen, fällt im Tagesgeschäft der gleichstellungspolitische Aspekt erfahrungsgemäß immer wieder unter den Tisch. Schlimmer noch: Das Zusammenwirken verschiedener Gesetze in der konkreten Anwendung offenbart häufig Wertungswidersprüche, die sich gleichstellungspolitisch kontraproduktiv auswirken. Als ein bekanntes Beispiel sei an dieser Stelle die Gesamtveranlagung bei der Ehegattenbesteuerung genannt, die sich häufig als Weichenstellung in die prekäre Beschäftigung der Ehefrau mit allen negativen Folgen für Arbeitsförderungsmaßnahmen und Altersicherung auswirkt. Ein weiteres aktuelles Beispiel beschreibt Susanne Dern auf Seite 120 ff.: das Zusammenwirken des neuen Kinderzuschlages nach Bundeskindergeldgesetz und SGB II.

Die Praxis zeigt: „Gender Mainstreaming“ ist als Konzept richtig, bedarf aber für alle in Genderfragen noch ungeübten Anwenderinnen und Anwender der weiteren Konkretisierung. Daher hält der djb einen „Aktionsplan Gleichstellung“ für notwendig und geboten. Modellhaft könnte das auch von der Bundesregierung ratifizierte „Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau“ der Vereinten Nationen sein. Die Ratifizierung durch die Bundesregierung jährt sich im nächsten Jahr zum 25. Mal. Mehr dazu erfahren Sie im Beitrag von Katja Rodi auf Seite 133.

Der Aktionsplan müsste durch konkrete Handlungsziele und Zeitvorgaben eine „roadmap“ der Implementierung des Gleichberechtigungsgrundsatzes konstituieren. In der Umsetzung wären gleichstellungsrelevante Gesetze – derer gibt es viele – auf gleichstellungspolitische Regelungslücken und Wertungswidersprüche zu durchforsten, zu benennen, in ressortübergreifenden Fachkreisen zu erörtern und sodann verfassungskonform zu ändern. Das ist keine leichte Aufgabe für die neue Bundesregierung – aber eine notwendige im Jahr 60 nach Verabschiedung des Grundgesetzes.

Jutta Wagner
Präsidentin des djb

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