Gender-Kompetenz für die Gleichstellungspolitik: Das GenderKompetenzZentrum an der Humboldt-Universität zu Berlin

von Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M.

Was ist der Kern von Gleichstellungspolitik heute? Ohne solides Wissen über Geschlechterverhältnisse in allen Politikfeldern und ohne die Fähigkeit, Geschlecht auch im Zusammenspiel mit anderen sozialen Faktoren zu denken, lässt sich diese Frage nicht beantworten. An der Humboldt-Universität zu Berlin versucht seit 2003 das GenderKompetenzZentrum unter dem Dach des Zentrums für transdisziplinäre Geschlechterstudien insbesondere die Bundesregierung dabei zu unterstützen, einem solchen Anspruch gerecht zu werden. Gefördert durch das BMFSFJ und anfangs im Aufwind der Implementierung von Gender Mainstreaming in der Bundesregierung stellt ein kleines wissenschaftliches Team umfassende Informationen zu Gender-Aspekten in Handlungsfeldern der Politik und in politischen Sachgebieten bereit (zu finden unter www.genderkompetenz. info). Diskriminierungsfreie Personalentwicklung ist ebenso Thema wie Organisationsentwicklung, der demografische Wandel ebenso relevant wie die Gesundheitsförderung. Das Zentrum ist auf Ministerien und andere wichtige Akteure aktiv und beratend zugegangen, um für die Strategie des Gender Mainstreaming zu werben und Gender-Kompetenz zu vermitteln. Diese Aufgabe, die auch nach dem Regierungswechsel seitens der großen Koalition im Koalitionsvertrag verabredet wurde, wird zudem mit Hilfe von Publikationen und öffentlichen Veranstaltungen sowie mit Fachtagungen erfüllt. Gerade letztere erfreuen sich großer Nachfrage - und doch steht Gleichstellung derzeit in Deutschland vor großen Herausforderungen.

Im Zusammenhang mit Gleichstellungspolitik sind zwei Aspekte besonders auffällig. Erstens besteht derzeit verstärkt die Tendenz, Gleichstellung mit Familienpolitik nicht nur zu vermengen (was langjährigen feministischen Forderungen und Befunden der sozialwissenschaftlichen Geschlechterforschung entspricht). Es besteht auch die Neigung, Gleichstellung auf Familienpolitik zu reduzieren. Anders gesagt: Deutlicher als bisher stellt sich die Frage, inwiefern Gleichstellung ein eigener Politikbereich ist und eine Querschnittsaufgabe für alle Bereiche der Politik und alle Ressorts darstellt.

Zum zweiten fällt auf, dass trotz des AGG und der europäischen Zielsetzung „für Vielfalt - gegen Diskriminierung" zumindest in Deutschland die Tendenz besteht, bestimmte Fragen ausschließlich mit Blick auf das Geschlecht (und nach wie vor oft ausschließlich mit dem Blick auf die Problemgruppe Frauen) zu reflektieren und andere Fragen „echter" Diskriminierung für Behinderte, für Opfer von Rassismus und mit Blick auf die Ausgrenzung alter Menschen zu stellen. Damit finden aber weder die geschlechtsbezogene Diskriminierung noch alle Aspekte der Altersdiskriminierung noch die Benachteiligung bezüglich der sexuellen Identität, der sozialen Herkunft oder der Weltanschauung und des Glaubens adäquat Beachtung. Nicht nur in der Familienpolitik, sondern beispielsweise auch in Fragen der Bildung oder der Arbeitsmarktpolitik, der sozialen Sicherung und der Gesundheitsförderung spielen jedoch all diese Aspekte im Zusammenwirken mit Geschlecht eine wichtige Rolle. Gender-Kompetenz bedeutet insofern, sowohl die Familienpolitik als auch andere Politikfelder immer gleichstellungsorientiert und immer bezogen auf alle relevanten Diskriminierungsfaktoren zu betrachten. Unsicherheit im Umgang mit der Intersektionalität, also dem Zusammenspiel mehrerer Faktoren, zeigt sich nicht zuletzt in der Rechtsprechung, wenn ein Frankfurter Gericht häusliche Gewalt mit kultureller Differenz rechtfertigt. Eine Frage, die sich in einem solchen Fall stellt, zielt auf den Zusammenhang zwischen Vielfalt in einer pluralistischen Gesellschaft und Schutz vor Diskriminierung, und diese lässt sich nur gender-kompetent, also durch die Vermittlung des gerade in den Gender Studies erzeugten Fachwissens in die Öffentlichkeit beantworten.

Gender-Kompetenz und Regeln gegen Diskriminierung hängen also eng miteinander zusammen. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz und die anhaltenden Bemühungen zur Umsetzung von Gleichstellung als Querschnittsaufgabe, wie in Art. 3 Abs. 2 S. 2 GG normiert und mit der Strategie Gender Mainstreaming unterfüttert, können also nicht getrennt voneinander betrachtet werden. Und doch hat sich ein öffentliches Ressentiment gegen „Gender" artikuliert, das auch in Institutionen nicht selten Widerstände gegen „Gender Mainstreaming" erzeugt. In der FAZ war höchst polemisch von einer Verschwörung die Rede und im Spiegel wurde erzwungene Geschlechtsumwandlung beklagt. In der Sache erstaunt das: Gender Mainstreaming ist eigentlich der seit langem weltweit diskutierte qualitative Sprung in der Gleichstellungspolitik, der endlich Frauen und Männer thematisiert, ohne sie auf ihr biologisches Geschlecht zu reduzieren, sondern ihre vielfältigen Lebenslagen systematisch mit berücksichtigt. Politisch erstaunt es jedoch nicht: Der Widerstand gegen „Gender", einschließlich diffamierender und persönlicher Angriffe auf gleichstellungspolitisch Engagierte, ist historisch nichts Neues. Es ist der tradierte Versuch, die Ideologie des natürlichen Geschlechterunterschiedes und der entsprechenden Rollenverteilung zu retten. Kritik entzündet sich nun an der Strategie des Gender Mainstreaming auch, weil diese immerhin so erfolgreich war, das Thema Geschlecht auf Tagesordnungen zu setzen, auf denen es bislang nie zu finden war. Umweltschutz oder Außenpolitik werden mit Gender Mainstreaming eben nicht mehr nur „neutral" gedacht. Vielmehr reflektieren auch Ministerien, dass der Umgang mit der Umwelt etwas mit Geschlechterrollen zu tun hat, oder versuchen, beim „peace keeping", also der internationalen Friedenssicherung, soziale Verhältnisse gender-kompetent zu beachten. Dazu gehört es, nicht selten fundamentale Männlichkeits-Krisen und Männlichkeits-Kulte zu adressieren, anstatt abstrakt und in der Vergangenheit oft erfolglos eine „Bevölkerung" erreichen zu wollen.

„Gender" markiert heute als Fachbegriff tatsächlich deutlich mehr als die Frauenfrage und mehr als den Blick auf das Geschlechterverhältnis; es ist der Ausgangspunkt für neue Politiken. Es bedarf der Gender-Kompetenz, um diese entwickeln und sinnvoll gestalten zu können. Es bedarf aber auch noch der weiteren Versuche, Menschen zu vermitteln, dass gleichstellungsorientiertes Handeln auf der Grundlage von Gender keine ideologische Zumutung, sondern sachlich differenzierteres, auf mehr Gerechtigkeit zielendes Handeln ist. Das GenderKompetenzZentrum ist nur ein Ort neben vielen anderen, an denen dies geschieht.

Prof. Dr. Susanne Baer, LL.M., Humboldt-Universität Berlin, ist Direktorin des GenderKompetenzZentrums http:// baer.rewi.hu-berlin.de/ und Mitglied der djb-Kommission Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht.

Der Beitrag entstand mit Unterstützung von Christiane Krämer, Wissenschaftliches Team, GenderKompetenzZentrum, Berlin.

aus: aktuelle informationen 2007 Heft 2, S. 18f.

 

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