aktuelle informationen 2006 Heft 2
Anmerkung zum aktuellen Sach- und Verfahrensstand
fokus
Europarecht ist unser Recht
- Regelung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene -
Die Beiträge zur Dienstleistungsrichtlinie sind um den 31. März herum entstanden. Soweit sie die Veränderungen des zweiten Kommissionsentwurfes (vom 4. April 2006) bereits aufnehmen (Springer, Körner, Laskowski, Marienberg), geschah dies unter Zeitdruck, da das Heft in den Satz gehen musste. Nach Informationen aus Brüssel muss auch dieser zweite Entwurf noch nicht der letzte bleiben. Der Preis für unsere große thematische Aktualität ist leider unvermeidbar eine gewisse Unschärfe, wenn wir unsere Leserinnen in einen noch laufenden Prozess der Gesetzgebung einführen. Dennoch haben die Vorgaben des Europäischen Parlaments, auf denen unsere meisten Artikel, aber auch der zweite Kommissionsentwurf beruhen, die Weichen für die weitere Entwicklung der Dienstleistungsrichtlinie klar gestellt. Fest steht: am 29. Mai 2006 wird der Rat der Europäischen Union zusammentreffen und über den zweiten Kommissionsentwurf beschließen. Sollte die Richtlinie in der von der Kommission vorgelegten Form beschlossen werden, ist fraglich, ob sich vor unserer Tagung das europäische Parlament schon abschließend damit befassen kann. Doch auch für diesen Fall werden wir am 21. und 22. Oktober mit Sicherheit noch genug Diskussionsstoff haben: Es wird zu erörtern sein, wie die Bereiche, die aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen werden (vermutlich der gesamte Gesundheitsbereich), zu regeln sind, ob überhaupt neue Regelungen erforderlich sind und was bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht zu beachten ist.
Fazit: wir sind mitten drin im Verfahren und so aktuell, wie irgend möglich - und das ist für den djb und seine Gestaltungsmöglichkeiten als Verband ein riesiger Vorteil.
