aktuelle informationen 2005 Heft 2

Alles ist lernbar - Von Haftungsfallen und Diskriminierung

von von Sibylle Schwarz

Ich habe es gewagt und mich im letzten Jahr als Rechtsanwältin selbständig gemacht. Getreu dem Motto " Selbständigkeit geschieht aus der Not heraus". Ja richtig, das mit den Lottomillionen hat eben nicht geklappt. Hier sind einige Aspekte, die ich für den Einstieg in den Anwaltsberuf interessant finde:

Finanzierung

Der Schritt in die Selbständigkeit wurde mir durch die Gewährung eines staatlichen Existenzgründungszuschusses doch ein wenig leichter. Ich bin nämlich eine sogenannte "Ich-AG", d. h. ich beziehe eine finanzielle Förderung nach § 421 l SGB III. Bevor die Verschärfung der Voraussetzungen in Kraft trat, habe ich meinen Antrag noch durchbekommen. Ich musste eine Art Businessplan abgeben, um die Ernsthaftigkeit meines Vorhabens unter Beweis zu stellen. Die Aufstellung dieses Plans empfand ich aber als nützlich, um mich auch selbst prüfen zu können. So habe ich beispielsweise gründlich überlegt, wie lange ich eine gewisse finanzielle Durstrecke überstehen könnte und wie ich die Mandantenakquise erfolgreich betreiben kann.

Leider finden die Regelungen zur "Ich-AG" vom 1. Januar 2006 an nur noch Anwendung, wenn der Anspruch auf Förderung vor diesem Tag bestanden hat. Förderanträge müssen also noch in diesem Jahr gestellt werden.

Kosten senken

Auch und gerade als Einzelanwältin muss ich meine Kosten im Auge behalten. Es gibt aber Möglichkeiten, niedrige Kostenstrukturen umzusetzen.

- Seit einigen Wochen nutze ich einen Raum in einer Kanzlei, den ich untergemietet habe - eine Art "Anwalts-Wohngemeinschaft". Um die Kosten möglichst niedrig zu halten, schließen sich Anwälte in Bürogemeinschaften zusammen und nutzen gemeinsam nur die Büroinfrastruktur. Es lässt sich nicht bestreiten, dass mehrere Kanzleischilder neben der Tür für den Mandanten schon nach mehr aussehen.

Hier lauert aber die große Gefahr, dass im Haftungsfall die selbständigen Einzelanwälte als Sozietät, die ja nichts anderes als eine BGB-Gesellschaft ist, angesehen werden könnten. Bisher gilt schon für die Annahme einer (Schein)Sozietät das äußere Erscheinungsbild der Kanzlei, das sich dem Mandanten bietet. Wird der Anwälte-Zusammenschluss, auch wenn im Innenverhältnis nur eine Bürogemeinschaft vereinbart wurde, dann als Sozietät gewertet, gelten im Haftungsfall die Regelungen über eben diese, d. h. die Sozietät haftet und jedes Mitglied der Sozietät haftet persönlich und gesamtschuldnerisch. Die Scheinsozienhaftung lässt sich angeblich durch ein eigenes Schild, eigenen Briefkopf und eigene Vollmacht vermeiden.

Trotz der enormen Haftungsrisiken bietet dieses Modell zwar den Vorteil, mit den Büro-Kollegen/innen fachsimpeln zu können. Allerdings sucht man sich seine Kollegen/innen für eine solche Zusammenarbeit vor dem Einzug besser sehr, sehr gründlich aus. Zumal auch noch eine Nachhaftung greift, die auf fünf Jahre nach dem Ausscheiden aus der Sozietät begrenzt ist.

- Die Arbeit einer Fachangestellten wird von mir miterledigt, da für mich als Berufsanfängerin die Kosten einer Mitarbeiterin noch viel zu hoch sind. Gerade im Bereich der Kanzleiorganisation tauchen aber viele Fragen auf. Ein kluger Kollege hat mir daher empfohlen, ich solle die Lehrbücher für die Rechtsanwalts- und Notargehilfinnen durcharbeiten. Der riesige Berg "Organisation" würde dann schon viel kleiner.

- Ein Teil der Software, die auf meinem Notebook läuft, ist eine sogenannte Open Source Software, für sie fallen keine Lizenzgebühren an. Bei der lizenzpflichtigen Software habe ich auf ältere und dadurch günstigere Versionen zurückgegriffen. Ob nun beim Autokauf oder bei der Software, man nimmt einfach das günstigere Vorgängermodell.

Moderne Welt

In der letzten Woche habe ich mein erstes Mandat über E-Mail abgewickelt. Natürlich habe ich den Mandanten über sein Widerrufsrecht belehrt, so wie es sich im Internetverkehr gehört. Der Mandant war auch gleich noch ein PC-Sicherheitsexperte und sprach mich auf mein Sicherheitszertifikat und meine angewandte Verschlüsselung an. Willkommen in einer neuen Welt. Diese Arbeitsweise ist sicherlich nicht ganz unproblematisch, aber sie bietet auch Chancen. Rechtsanwälte mit Spezialwissen haben dadurch Möglichkeiten, ihr Können über die Stadtgrenzen hinaus anzubieten - ohne viel Zeit in Zügen oder auf Autobahnen zu vergeuden.

Über meine E-Mail-Verschlüsselung mache ich mir nun intensivere Gedanken. Möchte der Mandant seine Sache über E-Mail abwickeln, warum soll ich mich diesen Wünschen verschließen? Zu beachten gilt dabei aber, dass der Mandant, der in seinen Angelegenheiten gekonnt und sorgfältig mit der neuen Technik arbeitet, genau diese Arbeitsweise dann auch von mir erwartet. Im Bereich der effektiven Nutzung der modernen Kommunikationsmittel müssen wir als Anwälte anscheinend noch einiges dazulernen. Unsere Mandanten sind da schon weiter.

Diskriminierung?

Als zugelassene Rechtsanwältin bin ich Mitglied in der örtlichen Rechtsanwaltskammer. Die Kammer bietet einen sogenannten Bürgerservice an, bei dem Bürger/innen über das Telefon oder über das Internet Anwälte erfragen können. An diesem Service wollte ich auch teilnehmen und stellte bei meiner zuständigen Kammer einen entsprechenden Antrag, dass mein Name und meine Kontaktdaten in das Auskunftssystem aufgenommen werden sollen. Eine Teilnahme an diesem Auskunftssystem Bürgerservice wurde mir vollständig verweigert. Die Begründung der Kammer lautet, dass "Anträge von Rechtsanwälten, die weniger als zwei Jahre zugelassen sind, leider nicht berücksichtigt werden." Rums.

Meine örtliche Rechtsanwaltskammer weigert sich also, mich als Berufsanfängerin, d. h. als Anwältin, die kürzer als zwei Jahre zugelassen ist, in ihr Auskunftssystem Bürgerservice aufzunehmen. Innerhalb der ersten zwei Jahre nach meiner Zulassung kann mich kein Bürger über das Auskunftsangebot der Rechtsanwaltskammer finden, weil in diesem Auskunftssystem noch nicht einmal mein Name steht.

Sollen dadurch etwa die Pfründe älterer Kollegen/innen gesichert werden? Ein Schelm, der Böses dabei denkt.

Sibylle Schwarz ist Rechtsanwältin in Wiesbaden.
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