aktuelle informationen 2007 Heft 3
editorial
von Dr. Cristina Tinkl und Dr. Stephanie Egerer-Uhrig
Die Strafrechtskommission hat sich in jüngerer Zeit im materiellen Strafrecht schwerpunktmäßig mit den Themenbereichen der sexuellen Ausbeutung von Kindern, Menschenhandel und Prostitution befasst. Im Bereich des Strafverfahrens hat sie zu Fragen der Verständigung im Strafverfahren und der Nebenklagebefugnis im Jugendverfahren gearbeitet. Außerdem hat sie zu den Gesetzentwürfen der Länder zur Regelung des Jugendstrafvollzugs Stellung genommen.Um den fokus nicht durch Streulicht unscharf werden zu lassen, hat die Kommission sich für ihren Beitrag zu diesem Heft auf besonders aktuelle und drängende Themen beschränkt. Das sind namentlich die Kinderpornografie, die Nebenklagebefugnis und die Reformideen zum Menschenhandel. Die aktuelle Berichterstattung im strafrechtlichen Bereich hat sehr häufig unerfreuliche Meldungen zum Gegenstand. Das gilt in besonderem Maße für den Bereich der Kinderpornografie. Die jüngsten Ermittlungserfolge im Bereich der Kinderpornografie im Internet haben leider gezeigt, wie aktuell die Thematik ist. Die Kommission hat sich vor diesem Hintergrund entschlossen, die strafrechtliche Erfassung von Kinderpornografie im Internet zu einem Schwerpunkt dieses fokus zu machen.Die seit dem 23. Dezember 2006 in Kraft getretene Änderung des § 80 Abs. 3 JGG (2. JuMoG, BGBl. I 2006, 3416, 3433) bildet einen weiteren Themenschwerpunkt. § 80 Abs. 3 JGG schafft zwar die seit Langem vom djb geforderte Möglichkeit der Verletzten, sich dem Verfahren gegen Jugendliche als Nebenkläger anzuschließen. Zufriedenstellend ist die Regelung wegen ihres beschränkten Anwendungsbereichs und der Vielzahl der verwendeten unbestimmten Rechtsbegriffe trotzdem nicht. Die Opfer von Menschenhandel müssen mit allen möglichen zur Verfügung stehenden Mitteln unterstützt und geschützt werden. Deshalb hatte die Kommission zu der Reform der Menschenhandels- und Prostitutionsvorschriften im StGB umfassend und gestaltend Stellung genommen. Die Reform hat jedoch nicht zur Beruhigung der Diskussion um Prostitution und Menschenhandel geführt. Ein neuer Gesetzentwurf wurde vorgelegt, durch den die frühere Rechtslage teilweise wieder hergestellt werden soll. Deshalb wurde eine weitere, deutlich kritische Positionierung zu der nunmehr als Gesetzentwurf vorgelegten Reform der Reform notwendig.Die Kommission freut sich, dass sie einen Gastbeitrag zur „Anonymen Spurensicherung bei Opfern von Vergewaltigung" von Frau Petra Hermes, der Leitenden Oberstaatsanwältin der Staatsanwaltschaft Dortmund, „einwerben" konnte. Das von ihr vorgestellte Modell ist ein beachtenswerter Versuch der Praxis, die Beweisprobleme bei Straftaten im Zusammenhang mit sexueller Gewalt zu lösen und den Opfern die Möglichkeit zu geben, Straftaten auch dann Erfolg versprechend anzuzeigen, wenn sie sich nicht unmittelbar nach der Tat hierzu entscheiden. Wir machen auf das Modell aufmerksam, denn es kann in Zeiten immer knapper werdender Ressourcen der Justiz ein kreatives Vorbild für andere Ermittlungsbehörden werden.
