aktuelle informationen 2005 Heft 2

Gewalt gegen Frauen und Kinder

von Dagmar Freudenberg und Susanne Nothhafft

Als nichtständige Kommisssion des djb im November 2001 eingesetzt, beschäftigen wir uns seitdem mit der Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in der (Rechts-)Praxis. Wir, das sind Sabine Heinke1, Nancy Gage-Lindner2, Susanne Köhler3, Sabine Kräuter-Stockton4, Dr. Susanne Nothhafft5 und Dagmar Freudenberg6 sowie Prof. Dr. Susanne Baer, Humboldt-Universität Berlin, die beratend an der Kommission beteiligt ist.

Unsere Arbeit umfasst die Mitarbeit in der Bund-Länder AG "Häusliche Gewalt" des BMFSFJ für den djb und die Umsetzung des Gewaltschutzgesetzes in der Praxis. Um die Aufgabe zu verstehen, erscheint eine soziologische Positionsbestimmung der häuslichen Gewalt sinnvoll. Die gesellschaftliche Realität häuslicher Gewalt eröffnet einen komplexen Querschnittsbereich: Auf der normativen Ebene treffen strafrechtliche Tatbestände auf zivil- und sozialrechtliche Anspruchsgrundlagen, Fragestellungen des Kindschaftsrechts ergeben sich ebenso wie Regelungsbedarfe nach dem Ausländerrecht.

In der Lebenswirklichkeit sind bei Gewalt im sozialen Nahraum - in der Regel - Männer Täter und Frauen und deren Kinder Opfer dieser männlichen Gewalt. Diese signifikanten geschlechtsspezifischen Unterschiede reflektieren, dass die Gewaltausübung nicht zufällig erfolgt, sondern dass es geschlechtsspezifische Strukturen für das Ausüben und Erleiden von Gewalt gibt. Der Begriff "häusliche" Gewalt verdeutlicht, dass die Gewalterfahrung alltägliche Realität ist, die sich nicht auf einen einmaligen Übergriff beschränkt, sondern quantitativ wiederholend und qualitativ oft eskalierend in Erscheinung tritt. Die Gewalt, die Frauen und mittelbar wie unmittelbar deren Kinder erleben, umfasst in der Regel ein breites Spektrum psychischer wie physischer Gewalt. Sie dient als Kontroll- und Dominanzwerkzeug. Frauen erleiden in der Regel nicht nur eine Form der Gewaltausübung. Sie erfahren Gewalt in physischer, psychischer, sexueller, sozialer und ökonomischer Hinsicht - mit entsprechend vielfältigen negativen Folgen. Das systematische Zerstören des Selbstwertgefühls der Frau durch Misshandlung und Demütigung sabotiert ihre Handlungs- und Abwehrmöglichkeiten. Je länger die Misshandlung erfolgt, desto schwerer ist es für die Frauen, sich nach "Außen" zu wenden, um Hilfe und Unterstützung zu suchen bzw. auch anzunehmen, und desto schwerer ist es für Dritte, wirksam zu intervenieren.

Aus der Komplexität der Gewaltschutzpraxis ergibt sich die Notwendigkeit, sich zur Hilfe für die betroffenen Frauen regional mit allen professionell in diesem Feld Tätigen zu vernetzen. Für die Kommission bedeutet dies, nicht nur die mit dem Gewaltschutzgesetz beabsichtigte Tendenz zum Paradigmenwechsel im Bereich der häuslichen Gewalt, weg von der Familienstreitigkeit hin zur gesellschaftlichen Ächtung der Gewalt in der Beziehung zu begleiten und zu intensivieren, sondern auch, mit allen in diesem Bereich tätigen Professionen interdisziplinär zusammenzuarbeiten. Zur Unterstützung der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplanes der Bundesregierung zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen erfolgt eine Mitarbeit in der Bund-Länder-AG häusliche Gewalt (B-L-AG), die Dagmar Freudenberg, Susanne Nothhafft und vertretend Nancy Gage-Lindner leisten. Praktische Themen in der Arbeit der B-L-AG waren vor allem die Begleitung der Forschungsprojekte (s. Osnabrücker Kongressbericht in diesem Heft), die Fortschreibung des Aktionsplans der Bundesregierung, die Fortbildung der Professionellen, darunter auch die Angehörigen der Justiz, die Auswirkungen von Hartz IV für die von Gewalt betroffenen Frauen und die Fragen zur Verfolgung von Stalking.

Um die Implementation des Gewaltschutzgesetzes in der (Rechts-)Praxis zu beleuchten und zu befördern, hat die Kommission 2002 und 2004 jeweils eine Länderumfrage zur Umsetzung des Gesetzes in der Praxis bei allen 16 Bundesländern durchgeführt. Eine Diskussion der Ergebnisse, die unter der Rubrik der Kommission auf der website des djb (www.djb.de) nachzulesen sind, musste in diesem Heft aus Platzgründen unterbleiben.

An eigenen Initiativen zu gesetzgeberischen Reformen seien hier nur die Änderungsvorschläge zum DRiG im Hinblick auf die Einführung einer Fortbildungsverpflichtung für Richter und Staatsanwälte7 und die Vorschläge in Zusammenhang mit der Einführung eines neuen Straftatbestandes zur Verfolgung des Stalking erwähnt.

In der alltäglichen Praxis nehmen die Kommissionsmitglieder Vortragstermine8, Konzeptions- und Vernetzungsaufgaben u.a. zum gesundheitlichen9 und anwaltlichen10 Bereich und zu Organisationen in Deutschland11 und im europäischen12 und außereuropäischen13 Ausland wahr. Fast alle veröffentlichen zudem zur Thematik der häuslichen Gewalt, darunter auch Kommentierung zu den zivilrechtlichen Aspekten.14 Durch die Vernetzung mit der praktischen Arbeit15 werden wir immer wieder mit den Problemen häuslicher und sexueller Gewalt, aber auch des Stalking praktisch konfrontiert und laufen selten Gefahr, von der Realität entfernte abgehobene juristische Einschätzungen zu vertreten. Diese theoretisch fundierte und praktisch verzahnte Arbeit wollen wir fortsetzen und - auch im Bereich der Fortbildung - intensivieren.

Anmerkungen

1 Richterin am Amtsgericht - Familiengericht - Bremen, früher als Fachanwältin für Familienrecht tätig, praxiserprobt im Gewaltschutzgesetz und Autorin eines Kommentars zum GewSchG, außerdem Vorsitzende der Kommission Familienrecht.
2 Als Referatsleiterin im Hessischen Sozialministerium mit internationalen Kooperationen und dem Schutz vor Gewalt befasst; Gründungsmitglied u.a. des Europäischen Netzwerks Gewaltprävention im Gesundheitswesen (ENGG) und der WHO-Initiative Violence Prevention Alliance (VPA); Vorstandsmitglied Landesverband Hessen; Mitglied der Section Human Rights and Responsibilities der American Bar Association.
3 Rechtsanwältin und Fachanwältin für Familienrecht in Freiberg, Mitglied im Vorstand eines Frauenhauses, Vorsitzende der Regionalgruppe Dresden des djb.
4 Staatsanwältin im Sonderdezernat "häusliche Gewalt", davor mehrere Jahre im Dezernat "Sexuelle Gewalt gegen Frauen" der Staatsanwaltschaft Saarbrücken; 2002-2004 Co-Leitung der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt beim Ministerium der Justiz des Saarlandes; Vorsitzende des Landesverbands Saarland.
5 Mediatorin und Ausbilderin für Mediation in München, vorwiegend in Bayern und Österreich mit Schwerpunkt häusliche Gewalt/hoch eskalierte Konflikte tätig; Moderation der Kampagne Aktiv gegen Männergewalt München; Mitglied der Strafrechtskommission; Promotion 2003 zur Partizipation durch Mediation, Konfliktlösung in der Zivilgesellschaft.
6 Vorsitzende der Kommission Gewalt gegen Frauen und Kinder, Mitglied der Strafrechtskommission, Staatsanwältin mit Sonderdezernat Sexualstraftaten einschließlich sexueller Missbrauch von Kindern ab 1993 und Sonderdezernat häusliche Gewalt ab 2003, Mitglied der International Association of Prosecutors (IAP), Mitglied im Vorstand des Regionalen Opferhilfefonds Göttingen und im Praxisbeirat der Koordinierungsstelle gegen häusliche Gewalt in Niedersachsen.
7 Vgl. auch den Beschluss der Justizministerkonferenz vom 25.11.2004 mit dem Auftrag an die Staatssekretäre der Landesjustizministerien, die Einführung einer Fortbildungsverpflichtung in der Justiz zu prüfen.
8 In Fachrunden, bei parlamentarischen Anhörungen, auf Fachkonferenzen bundesweit, sowie - allein 2004/5 - in Bordeaux, Brüssel, Genf, Den Haag, Innsbruck, Sevilla, Straßburg, Paris, Wien.
9 N. Gage-Lindner, Strengthening the role of forensic medicine in health sector responses to violence, Rechtsmedizin 2004, 199ff; dies. Health actor involvement in violence prevention and intervention networks in Hessen/Germany (www.who.int/ entity/violenceprevention/events/en/colloque_22_10_04.pdf); s.a. Tätigkeitsbericht in aktuelle informationen 2/2003.
10 Susanne Köhler ist als Referentin für das Justizministerium sowie das Gleichstellungsministerium, jetzt Sozialministerium sowie für Polizeipräsidien in Sachsen auch für anwaltliche Fortbildung eingesetzt.
11 (Mit-)Gestaltung des Themenschwerpunktes Gewaltschutzgesetz und Justiz beim 10. Deutschen Präventionstag in Hannover am 6./7.6.2005.
12 S. Beitrag zum spanischen Gewaltschutzgesetz Ley orgánica in diesem Heft; Rechtsvergleichung mit Kollegium der EWLA und der IAP; Kooperationen mit Forschungsnetzwerken Co-Ordination Action on Human Rights Violations (CAHRV) und dem ENGG; Mitgestaltung der European Regional Conference der IAP zum Thema "Domestic Violence" in Den Haag im März 2005.
13 N. Gage-Lindner ist Redaktionsmitglied von zwei Guidelines zur Gewaltprävention der WHO (in Vorbereitung) und kooperiert mit der Sexual violence research initiative (SVRI)/WHO und den Centers of Disease Control and Prevention (CDC)/USA.
14 S. aus jüngster Zeit, Heinke in Dauner-Lieb, Heidel, Ring (Gesamthrsg.) AnwaltKommentar BGB; Kaiser, Schnitzler, Friederici (Hrsg.)., Band 4: Familienrecht, Deutscher AnwaltVerlag Bonn 2005, dies. Gewaltschutzgesetz - Probleme bei der Umsetzung, Streit, 2004, 157ff.
15 Siehe das breite Spektrum der beruflichen Tätigkeitsfelder der Kommissionsmitglieder in Fn 1-6; siehe auch Beitrag "Strafe muss sein!" in diesem Heft.

Dagmar Freudenberg ist Staatsanwältin in Göttingen und Vorsitzende der djb-Kommission Gewalt gegen Frauen und Kinder.
Susanne Nothhafft ist Mitarbeiterin der Fachstelle für Täter-Opfer-Ausgleich die Brücke in München und Mitglied der djb-Kommission Gewalt gegen Frauen und Kinder.

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