Rezension

Mückenberger, Ulrich; Spangenberg, Ulrike; Warncke, Karin: Familienförderung und Gender Mainstreaming im Steuerrecht, Nomos Verlag, Baden-Baden 2007, 301 S., 58,- €

Untersucht wird unter dem Gesichtspunkt von Gender Mainstreaming (GM) das Zweite Familienförderungsgesetz, welches am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist (BGBl 2001 I 2074). Angestoßen worden war diese Gesetzesinitiative durch einen Beschluss des BVerfG vom 10. November 1998 (E 99, 216 ff.) zur steuerlichen Berücksichtigung erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten und zur Gewährung eines Haushaltsfreibetrages nur für Alleinerziehende. Hatte das BVerfG vom Gesetzgeber in erster Linie Verbesserungen zugunsten der in ehelicher Gemeinschaft lebenden Eltern gefordert, fragt die Forschungsgruppe um Prof. Mückenberger, wie das anschließende Gesetz gleichstellungspolitisch zu bewerten ist: Welche Rolle spielte der Gesichtspunkt der Geschlechtergleichheit im Verlauf des Gesetzgebungsprozesses, und wie ist das Zweite Familienförderungsgesetz unter diesem Aspekt zu bewerten? Wie hätten Gesetzgebungsprozess und Gesetz ausgesehen, wenn systematisch Gesichtspunkte des GM einbezogen und insbesondere ein Gender Impact Assessment (GIA), also eine geschlechtsbezogene Gesetzesfolgenabschätzung, durchgeführt worden wären? Und welche Konsequenzen sollte das Bundesfinanzministerium, welches ja durch § 2 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien auch künftig zu GM verpflichtet ist, für künftige Gesetzgebungsverfahren ziehen?

Die Beurteilung des tatsächlichen Gesetzgebungsprozesses fällt eindeutig aus. Den Vorgaben des BVerfG lag ein konservatives Familienbild zugrunde, fokussiert auf die eheliche Einverdienerfamilie. Der Gesetzgeber ging allerdings über die Vorgaben des BVerfG hinaus und setzte sich dabei auch mit anderen Familienformen auseinander, allerdings nicht mit der Aufgabenverteilung innerhalb dieser Familien. Die Gleichstellung der Geschlechter im Sinne einer von tradierten Rollenmustern freien, selbstbestimmten Lebensgestaltung für Frauen und Männer spielte jedenfalls im Gesetzgebungsprozess keine prägende Rolle, sondern kam nur punktuell bei einzelnen Sachverständigengutachten (insbes. Prof. Ute Sacksofsky) sowie auf der öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Tragen. Frauen waren in den politischen Beratungen zahlenmäßig unterrepräsentiert, über Wortbeiträge allerdings weitaus stärker beteiligt als Männer. Andererseits kann die Autorengruppe zeigen, dass es im Verfahren zahlreiche Anknüpfungspunkte gegeben hätte, Gleichstellungsfragen systematischer nachzugehen.

Die notwendig eher prognostische Bilanz zum Zweiten Familienförderungsgesetz fällt zwiespältig aus. Die Neuregelung weise sowohl der Geschlechtergleichheit abträgliche als auch ihr zuträgliche Bestandteile auf. Die neue Familienförderung greife in Kombination mit dem weiter bestehenden Ehegattensplitting besonders gut bei Ein- oder Zuverdienerehen mit einem hohen (Männer)Gehalt, bringe Verbesserungen aber auch für andere eheliche und nichteheliche Lebensgemeinschaften. Verliererinnen seien Alleinerziehende mit niedrigem Einkommen, also zumeist Frauen.

Als am gravierendsten bewertet die Forschungsgruppe allerdings, dass die Schwierigkeiten von Eltern - vor allem von Müttern - mit kleinen Kindern, Beruf und Familie zu vereinbaren, durch das Zweite Familienförderungsgesetz nicht gelöst würden. Hierfür seien steuerliche Instrumente nämlich generell wenig geeignet. Wichtiger seien dafür der Aufbau einer guten Betreuungsinfrastruktur und eine bessere Arbeitszeitgestaltung. Die neuen Regelungen könnten für sich genommen nicht als positive Anreizwirkung für Frauenerwerbstätigkeit gewertet werden (S. 209). Diese Kritik ist einerseits zureffend, bürdet einem einzigen Steuergesetz jedoch andererseits zu viele Ziele und Aspekte gleichzeitig auf.

Welch hohe und komplexe Anforderungen GM an den Steuergesetzgeber stellt, wird deutlich, wenn die Studie skizziert, was alles der Gesetzgeber bei seinem Vorhaben hätte berücksichtigen, bedenken und teilweise sogar erst neu erheben müssen. Selbst die Forschungsgruppe wagt hier keine Totale mehr, sondern konzentriert sich auf zwei Gruppen: Alleinerziehende und Akademikerinnen. Jedenfalls sei es wichtig, dass der tatsächlich erziehende Elternteil die kinderbedingten Transferleistungen erhalte, um dessen Autonomie und Macht in der Beziehung zu stärken (S. 185 f.). Für Akademikerinnen böten finanzielle Förderinstrumente kaum Anreiz zur Mutterschaft, weil ihre Nachfrage weniger finanzieller als infrastruktureller Art sei (S. 191). Die Politikorganisation müsse unter dem Aspekt des GM den Zusammenhang zwischen „in cash"- und „in kind"-Lösungen familienpolitischer Maßnahmen stärker herstellen und ressortübergreifende Synthesearbeit betreiben (S. 217).

Empfohlen wird dem Bundesfinanzministerium auch im Hinblick auf zuvor dargestellte Erfahrungen in anderen EU-Ländern unter anderem ein Aufbau von interner Genderkompetenz bei systematischer Einbeziehung auch externen Sachverstandes, die geschlechtsspezifische Aufbereitung von Daten zur Wirkung von Steuergesetzen, der Aufbau einer GM-Koordinationsstelle, Checklisten zum Gender-Screening in der alltäglichen Arbeit, annährend gleiche Repräsentanz beider Geschlechter in Gremien und eine ressortübergreifende Kooperation. Es bleibt zu hoffen, dass die ministerielle Praxis diese so überzeugend begründeten Hinweise tatsächlich aufnehmen wird. (Sibylle Raasch)

aus: aktuelle informationen 2007 Heft 2, S. 20.

 

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