aktuelle informationen 2006 Heft 1

editorial

von Sabine Heinke

Der Satzungszweck des djb umfasst die Fortentwicklung des Rechts auf dem Gebiet der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in Gesellschaft, Beruf und Familie. In Anbetracht dieses Vereinszwecks ist die Beschäftigung mit dem Familienrecht unausweichlich, wenngleich die Lebenssituation von Frauen und der von ihnen überwiegend versorgten Angehörigen keineswegs durch die rechtliche Binnenstruktur der familiären Beziehung ausschließlich oder auch nur überwiegend geprägt wird. Außer den wirtschaftlichen und sozialen Faktoren wird die Familie von allen möglichen Rechtsmaterien begleitet, geschützt und gegängelt. Die mannigfaltigen Formen familiären Zusammenlebens führen zudem dazu, dass viele, auf eine lebenslang gedachte Bindung abzielende Regelungen sich zwar für die eine Frau als Fortentwicklung des Rechts, für die andere als Beeinträchtigung ihrer Rechtsposition darstellen können. Kurzum: auch und gerade im Familienrecht ist es besonders schwierig, die wirklichen Folgen neuer und geplanter rechtlicher Regelungen oder höchstrichterlicher Entscheidungen für den Lebensalltag von Frauen, ihre soziale und wirtschaftliche Situation zu erkennen und zutreffend zu beschreiben. Daher muss ein Verein, der sich mit der Fortentwicklung des Rechts im Interesse von Frauen, notwendig eben auch des Familienrechts, befasst, immer wieder diskutieren, in welchem Stadium der Rechtsentwicklung wir uns befinden und welche Rahmenbedingungen zu beachten sind. Die auf dem 36. Kongress des djb in Trier gehaltenen Referate sollen diese Diskussion voranbringen und uns helfen, Standpunkte, gerade auch zu den anstehenden Reformen im Familienrecht, zu entwickeln.

Sabine Heinke ist Richterin am Amtsgericht Bremen.

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