Europarecht aus Frauensicht
von Prof. Dr. Beate Rudolf
Dies war das Thema der gemeinsamen Vorlesungsreihe von djb und European Women Lawyers Association (EWLA) an der Freien Universität Berlin im Wintersemester 2006/07. Praktikerinnen aus beiden Vereinigungen und Wissenschaftlerinnen fragten nach der Bedeutung des Europarechts für Frauen. Im Zentrum stand eine Bestandsaufnahme, ob die Union ihre Verpflichtung aus der „Querschnittsklausel" des Art. 3 Abs. 2 EG, wonach die Gleichstellung der Geschlechter in allen Politikbereichen zu verwirklichen ist, erfüllt. Ein Sammelband erscheint im Winter bei Nomos.
Den Auftakt bildete ein Vortrag von Gisela Lange über die Gleichberechtigung der Geschlechter als Kriterium für die Beitrittsreife eines Staates. Sie war in der EU-Kommission für die Umsetzung der EU-Geschlechtergleichstellungsnormen in den zehn Beitrittstaaten zuständig. Nach ihrer Einschätzung spielt die Geschlechtergleichstellung vor dem Beitritt eine bedeutende Rolle; danach erfolgt indes oft ein Rückschritt. Hier müssen Frauenorganisationen die Kommission zum Einschreiten bewegen.
Mit der Gleichstellung der Geschlechter in der Entwicklungszusammenarbeit der EU befasste sich Dorothee Kuon, Doktorandin an der FU Berlin. Sie zeigte den hohen Stellenwert der Geschlechtergleichstellung in den Verträgen mit Entwicklungsländern auf. Deshalb und angesichts erfolgreicher Projekte ist die Kürzung der Finanzmittel für Frauenprojekte widersprüchlich und kurzsichtig.
Dass Sicherheitspolitik keine Männerdomäne ist, zeigte Prof. Dr. Heike Krieger, neu berufene Völkerrechtlerin an der FU Berlin, in ihrem Vortrag über die Zukunft der europäischen Verteidigungspolitik. Nach ihrer Einschätzung würde auch die in der Verfassung vorgesehene Weiterentwicklung die EU nicht zu einem „Super-Staat" machen.
Über neue Entwicklungen bei der Unionsbürgerschaft sprach Alexandra Rüth, Referentin im Kabinett der rumänischen Richterin am EuGH. Die Bedeutung der EuGH-Rechtsprechung zeigte sie an praktischen Auswirkungen für das studentische Publikum. In frauenrechtlicher Hinsicht relevant sind Überlegungen, das Unionsbürgerrecht auf Drittstaatsangehörige, die mit EU-Bürgern verheiratet sind, auszudehnen.
Über das Europarecht im engeren Sinne hinaus reichten die Beiträge zu Frauenrechten in der Europäischen Menschenrechtskonvention (Dr. Julia Platter, FU Berlin) und in der Europäischen Sozialcharta (Mirja Trilsch, Uni Düsseldorf). In der EMRK ermöglicht die Rechtsfigur der Schutzpflichten einen geschlechtergerechten Menschenrechtsschutz. Die Sozialcharta hat ein verkanntes Potential für die Verwirklichung der Rechte von Frauen.
Prof. Dr. Christa Tobler, Europarechtlerin an den Universitäten Basel und Leiden, präsentierte einen Überblick über die Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts durch das Europarecht. Sie verdeutlichte die Vorreiterrolle des Verbots der Geschlechtsdiskriminierung für das EU-Antidiskriminierungsrecht, aber auch die Gefahr, dass Frauen dort auf dieselbe Stufe wie Minderheiten gestellt werden.
Eine weitgehend unbekannte Materie ist der Beitrag des europäischen Sozialdialogs zur Gleichstellung der Geschlechter. Gabriele Bischoff, Beraterin der EU-Präsidentschaft im Bundesarbeitsministerium, unterstrich, dass die Beteiligung der Sozialpartner EU-Normen zwar besser legitimieren kann, Frauen aber am Aushandlungsprozess stärker zu beteiligen sind.
Der Vortrag zur Dienstleistungsrichtlinie aus frauenrechtlicher Sicht der Verfasserin (und Organisatorin der Vorlesungsreihe) baute auf den Erkenntnissen des djb-Seminars im Herbst 2006 auf. Da Sozial- und Gesundheitsdienstleistungen nun in gesonderten Rechtsakten erfasst werden, ist das bisher unterbliebene Gender Impact Assessment möglich.
Über Frauenrechte und die Europäische Grundrechte-Agentur sprach die ehemalige EWLA-Vizepräsidentin, Sophia Spiliotopoulos. Sie hob hervor, dass ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis in den Organen der unabhängigen Agentur festgeschrieben wurde und dass das Verbot der Geschlechtsdiskriminierung ein von diesen anzuwendender Kontrollmaßstab ist.
Mit dem Vortrag von Sabine Overkämping zur Europäischen Verfassung aus Frauensicht schloss die Reihe. Sie war für djb und EWLA an der Verfassungsdebatte beteiligt und zeigte, weshalb Frauenrechte dort geschwächt wurden. Für die künftige Verfassung forderte sie deshalb die Stärkung der sozialen Dimension Europas.
Als Fazit bleibt: Das Europarecht trägt erheblich und vielfältig zur Gleichstellung von Frauen und Männern bei, doch ist sein Potential bei weitem nicht ausgeschöpft.
Prof. Dr. Beate Rudolf ist Professorin an der Freien Universität Berlin und Mitglied der djb-Kommission Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht. Sie vertritt Deutschland im Vorstand der EWLA (European Women Lawyers Association).
