aktuelle informationen 2006 Heft 1

Eröffnungsansprache der Präsidentin Margret Diwell

36. Kongress vom 22. bis 25. September 2005
Donnerstag, 22. September 2005 - Kurfürstliches Palais, Trier
Eröffnungsansprache

von Margret Diwell, Präsidentin des djb von 2001 bis 2005, Berlin

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Zypries,
sehr geehrte Frau Richterin des Bundesverfassungsgerichts Dr. Hohmann-Dennhardt,
sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen,

der 36. Kongress des Deutschen Juristinnenbundes trifft sich in Trier, der ältesten Stadt Deutschlands. Heute Abend sind wir zur Eröffnungsveranstaltung im kurfürstlichen Palais, das als einer der schönsten Rokoko-Paläste der Welt gilt. Ein anderer Superlativ wird der einen und dem anderen in diesem Saal heute auch durch den Kopf gegangen sein: Trier liegt - wie der Berliner sagen würde - jwd - janz weit draußen. Die Anreise hierher hat dem Vernehmen nach insbesondere den viel beschäftigen Ehrengästen im Vorfeld erhebliche logistische Mühen bereitet. Ich freue mich, dass Sie dennoch so zahlreich erschienen sind und selbst die Entfernung von Berlin nach Trier, die mit Sicherheit nicht viel größer ist, als von Trier nach Berlin, kein unüberwindbares Hindernis dargestellt hat. Ich begrüße Sie ganz herzlich zur Eröffnung des Kongresses und ich bin sicher, dass alle, die den Weg hierher ins Moseltal gefunden haben, ein paar schöne sonnige Herbsttage und ein spannendes Kongressprogramm vor sich haben.

Auf der Homepage der Stadt Trier ist nicht nur zu lesen, dass hier der Deutsche Juristinnenbund seinen 36. Kongress abhält, sondern auch ein Zitat. Der Sohn des großen Dichters Friedrich Schiller, Ernst, war Bürger der Stadt Trier. Er sagte über seine Heimat: „Einen solchen Reichtum an landschaftlichen Partien sah ich nie auf einem so kleinen Raum." Wir freuen uns, Herr Oberbürgermeister Schröer, in Ihrer Stadt zu Gast sein zu dürfen, und bedanken uns bei Herrn Präsident Dr. Mertes für die Gastfreundschaft in diesem Haus.

Ich freue mich besonders, dass wir Sie, Frau Ministerin Zypries, bei uns haben, und dass Sie ungeachtet der durch die Wahl verursachten möglichen Veränderungen bereit sind, hier über aktuelle rechtspolitische Fragen zu sprechen. Ich nutze die Gelegenheit Ihnen zu sagen: Der Deutsche Juristinnenbund hatte sieben gute Jahre mit dem Bundesjustizministerium. Die letzten drei Jahre waren davon besonders erfreulich. Sie haben stets ein offenes Ohr für unsere rechtspolitischen Forderungen gehabt Sie haben Ihr Ministerium unmittelbar nach Ihrem Amtsantritt, mehr noch als dieses Ihre Vorgängerin getan hatte, eingeschworen, die Verbände anzuhören und den Deutschen Juristinnenbund - auch wenn er zahlenmäßig ein kleiner rechtspolitischer Verband ist - stets frühzeitig einzubeziehen, nachzufragen und zu informieren. Wir sind keineswegs immer einer Meinung, wenn es um die Wahrung der Rechte, insbesondere der Frauen geht. Wir haben Ihren Gesetzesvorhaben - ich erinnere an die Diskussion um heimliche Vaterschaftstests oder die Strafbarkeit des Stalking- mehr als einmal entgegen gehalten, dass die vorhandenen Gesetze ausreichend sind, und Ihre Vorhaben weder mehr Gerechtigkeit bringen, noch zur Befriedung einer gesellschaftspolitisch hoch emotional geführten Debatte führen. Wir werden auch Ihre Vorschläge zur Reform des Unterhaltsrechts - insbesondere zu den Rangverhältnissen - nicht uneingeschränkt gut heißen. Immer aber war die Auseinandersetzung mit Ihnen und Ihrem Haus geprägt von großem Interesse und der Achtung vor den Aufgaben der anderen demokratischen Kräfte, wie den Verbänden. Wir haben uns stets ernst genommen und in unseren Interessen berücksichtigt gefühlt. Hierfür danken wir Ihnen an dieser Stelle ganz herzlich und ich füge hinzu: die neue Ministerin darf ruhig die alte sein!

Unter den Ehrengästen begrüße ich die Justizministerin und Bürgermeisterin des Landes Berlin, Frau Schubert, und Frau Staatssekretärin Dr. Lejeune für das Justizministerium des Landes Rheinland-Pfalz.

Ich begrüße Frau Prof. Colneric, Richterin und Frau Prof. Kokott, Generalanwältin beim EuGH, sowie die Verfassungsrichterinnen und Verfassungsrichter des Bundes und der Länder, vor allen Frau Dr. Christine Hohmann-Dennhardt. Sie haben sich zu unserer großen Freude bereit erklärt, den heutigen Festvortrag zu halten. Ich bin sicher, dass Sie das ebenso plakative wie platte Thema „Gleichberechtigung im Familienrecht" mit Leben füllen werden. Sie werden den Frauen einmal mehr vor Augen halten, dass nur sie selbst für sich verantwortlich sind und tunlichst rechtzeitig für ihre wirtschaftliche Existenz selber sorgen, statt sich auf einen Ernährer zu verlassen, womit Sie sich mit Frau Zypries einig sein dürften. Sie werden aber auch die Emanzipation des Familienrechts einfordern. Wir sind gespannt auf Ihre Ausführungen.

Wir begrüßen für die Justiz des Bundes und der Länder die Präsidentinnen und Präsidenten, Direktorinnen und Direktoren der Gerichte sowie die Generalstaatsanwältinnen. Bitte sehen Sie es mir nach, wenn ich Sie nicht alle namentlich nennen kann.

Auch begrüßen wir die Vertreter der Verbände und Institutionen, stellvertretend sollen genannt sein

Ebenso herzlich begrüße ich alle Kolleginnen aus den Gliederungen des Deutschen Juristinnenbundes, namentlich aus den Kommissionen. Sie machen die Sacharbeit des Verbandes. Ihre Arbeitsergebnisse können wir alle - und wie ich weiß nutzen insbesondere die Fachpresse, die Ministerien, die Parteien und die Wissenschaft diese Möglichkeit - jederzeit aus dem Internet abrufen. Wir haben damit immer wissenschaftlich fundierte und rechtspolitisch aussagekräftige Positionen zu den aktuellen rechtspolitischen Themen zur Verfügung.

Es ist mir eine große Freude, hier 150 Mitglieder aus den insgesamt 35 Regional- und Landesgruppen begrüßen zu können. Der djb hat 2700 Mitglieder. Ihr großes Interesse an diesem Kongress macht deutlich, welch lebendiger und aktiver Verband zu fachlichen Diskussionen und zu beruflichem und persönlichen Meinungsaustausch eingeladen hat. Wir werden uns morgen mit dem Mythos der „deutschen Mutter" befassen, d.h. eigentlich mit den familienrechtlichen Folgen der gewandelten (?) oder konservierten (?) Rolle der Frauen in dieser Gesellschaft. Die Vorträge und der Austausch der Fachfrauen wird hoffentlich weit in die Zukunft schauen und Visionen zu einer geschlechtergerechteren Gesellschaft entwerfen. Vielleicht lassen wir dazu alle morgen mal die „Schere im Kopf" im Hotelzimmer und wagen eine wirklich offene Diskussion über Verteilungsgerechtigkeit und den Weg dorthin.

Ganz besonders freue ich mich, heute Abend acht Kolleginnen begrüßen zu können, die zwischen 35 und 55 Jahre Mitglied im djb sind und am Sonnabend dafür eine besondere Ehrung erhalten werden.

Bleibt mir noch, Ihnen die Musik vorzustellen: Frau Iris Oettinger ist die Chefin der Iris Oettinger Jazz Band und sie hat uns überzeugend versichert, dass die beiden Herren spielen müssen, was sie will. Frau Oettinger am Saxophon, Herr Bernd Nink am Piano und Herr Christian Nink am Schlagzeug.
Und sollte ich jetzt trotz sorgfältiger Vorbereitung irgendjemanden bei meiner Begrüßung vergessen haben, bitte ich um Nachsicht. Sie und er mögen sich ganz besonders eingeladen fühlen.

Es ist in den letzten Monaten, veranlasst durch die vorzeitige Bundestagswahl, in allen Zeitungen, in unzähligen Fernsehsendungen und in zahlreichen Reden in der Öffentlichkeit Bilanz gezogen worden über die Politik und damit über die Rechtspolitik. Frau Zypries wird von einigen Vorhaben berichten, die auch durch die Bundestagswahl sicherlich nur vorübergehend in der Schublade verschwunden sind. Frau Hohmann-Dennhardt wird sich ebenfalls mit Gleichberechtigungsdefiziten, speziell im Familienrecht, beschäftigen.

Es lässt sich allerdings für die nächste Zeit kaum vorhersehen, worauf die nächste Bundesregierung speziell ihr rechtspolitisches Augenmerk richten wird. Wir können allenfalls erahnen, welche begonnenen Vorhaben die Zustimmung der neuen Ministerin oder des neuen Ministers finden und deshalb eingebracht oder verschärft werden. Wir werden dies abwarten und zu gegebener Zeit reagieren.
Das Entscheidende jedoch wird nicht nur für den djb, sondern für alle Verbände der Umgang der neuen Bundesregierung mit den demokratischen Institutionen sein. Werden die Verbände auch zukünftig tatsächlich oder nur formal angehört werden? Werden unsere Vorschläge und Bedenken zumindest mit einbezogen werden? Wo wird die Gelegenheit auch zu informellem Austausch von Informationen und Meinungen sein?

An einem anderen in den letzten Wochen häufig diskutierten Punkt können wir aber ganz gelassen sein: Selbst wenn die Bundesrepublik zukünftig von einer Bundeskanzlerin regiert würde, würde die Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in Gesellschaft, Beruf und Familien sowie der rechtlichen Absicherung der Lebenssituation von Kindern und alten Menschen, wie es in unserer Satzung steht, weder befördert, noch verhindert. Der „Faktor Frau" würde keine Rolle spielen bei der Ankündigung des konservativen politischen Lagers, den weiteren Sozialstaatsabbau, der Frauen zweifellos noch härter trifft als Männer, zu forcieren. Allenfalls wäre die erste Bundeskanzlerin ein positives Zeichen dafür, dass das politische System lern- und wandlungsfähig ist. Das weibliche Geschlecht wäre offenbar kein entscheidendes Handikap mehr, eine solche Position einzunehmen, wenn auch nur selten und gewöhnungsbedürftig, wie Sabine Berghahn im Internet am 7.9.2005 ausgeführt hat. ....Das dachte ich auch bis Sonntag Abend. Aber die Zeit ist offenbar noch immer nicht reif für eine Frau Bundeskanzlerin. Auch daran arbeiten wir weiter.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche uns allen einen anregenden Abend.

Margret Diwell ist Rechtsanwältin in Berlin. Sie war von 2001 bis 2005 Präsidentin des Deutschen Juristinnenbundes.

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