aktuelle informationen 2005 Heft 3

Der "Runde Tisch Pflege"

von Dr. Barbara Hohnholz

Um "die Lebenssituation hilfe- und pflegebedürftiger Menschen zu verbessern", haben das Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend (BMFSFJ) und das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) im Herbst 2003 einen "Runden Tisch Pflege" einberufen. Erklärtes Ziel des "Runden Tisches" ist es, bis zum Herbst 2005 Handlungsempfehlungen zu entwickeln und "auf der Grundlage guter Praxisbeispiele Wege zur Umsetzung menschlicher und fachlicher und finanzierbarer Anforderungen in der Pflege und Betreuung aufzuzeigen". Neben Angehörigen der Ministerien nehmen am "Runden Tisch Pflege" Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden, den Ländern und Kommunen, aus der Praxis und Wissenschaft teil. Die Arbeit findet in vier Arbeitsgruppen statt. Eine erste Arbeitsgruppe erarbeitet Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität und der Versorgungsstruktur in der häuslichen Betreuung und Pflege, eine zweite Arbeitsgruppe erstellt Empfehlungen zur Verbesserung der Qualität in der stationären Betreuung und Pflege; eine weitere Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit dem Thema Entbürokratisierung und eine vierte Arbeitsgruppe arbeitet an einer "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen".

Der djb ist formal nicht in den Diskussionsprozess eingebunden. Über die Kommission "Ältere Menschen" beobachtet unser Verband aber die Arbeit des "Runden Tisches Pflege". Die Verfasserin hat für den djb im April dieses Jahres u.a. an einer von der Gewerkschaft ver.di organisierten Fachtagung in Berlin teilgenommen. Ver.di ist am "Runden Tisch Pflege" unmittelbar beteiligt. Im Vordergrund der Tagung stand die Diskussion einer "Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen" als Ergebnis der Arbeitsgruppe IV. Der z. Zt. aus acht Artikeln bestehende Entwurf mit Stand 20. Januar 2005 - der komplette Wortlaut des Entwurfs ist abrufbar bei dem als Geschäftsstelle für den "Runden Tisch Pflege" fungierenden Zentrum für Altersfragen - www.dza.de - will verfassungs- bzw. einfachrechtliche Rechtspositionen von hilfe- und pflegebedürftigen Menschen in verständlicher Weise zusammenfassen, in einem weiteren Schritt über Erläuterungstexte konkretisieren und schließlich für die Praxis kommentieren. Bereits die Diskussion auf der Tagung, an der überwiegend Praktiker aus der Pflege teilgenommen haben, hat deutlich gemacht, wo die Schwierigkeiten liegen werden: Während die Artikelformulierungen auf der abstrakten Ebene weitgehend unumstritten sind und auf breiten Konsens stoßen (Artikel 1 "Jeder hilfe- und pflegebedürftige Mensch, auch der rechtlich Betreute, hat das Recht auf Hilfe zur Selbsthilfe sowie auf Unterstützung, um ein möglichst selbstbestimmtes und selbständiges Leben zu führen"), ist die Konkretisierung - insbesondere unter Bedingungen der Unterbringung in Pflegeheimen - umstritten (Beispielhafte Konkretisierung zu Artikel 1: "Der hilfe- und pflegebedürftige Mensch hat das Recht, seinen Tagesablauf selbstbestimmt zu gestalten und die dazu erforderlichen Hilfestellungen zu erhalten"). Die größte Diskussion und Skepsis löste auf der Tagung aber die Frage nach Mittel und Methoden zur Durchsetzung der Charta aus: Die Charta ein bloßer "Papiertiger" oder verbindliches Recht, das gegebenenfalls auch gerichtlich durchgesetzt werden kann? Die Arbeitsgruppe IV, an der als Jurist Prof. Dr. Igl aus Kiel teilnimmt, hatte sich zum Zeitpunkt der Tagung zur Verbindlichkeit der Charta noch nicht öffentlich geäußert. Der endgültige Chartatext soll sich dazu aber verhalten. Mit der Wahl des Instruments "Charta" dürften aber schon weitgehend die Weichen für ein "soft law" gestellt sein.

Die Kommission "Ältere Menschen" beobachtet die Arbeit des "Runden Tisches Pflege" weiter und wird sich im Herbst über eine Presseerklärung zu dessen Ergebnissen äußern.

Dr. Barbara Hohnholz ist Richterin am Sozialgericht Hamburg und Mitglied der Kommissionen "Ältere Menschen" und "Recht der sozialen Sicherung" des djb.

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