Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse - Daseinsvorsorge

djb-Seminar "Europarecht ist unser Recht", 20.-22.10.2006, Bonn

von Frauke Albrecht

Am Sonntag sprach Dr. Saskia Voortman, als Hauptverwaltungsbeamtin im niederländischen Ministerium für soziale Angelegenheiten und Arbeit, Den Haag, abgeordnet an die Europäische Kommission im Bereich Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und Chancengleichheit. Sie erläuterte die Entwicklung im Bereich der Sozialdienstleistungen (Social Services of General Interest, SSGI), die aus dem Anwendungsbereich der Dienstleistungsrichtlinie herausgenommen wurden und auch getrennt von den Gesundheitsdienstleistungen behandelt werden. Die Bedeutung dieses Themas ergibt sich bereits aus den Zahlen, mit denen Frau Voortman ihren Vortrag begann: Danach betrug die Beschäftigungsrate im Gesundheits- und Sozialdienstleistungssektor in der EU mit 15 Mitgliedstaaten (2003) fast 10 Prozent, in Deutschland etwas mehr, in den Niederlanden sogar fast 15 Prozent. Dieser Markt wächst überall.

Vielschichtige Prozesse beeinflussten die Gesundheits- und Sozialdienstleistungen: Gesellschaftliche Veränderungen (Individualisierung, Mobilität, älter werdende Bevölkerung); flexiblere und stärker konkurrenzorientierte Arbeitsmärkte; neue Risiken (z.B. Langzeitabhängigkeit). Zudem sei das Bedürfnis nach vielseitigeren Wahlmöglichkeiten der Dienstleistungsempfänger sowie nach stärker individualisierten Leistungen gewachsen. Diesen geänderten Rahmenbedingungen müssten die SSGI angepasst werden, wobei sämtliche Mitgliedsstaaten einen Prozess zur Modernisierung der Sozialdienstleistungen eingeleitet hätten. Bestimmte Aspekte seien den Modernisierungsbestrebungen dabei gemeinsam: Es gebe das Bestreben nach Dezentralisierung und Wahrnehmung der Aufgaben auf der lokalen oder regionalen Ebene ebenso wie eine zunehmende Externalisierung von Aufgaben des öffentlichen Sektors an private Unternehmen oder an den dritten Sektor. Zudem würden verstärkt Public Private Partnerships (PPP) eingegangen oder andere neue Formen der Finanzierung gesucht.

Nach einem Grünbuch im Mai 2003 wurde im Mai 2004 ein Weißbuch zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (Services of General Interest, SGI) (KOM (2004) 374 vom 12. Mai 2004) verabschiedet, in dem die Bedeutung des Subsidiaritätsgrundsatzes auch für diesen Bereich hervorgehoben wurde. Danach kann jeder Mitgliedstaat eigenständig definieren, was er unter einer SSGI versteht. Gleichzeitig fallen die SSGI in den Bereich der gemeinsamen Verantwortung von Gemeinschaft einerseits und Mitgliedstaaten andererseits (vgl. Art. 16 EGV). Im Weißbuch wurde eine Konsultation zu den SGI angekündigt, deren Ergebnisse nunmehr vorliegen (vgl. http://europa.eu.int/comm/employ ment_social/social_protection/question naire_de.htm) und Anlass für eine Mitteilung der Kommission am 26. April 2006 waren (KOM (2006) 177). Darin werden SSGI definiert als einerseits gesetzliche Regelungen und ergänzende Systeme der sozialen Sicherung, und andererseits persönliche Dienstleistungen, die Hilfe in Krisensituationen ebenso umfassen wie Unterstützung bei der sozialen Eingliederung und sozialen Wohnungsbau. Außerdem enthält die Mitteilung eine - wenn auch nicht abschließende - Auflistung der typischen Merkmale einer SSGI. Diese sind gekennzeichnet durch eine Funktionsweise, die auf dem Solidaritätsgedanken basiert, durch eine flexible und personenbezogene Arbeitsweise und durch das Prinzip der Unentgeltlichkeit.

Zudem zeichnen sie sich durch einen erhöhten Anteil freiwilliger Mitarbeit als Ausdruck aktiven Bürgersinns aus und sind üblicherweise stark in (lokalen) kulturellen Traditionen verwurzelt. Schließlich besteht ein asymmetrisches Verhältnis zwischen Anbietern und Nutzern.

Neben Ausführungen zur Berücksichtigung des Gemeinschaftsrechts, insbesondere des Wettbewerbs- und Vergaberechts, bei der Festlegung von Organisationsgrundsätzen für SSGI durch die Mitgliedstaaten kündigte die Kommission in der Mitteilung weitere Schritte an. Außer weiteren Konsultationen soll es dabei unter anderem zweijährige Berichte über die Entwicklung der Sozialdienstleistungen geben. Mittelfristig soll die Notwendigkeit und rechtliche Machbarkeit eines Rechtsvorschlags geprüft werden.

Frauke Albrecht ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Privatrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Freien Universität Berlin und Mitglied der Kommission Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht des djb.

aus: aktuelle informationen 2007 Heft 1, S. 17f.
Europarecht ist unser Recht
- zur Regelung von Dienstleistungen auf europäischer Ebene -
Seminar des djb vom 20. bis 22. Oktober 2006 in Bonn

 

 

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