djbZ 2009 Heft 2

Editorial

Es kann nicht schaden, uns gebetsmühlenartig die Ergebnisse der ersten repräsentativen Untersuchung zu geschlechtsspezifischen Gewalterfahrungen von Frauen in Deutschland aus dem Jahr 2004 zu vergegenwärtigen: dass z.B. jede vierte Frau im Alter von 16-85 im Verlauf ihres Lebens mindestens einmal körperliche und/oder sexuelle Übergriffe durch einen Beziehungspartner erlebt. Dies führt uns etwas vor Augen, das wir kaum fassen können und schwer aushalten: Männergewalt ist omnipräsent. Es wäre verständlich, dies verdrängen zu wollen. Nur hilft das nicht weiter. Vielmehr zeigt sich die Bedeutung der Prävalenzstudie in unserem Alltag. Die Erkenntnisse daraus motivieren unser Handeln in der Jurisprudenz, in der Rechtspolitik, in der Rechtsberatung und -forschung, um nur ein paar Aktionsfelder zu nennen, auf die es ankommt. So wollten es auch die Vereinten Nationen, die verschiedentlich seit der Pekinger Weltfrauenkonferenz 1995 immer wieder die Mitgliedstaaten aufgefordert haben, sich ein präzises Bild vom Ausmaß und von den Folgen der Gewalt gegen Frauen zu machen und daraus Konsequenzen zu ziehen.

Nun hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unlängst eine Sekundäranalyse der Daten aus der 2004-Studie vorgelegt, die die Muster und Schweregrade von körperlicher, sexueller und psychischer Gewalt in Paarbeziehungen erforscht und darüber hinaus Risiko- und Schutzfaktoren untersucht. Bemerkenswert sind viele Befunde, die mit Vorurteilen aufräumen. Etwa, dass vor allem ökonomisch prekär lebende Familien die bundesdeutsche Statistik füllen bzw. „verfälschen". So konnte jetzt festgestellt werden, dass die Mehrheit der von Partnergewalt betroffenen Frauen in Haushalten mit mittleren und gehobenen Einkommenslagen leben und nicht auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind. Dies entspricht einem Befund der französischen Prävalenzstudie ENVEFF, über die ich 2004 in den „aktuellen informationen" berichtet habe.

Gewalt gegen Frauen ist ubiquitär und die Fragen, was können wir ihr effektiv entgegen setzen, wie können wir ihre Folgen in Schach halten und nicht zuletzt sie von Anfang an verhindern, hören nicht an unseren Landesgrenzen auf. Die Bund-Länder-AG häusliche Gewalt befasst sich derzeit mit der Rechts- und Praxisentwicklung in Spanien - wir tragen mit diesem Heft zu dieser Auseinandersetzung bei.

So befassen wir uns hier mit dem, was unsere spanischen Kolleginnen in der Juristinnenvereinigung Themis umtreibt. Ihnen haben Spanien und auch Europa, das gespannt nach Spanien schaut, es zu verdanken, dass es ein spanisches Gewaltschutzgesetz gibt, das seinesgleichen auf diesem Kontinent sucht: das Ley Orgánica 1/2004 vom 28. Dezember 2004 (Gender Violence Act). Professorin Maria Zurilla stellt dieses Gesetz und weitere Gesetzesvorhaben hier vor. Die Forderungen der Themis anlässlich einer Konferenz Ende Oktober 2008 zu dreieinhalb Jahren Gender Violence Act geben einen Eindruck davon, wo es noch klemmt. Die Spanische Botschaft in Berlin beschreitet neue Wege mit einer Kampagne gegen geschlechtsspezifische Gewalt, die sie im März d.J. in Deutschland initiiert hat - selbstredend in Partnerschaft mit dem djb. Der Gastbeitrag von Rosa Logar greift die Diskussion der über vierzig Mitgliedstaaten des Europarats auf, die im Rahmen seiner unlängst erfolgten internationalen Kampagne gegen häusliche Gewalt stattfand. Die Gleichstellungspolitik des Europarats befasst sich zudem mit der staatlichen Antwort auf Vergewaltigung - hierzu trug djb-Kollegin StA'in Sabine Kräuter-Stockton, Sonderdezernentin für geschlechtsspezifische Gewalt, mit einem Vortrag für die EWLA und den djb im März bei. Sie finden hier ihre rechtsvergleichende Betrachtung der Jurisprudenz und Rechtssetzung zur Vergewaltigung als Leitartikel.

Sie finden in diesem Fokus sehr Aktuelles zu einer der ältesten Fragen der Frauenpolitik. Hier geht es um die interpersonelle Gewalt gegen Frauen und Kinder von der Hand des Intimpartners und Vaters, Onkels, Bruders, Freundes, eines Vorgesetzten oder Kommilitonen - des Menschen, mit dem ein Vertrauensverhältnis besteht und an dem auch in der Gewaltbeziehung ein verletzter Mensch mit besonderer Zuneigung hängt. Es geht um Frauen und ihre Kinder, die die Hoffnung auf Veränderung nicht aufgeben wollen.

Nancy Gage-Lindner
Mitglied der Kommission Gewalt gegen Frauen und Kinder des djb

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