aktuelle informationen 2005 Heft 3
Mitgliederbefragung: Sterbehilfe
von Christiane Schreiber
Zuletzt war es der Nationale Ethikrat, der sich für eine gesetzliche Regelung der Patientenverfügung und eine strikte Ablehnung der Euthanasie aussprach. Versuche, die Ausgestaltung der Patientenverfügung verbindlich zu regeln, waren bisher ohne Erfolg. Es herrscht noch immer Unsicherheit am Sterbebett, und Tötung auf Verlangen erfolgt in vielen Ländern Europas in einer rechtlichen Grauzone.
Die Kommission "Ältere Menschen" des djb ist mit diesem Thema seit längerem befasst. Um die Ansicht des Verbands dazu kennen zu lernen, wurde sowohl anlässlich des Zwischenseminars 2004 in Kassel als auch durch einen Aufruf in den aktuellen informationen 4/2004 eine Mitgliederbefragung gestartet. Leider war der Rücklauf der Fragebögen gemessen an der Gesamtmitgliederzahl äußerst gering, so dass daraus keine Rückschlüsse gezogen werden können. Von den 48 abgegebenen Meinungen votierten 18 für aktive Sterbehilfe ohne jede Einschränkung, während 8 weitere eine Sterbehilfe durch Dritte bei unheilbarer Krankheit und Todesnähe befürworteten.
Für die passive Sterbehilfe sprachen sich 43 aus, insbesondere dann, wenn eine Patientenverfügung vorliegt.
Bemerkenswert ist weiterhin, dass 29 der Antwortenden eine
Straffreiheit der Beihilfe zum Selbstmord auch für Personen mit
Garantenstellung bejahten.
Christiane Schreiber ist Rechtsanwältin in St. Wendel und Vorsitzende der Kommission "Ältere Menschen".
