aktuelle informationen 2006 Heft 1

Grußwort der Bundesjustizministerin Brigitte Zypries

36. Kongress vom 22. bis 25. September 2005
Donnerstag, 22. September 2005 - Kurfürstliches Palais, Trier
Grußwort

von Brigitte Zypries

Sehr geehrte Frau Diwell,
sehr geehrte Kolleginnen,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

Von Simone de Beauvoir stammt folgende Beschreibung: „Das Ideal des durchschnittlichen westlichen Mannes ist eine Frau, die sich aus freien Stücken unter seine Herrschaft begibt. Die seine Ideen nicht ohne Diskussion hinnimmt, aber seinen Gründen nachgibt. Die ihm ganz gescheite Argumente entgegensetzt, um sich schließlich überzeugen zu lassen."

Diesem Ideal entsprechen Sie nicht, sehr geehrte Kolleginnen, und das schon seit über 50 Jahren. Deutlich wurde das schon in der Gründungsphase, als führende Juristen auf dem 38. Deutschen Juristentag vor 55 Jahren die frisch im Grundgesetz verankerte „Gleichberechtigung" in „Gleichwertigkeit" umdeuten wollten, um sie damit zum juristisch unbedeutenden Programmsatz herabzustufen. Dagegen wandte sich der Deutsche Juristinnenbund mit Erfolg. Aufgenommen wurde dann ein Votum für die Gleichberechtigung als Rechtsbegriff. Dieser wichtige Impuls hat dazu beigetragen, dass Artikel 3 Abs. 2 GG nicht von der Mehrheitsmeinung der frühen Adenauer-Zeit zum folgenlosen politischen Betriebsunfall erklärt werden konnte. Von „bestandener Feuerprobe" sprach das Mitgliederrundschreiben des Deutschen Juristinnenbundes damals mit berechtigtem Stolz, um folgenden Appell hinterherzuschicken:

„Lassen Sie uns nicht vergessen, was noch zu tun bleibt, um das Grundgesetz zu erfüllen. Das Eisen darf nicht kalt werden."

Dass die vielen engagierten Juristinnen im Deutschen Juristinnenbund das Eisen nicht kalt werden lassen, zeigt auch diese Tagung. Unter dem Motto „Die Hälfte ist nicht die Hälfte" streitet sie für die Gleichstellung der Frau im Familienrecht. Auch der Bundesregierung ist dies ein wichtiges Anliegen, und ich freue mich, dass wir in vielen rechtspolitischen Vorhaben gemeinsame Anliegen verfolgen.

Zum Beispiel beim Unterhaltsrecht. Wir nennen unseren Gesetzentwurf zwar nicht „Unterhaltsrechtliche Folgen der seriellen Monogamie". Aber trotzdem versucht er einen gerechten Ausgleich der widerstreitenden Interessen und berücksichtigt die gewandelten gesellschaftlichen Verhältnisse. Im Vordergrund der Reform steht die Förderung des Kindeswohls. Kinder sind „das schwächste Glied in der Kette". Der Kindesunterhalt erhält daher folgerichtig den ersten Rang und damit Vorrang vor allen anderen Unterhaltsansprüchen, wenn das Geld im Mangelfall nicht reicht.
Elternteile, die Kinder betreuen, sind alle in derselben Situation: Ihre Kinder bedürfen der Betreuung. Hier danach zu unterscheiden, ob die Eltern in erster oder zweiter Ehe oder gar nicht miteinander verheiratet sind, würde allein zu Lasten der Kinder gehen. Alle, die Kinder betreuen, erhalten deshalb den zweiten Rang. Als ebenso schutzwürdig sehe ich das Vertrauen langjähriger Ehepartner in die eheliche Solidarität an. Ihre Unterhaltsansprüche wegen Alter, Krankheit oder Erwerbslosigkeit stehen daher gleichberechtigt ebenfalls im zweiten Rang.
Mit der Reform stärken wir auch die nacheheliche Eigenverantwortung. Das neue Recht soll dazu beitragen, dass wir von der pauschalen Anwendung des „Altersphasenmodells" wegkommen. Es soll in Zukunft bei der Entscheidung, ob dem betreuenden Elternteil eine Erwerbstätigkeit zugemutet werden kann, verstärkt auf die tatsächlich bestehenden Möglichkeiten der Kinderbetreuung ankommen. Nacheheliche Eigenverantwortung können wir nämlich nur verlangen, wenn wir die entsprechenden Rahmenbedingungen schaffen. Deshalb werden wir unter anderem bis 2010 durch das neue Kinderbetreuungsgesetz 230.000 zusätzliche Plätze in Kindertagesstätten, Krippen und bei Tagesmüttern schaffen.
Und mit vier Millionen Euro an die Länder die Ganztagsschulentwicklung voranbringen.

Ich danke dem Deutschen Juristinnenbund, dass er dieses Reformvorhaben begleitet und insbesondere an der Verbandsanhörung im Juni dieses Jahres teilgenommen hat.

Dieser Dank gilt auch für weitere Vorhaben des BMJ, wie zum Beispiel die FGG-Reform. Dort ist das grundlegend Neue, dass wir praktisch das gesamte Familienverfahrensrecht in einer übersichtlich gestalteten modernen Verfahrensordnung zusammenfassen. Ein weiteres Kernstück ist die Verwirklichung des so genannten „großen Familiengerichts". Dann entscheiden die Familienrichterinnen und -richter in allen Fällen, in denen es auch auf den besonderen Blick für Menschen in Ehe und Familie ankommt.

Dem Deutschen Juristinnenbund möchte ich für die kompetente Mitarbeit danken, die bei den Reformarbeiten ihren Niederschlag gefunden hat. Beispiele hierfür sind die Neuregelung der Auskunftspflichten in Unterhaltssachen und die Konzentration der Angelegenheiten des Gewaltschutzgesetzes beim Familiengericht.

Der djb berät das Haus aber nicht nur - Sie binden sich auch ein in Kommissionen zur Vorbereitung von Gesetzentwürfen, wie zum Beispiel bei der Neuregelung des Versorgungsausgleichs.

Eine solche Mitarbeit erfordert noch mal einen ungleich höheren Zeitaufwand - und deshalb möchte ich dafür besonders danken, denn ich weiß natürlich auch, dass Kommissionen des BMJ nicht mit zwei bis drei Sitzungen abgetan sind. Besondere Anerkennung verdient, dass Sie diese ganze Arbeit ehrenamtlich erbringen, neben Ihrer Berufstätigkeit, was keineswegs selbstverständlich ist.
Danken möchte ich auch für die Unterstützung, die ich bei Gesetzgebungsvorhaben erfahren habe, auch wenn es dazu auch innerhalb des djb unterschiedliche Auffassungen gab und gibt.

Ich meine damit das Vorhaben, heimliche Vaterschaftstests zu verbieten. Wir alle wissen, dass die Fortschritte der DNA-Bestimmung dazu genutzt werden, um ohne Wissen der betroffenen Personen genetische Untersuchungen durchzuführen. Deshalb müssen Bürgerinnen und Bürger generell vor Übergriffen in ihre höchstpersönlichen Daten geschützt werden. Im Bereich der Abstammungsuntersuchungen sind es vor allem an ihrer Vaterschaft zweifelnde Väter, die jährlich rund 20.000 solcher Tests in Auftrag geben. Viele Labore kümmern sich nicht darum, ob die erforderlichen Einwilligungen vorliegen. Diese Praxis ist nicht akzeptabel. Wir wollen deshalb im geplanten Gendiagnostikgesetz ausdrücklich bekräftigen, dass genetische Abstammungsuntersuchungen nur mit Einwilligung der Personen zulässig sind, von denen genetische Proben untersucht werden sollen.

Auf der anderen Seite ist es wichtig, dass der rechtliche Vater ein Recht auf Feststellung seiner Vaterschaft hat und sich Gewissheit verschaffen kann. Das gerichtliche Anfechtungsverfahren ermöglicht dem zweifelnden Vater eine solche - offene - Abstammungsuntersuchung. Aber ein solches Verfahren ist für Partnerschaft und Familie natürlich belastend. Das ist ein zutreffender Einwand, auch wenn er ein heimliches Vorgehen nicht rechtfertigen kann. Deshalb bin ich der Auffassung, dass das Verfahren für alle Beteiligten einfacher und weniger konfliktträchtig ausgestattet werden sollte. Dafür werde ich mich in dieser neuen Legislaturperiode einsetzen.

Liebe Kolleginnen,
Sie sehen an diesen wenigen Beispielen von Gesetzgebungsvorhaben, die sich leicht ergänzen ließen - ich nenne nur die Stichworte: Antidiskriminierungsgesetz oder Entwurf des Gesetzes zum Schutz der Stalking-Opfer, dass der djb für das BMJ ein unverzichtbarer Ratgeber ist.

Dies geht einher mit einer insgesamt gestiegenen Bedeutung des djb - in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgericht findet man heute Zitate aus den Stellungnahmen des djb - und wer hätte vor zehn Jahren geglaubt, dass der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer von Berlin nach Trier zum Bundeskongress des djb anreist? An diesem Bedeutungszuwachs hat der djb konsequent gearbeitet - nicht zuletzt mit dem Umzug der Geschäftsstelle nach Berlin und einem neuen Internetauftritt. Und mit der großen Präsenz der Präsidentin, Frau Margret Diwell, bei zahlreichen Veranstaltungen. Auch dadurch wurde der djb im Bewusstsein verankert - insbesondere, wenn der Veranstalter mal vergaß, den djb zu begrüßen.

Als Justizministerin möchte ich dazu gratulieren. Es ist gut, dass sich der djb immer weiter profiliert.

Als langjähriges Mitglied des djb möchte ich Dir, liebe Margret, für die geleistete Arbeit sehr herzlich danken.

Brigitte Zypries ist Bundesministerin der Justiz in Berlin.

 

 

Mitgliederbereich
Noch nicht registriert?
Passwort vergessen?