djbZ 2009 Heft 1
Editorial
CEDAW – fünf Buchstaben, die selbst bei Juristinnen und Juristen in Deutschland noch viel zu wenig bekannt sind. Sie stehen für "Convention on the Elimination of all Forms of Discrimination against Women", mit anderen Worten für die UN-Frauenrechtskonvention. Es waren nicht nur die Tatsachen, dass dieses Abkommen in diesem Jahr 30 Jahre alt wird und dass in diesen Tagen der 6. Staatenbericht Deutschlands vor dem CEDAW-Vertragsausschuss in Genf verhandelt wird, sondern auch die innovativen Merkmale dieser Konvention und ihr geringer Bekanntheitsgrad in Deutschland, die uns bewogen haben, sie zum Thema des Fokus in diesem Heft zu machen.
Für die Bundesrepublik ist die CEDAW-Konvention seit August 1985 in Kraft und seitdem sind alle staatlichen Glieder verpflichtet, aktiv kulturellen Mustern und Praktiken entgegenzutreten, die auf der Vorstellung der Überlegen- beziehungsweise Unterlegenheit eines Geschlechts basieren, und zwar sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum. Hierbei wird ein sehr weitgehendes, über den in Europa allgemein geltenden Gleichheitsbegriff hinausgehendes Gleichheitskonzept verfolgt, das nicht nur fordert, geschlechtsneutrale Gesetze zu verfassen, sondern dass tatsächliche Ergebnisse im Bereich der Geschlechtergleichheit erreicht werden. Wir Juristinnen sollten uns den Inhalt dieser Konvention in der Diskussion um die Gleichberechtigung von Frauen noch wesentlich öfter zunutze machen.
Eine Möglichkeit in diesem Sinne ist das Verfassen von Alternativ- beziehungsweise Schattenberichten zu dem Staatenbericht, den die Bundesregierung alle vier Jahre an den Vertragsausschuss abgeben muss. Hier ist der djb in der momentanen Berichtsperiode gleich zweifach aktiv geworden. Zum einen sind wir gemeinsam mit 27 anderen Frauenorganisationen Mitverfasserinnen eines langen Alternativberichtes und zum anderen haben wir zu ausgewählten Fragen des CEDAWAusschusses einen kurzen eigenen Ergänzungsbericht verfasst, den Sie in diesem Heft lesen können.
Dass wir möglichst auch in allen unseren anderen Aktivitäten so oft wie möglich auf CEDAW Bezug nehmen, darauf achtet in unserem Verband seit vielen Jahren Hanna Beate Schöpp-Schilling, die als Sachverständige des CEDAW-Vertragsausschusses mehrmals wiedergewählt nach nunmehr 10-jähriger Tätigkeit Ende letzten Jahres ihre Tätigkeit in dem Ausschuss beendet hat. Alle, die sie kennen, wissen, wie lebendig und engagiert sie über ihre Ausschusstätigkeit berichten kann. Sie tut es auch hier für uns mit einem Beitrag in diesem Heft über die Arbeit des Vertragsausschusses.
Als Deutscher Juristinnenbund sollten wir alle hier am Ball bleiben und den gesamten CEDAW-Prozess in Deutschland aktiv begleiten.
Dr. Katja Rodi
