Unterzeichnung der RL 2006/23/EG über die Dienstleistungen im Binnenmarkt

von Evelyne Gebhardt, MdEP

Nachdem das Europäische Parlament den ursprünglichen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission bereits in der ersten Lesung durch die Abschaffung des Herkunftslandprinzips und die Einschränkung des Anwendungsbereiches vom Kopf auf die Füße gestellt hatte, konnten in der zweiten Lesung am 15. November 2006 die letzten notwendigen Klarstellungen durchgesetzt werden.

Das Europäische Parlament hat der Europäischen Kommission eine Erklärung abgerungen, durch die noch bestehende Unklarheiten in der Dienstleistungsrichtlinie bereinigt werden. Vor allem in Schlüsselbereichen wie dem Arbeitsrecht und den sozialen Dienstleistungen fehlte es an Klarheit. Erst die jetzt erreichte Rechtssicherheit hat es mir erlaubt, meiner Fraktion zu empfehlen, dem gemeinsamen Standpunkt des Ministerrates zuzustimmen.

Das doppelte Ziel, das sich die sozialdemokratische Fraktion während des Gesetzgebungsverfahrens gesetzt hatte, ist nun erreicht: Zum einen ist unzweifelhaft klargestellt, dass das Sozial- und das Arbeitsrecht in den Mitgliedstaaten - einschließlich nationaler tarifvertraglicher Vereinbarungen und Praktiken - nicht von der Richtlinie berührt werden. Zum anderen ermöglicht die Dienstleistungsrichtlinie es den Anbietern, sich in der ganzen Europäischen Union zu entfalten. Dies wird vor allem durch die Einrichtung von Kontaktstellen, den „einheitlichen Ansprechpartnern" ermöglicht, die den Marktzugang für Dienstleister entbürokratisieren. Außerdem werden protektionistische Maßnahmen in den Mitgliedstaaten, die viele Dienstleister bisher behinderten, abgeschafft.

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Wir, die wir Evelyne Gebhardt im Oktober haben berichten hören über das Verfahren, waren uns schnell einig: Der Erfolg des Europäischen Parlaments ist ganz wesentlich ihrem Einsatz zu verdanken. Sie hat es mit großem Verhandlungsgeschick und einer klaren politischen Vision geschafft, Bündnispartner zu finden für eine Regelung, die eine soziale und faire Dienstleistungsfreiheit in Europa ermöglicht.

Dieses Ergebnis hat auch Mut gemacht, weil es gezeigt hat: politische Gestaltung ist tatsächlich möglich. (CR)

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aus: aktuelle informationen 2007 Heft 1, S. 18.
Europarecht ist unser Recht
- zur Regelung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene -
Seminar des djb vom 20. bis 22. Oktober 2006 in Bonn

 

 

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