Geregeltes Sterben? Patientenverfügungen in der Diskussion

5. Juli 2007 in Berlin

von Christiane Schreiber

Der Deutsche Bundestag ist mit einer gesetzlichen Regelung der Patientenverfügung befasst. Drei überparteiliche Gruppenanträge wurden eingebracht, benannt nach den einreichenden Abgeordneten. Um diese Entwürfe zu erläutern und aus ethischer Sicht zu diskutieren, fand am 5. Juli 2007 in der Katholischen Akademie Berlin eine Podiumsdiskussion unter dem Titel „Geregeltes Sterben?- Patientenverfügungen in der Diskussion” statt. Veranstalter waren die Bundesarbeitsgemeinschaft Hospiz e.V. und das Berliner Ins­ti­tut für christliche Ethik und Politik. Für den djb nahm Christiane Schreiber an der Veranstaltung teil.

Auf dem Podium waren vertreten

Des weiteren waren an der Diskussion beteiligt

In der Hauptsache wurde die Verbindlichkeit einer Patientenverfügung besprochen, ob sie in jedem Falle automatisch gültig sei, ob es eine „abgestufte” Verbindlichkeit geben solle, ob zusätzlich zu der Patientenverfügung ein Konzil bestehend aus der gerade behandelnden Ärztin bzw. dem gerade behandelnden Arzt, Angehörigen und dem Pflegepersonal die eigentliche Entscheidung treffen solle. Von Reichweitenbeschränkung war die Rede. Der Ethiker Prof. Lob-Hüdepohl vertrat insbesondere die Ansicht: „Der Wille des Patienten gilt in jeder Phase seines Lebens unbedingt; dies trifft in dieser Weise jedoch nicht auf Patientenverfügungen zu. ... Eine automatische Gleichsetzung einer früher geäußerten Willensbekundung mit einem aktuell (gemutmaßten) Willen ist deshalb aus moralphilosophischen Gründen unstatthaft.”

Auch die Frage, ob und wann das Vormundschaftsgericht entscheiden solle, kam zur Sprache. Es fiel auf, dass die Diskussionsbeiträge hinter dem augenblicklichen Stand der höchstrichterlichen Rechtsprechung zurückblieben und die juristischen Auswirkungen der Behauptungen nicht genügend berücksichtigten.

In ihrem Grußwort meinte Profi Dr. Herta Däubler-Gmelin, MdB, als Schirmherrin der BAG Hospiz, dass, gleichgültig welcher Gesetzesentwurf eine Mehrheit erhielte, es später in ers­ter Linie darauf ankäme, dass die Organisation und Information der damit befassten Personen unbedingt verbessert, in vielen Fällen überhaupt erst einmal sichergestellt werden müsste.

 

Christiane Schreiber ist Vorsitzende der Kommission Ältere Menschen und Rechtsanwältin in St. Wendel.

aus: aktuelle informationen 2007, Heft 3, S. 29.

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