Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes - Aufgaben und Ziele
von Dr. Martina Köppen
Einrichtung und Ausstattung
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes wurde gemäß den Vorschriften der §§ 25 bis 30 AGG am 18. August 2006 eingerichtet. Sie wird insgesamt 18 Mitarbeiter haben und ein Budget von 2,7 Millionen Euro. Entsprechend ihrer Aufgaben wird es drei Referate geben. Ein Referat „Beratung, Mediation", ein Referat „Forschung, Berichte, Empfehlungen" und ein Referat „Öffentlichkeitsarbeit".
Aufgaben und Befugnisse
Die Antidiskriminierungsstelle wird durch eine Person unabhängig geleitet, die von der Bundesregierung vorgeschlagen wird und in einem öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis zum Bund steht.
Eine Hauptaufgabe ist die Unterstützung Betroffener. Sie erfolgt u.a. durch Information, Beratung und Weitervermittlung an andere Beratungsstellen, zuständige Behörden oder Experten/innen. In geeigneten Fällen wird eine gütliche Einigung angestrebt. Des Weiteren gehören zu den Aufgaben die Öffentlichkeitsarbeit, Maßnahmen zur Verhinderung von Benachteiligungen im Sinne des AGG, die Durchführung wissenschaftlicher Untersuchungen zu diesen Benachteiligungen und die Vorlage eines Berichtes nebst Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung dieser Benachteiligungen an den Deutschen Bundestag.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben arbeitet die Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit den Beauftragten des Deutschen Bundestages oder der Bundesregierung zusammen, deren Zuständigkeit berührt ist. Das sind gegenwärtig die Beauftrage der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, die Beauftragte für die Belange behinderter Menschen und der Beauftragte für Aussiedlerfragen und nationale Minderheiten. Soweit die Beauftragten zuständig sind, leitet die Antidiskriminierungsstelle Anfragen an diese weiter. Die betroffenen Personen müssen allerdings vorher ihr Einverständnis zur Weitergabe erklären. Eine gute Zusammenarbeit mit den Beauftragten ist notwendig im Interesse der Betroffenen und zur Vermeidung von Doppelarbeit. Sie muss auch erfolgen, wenn es um Öffentlichkeitsarbeit in den betroffenen Bereichen geht.
Um der Antidiskriminierungsstelle die für eine gütliche Einigung notwendige Aufklärung des Sachverhaltes zu erleichtern, wird ihr die Möglichkeit eingeräumt, Beteiligte um Stellungnahmen zu ersuchen. Dazu ist ebenfalls das Einverständnis der um Hilfe nachsuchenden Person erforderlich.
Zudem hat die Antidiskriminierungsstelle des Bundes Nichtregierungsorganisationen sowie Einrichtungen, die auf europäischer, Bundes-, Landes- oder regionaler Ebene zum Schutz vor Benachteiligungen wegen eines der genannten Gründe tätig sind, in geeigneter Form einzubeziehen.
Ihr steht ein beratender Beirat zur Seite, dessen Mitgliederzahl auf 16 begrenzt ist. Zudem werden 16 Stellvertreter/innen berufen. Der Beirat soll zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein, die ihre Tätigkeit ehrenamtlich ausüben.
Bisheriger Schwerpunkt:
Beratung
In der Aufbauphase hat die Antidiskriminierungsstelle noch nicht alle Aufgaben wahrnehmen können. Sie hat zunächst ihre Arbeit im Wesentlichen auf die Unterstützung der Anfragenden bei der Verfolgung ihrer Ansprüche durch Information und Beratung zur Rechtslage konzentriert. Nach einer breiten Bekanntmachung der Antidiskriminierungsstelle und ihrer Aufgaben wird die Anzahl der Anfragen sicher stark ansteigen. Allerdings gibt es bisher schon (Stichtag 29. März 2007) 1388 Kontakte, die 1078 Fälle betreffen. Die meisten Anfragen von Betroffenen betrafen das Merkmal „Alter" (28,19 %), gefolgt vom Merkmal „Behinderung" (24,19 %) und vom Merkmal „Geschlecht" (24,76 %). Es ging weniger um die Merkmale „Rassistische Diskriminierung und ethnische Herkunft" (12,57 %), „Sexuelle Identität" (6,48 %) und „Weltanschauung/Religion" (3,81 %). Rund 60 Prozent aller Anfragen sind allgemeine Anfragen: z.B. von Verbänden, Medien, aus der Wissenschaft und von Arbeitgebern. Etwa 19 Prozent betrafen Mehrfachdiskriminierungen.
Die im Gesetz benannten Merkmale sind sehr unterschiedlicher Natur. Manche betreffen Minderheiten in unserer Gesellschaft, manche betreffen alle Menschen gleichermaßen (Geschlecht, Alter). Eine besondere Stellung kommt dem Merkmal „Geschlecht" zu, weil es nicht einfach nur neben den anderen Merkmalen zu sehen ist, sondern zusätzlich alle anderen Merkmale betrifft. Wird es isoliert betrachtet, geht dieser Aspekt leicht verloren. Es ist daher wichtig, hier aufmerksam zu sein, weil z.B. ältere Frauen noch einmal anders von Diskriminierungen betroffen sein können als ältere Männer. Gleiches gilt z.B. für Migrantinnen und Migranten. In diesen Zusammenhängen kann es zu Mehrfachdiskriminierungen kommen. Es ist wichtig, dies auch bei den künftigen Erhebungen zu berücksichtigen.
Nächste Schritte
Die Information der breiten Bevölkerung und die Beseitigung der bestehenden Unsicherheit bei der Rechtsanwendung des AGG (Inhalt von Stellenausschreibungen, Durchführung von Bewerbungsverfahren, Schaffung der für Beschwerden zuständigen Stellen) sind notwendig. Die Öffentlichkeitsarbeit gehört daher zu den nächsten Schritten. Dazu gehört die Einrichtung einer geeigneten und umfassenden Internetseite und selbstverständlich die Erstellung von Broschüren und Handlungsempfehlungen.
Um die Zusammenarbeit mit den nationalen und internationalen Einrichtungen und Organisationen sicherstellen zu können, wird eine entsprechende Datenbank erstellt werden. Gespräche mit Einrichtungen und Organisationen haben bereits begonnen.
Was den Bereich der Forschung anbelangt, soll auch hier eine Vernetzung erfolgen und eine Datenbank erstellt werden. Die Verlässlichkeit von Daten spielt eine große Rolle bei der Prävention und Bekämpfung von Diskriminierungen. Hier soll daher ein Schwerpunkt gesetzt werden.
Für den Bereich der Beratung gilt, dass die Antidiskriminierungsstelle bisher keine Rechtsberatung im Einzelfall durchführt. Spätestens mit der Novellierung des Rechtsberatungsgesetzes wird eine solche Rechtsberatung zulässig sein. Ob eine solche dann erfolgen soll, muss noch entschieden werden. Dabei spielen nicht nur die knappen Ressourcen der Stelle eine Rolle. Die Umsetzung der europäischen Richtlinien in deutsches Recht wirft schwierige Rechtsfragen auf, von denen viele erst gerichtlich abschließend geklärt werden können. Entsprechend könnten Erwartungen, die mit der Rechtsberatung im Einzelfall verbunden sind, nicht in allen Fällen erfüllt werden.
Erwartungen und Chancen
Die Erwartungen, die mit der Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle verknüpft werden, sind durchaus unterschiedlich. Während auf der einen Seite erwartet wird, dass sie unnötigen Bürokratieaufwand verhindert, wird andererseits erwartet, dass sie möglichst breit auf einen gesellschaftlichen Wandel hinwirkt. Unabhängig von den Erwartungen sind die oben skizzierten nächsten Schritte das, was die Antidiskriminierungsstelle zunächst leisten kann und wird. Über breite Informationen, vor allem auch für die Rechtsanwendung, wird die Akzeptanz des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes wachsen und es wird gelingen, in der Bevölkerung eine zunehmende Sensibilität gegenüber Diskriminierungen zu erreichen. Die Erfahrungen in den Ländern, die schon länger eine entsprechende Politik verfolgen, zeigen, dass Erfolge sich einstellen, wenn ein Bewusstsein dafür geschaffen wird, dass Chancengleichheit ein Menschenrechtsthema ist und zutiefst verbunden mit den Werten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die Schaffung der Antidiskriminierungsstelle bieten die Chance, in diesem Sinne ein gutes Stück weiter zu kommen. Dabei ist die Antidiskriminierungsstelle angewiesen auf die Unterstützung der Organisationen und Einrichtungen, die große Erfahrungen und Kompetenzen auf dem Gebiet der Antidiskriminierung besitzen und in der Lage sind, als Multiplikatoren zu wirken.
